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Wildenfelser Anzeiger
Ausgabe 7/2026
Kirchliche Nachrichten
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Die Kirchgemeinde der St. Rochuskirche zu Schönau lädt ein

Gottesdienste

19.07.2026 – 7. Sonntag nach Trinitatis

eingeladen in andere Kirchgemeinden

26.07.2026 - 8. Sonntag nach Trinitatis

10.00 Uhr

Predigtgottesdienst mit Christian Lange

gleichz. Kindergottesdienst

02.08.2026 - 9. Sonntag nach Trinitatis

eingeladen in andere Kirchgemeinden

09.08.2026 - 10. Sonntag nach Trinitatis

10.00 Uhr

Sakramentsgottesdienst mit Pfrn. Bärthlein

gleichz. Kindergottesdienst

16.08.2026 - 11. Sonntag nach Trinitatis

eingeladen in andere Kirchgemeinden

Unsere Zusammenkünfte

Gemeindegebet

montags 20.00 Uhr im Pfarrhaus

Konfirmandenunterricht

In den Ferien findet kein Unterricht statt.

Junge Gemeinde

freitags 19.00 Uhr im Pfarrhaus

Chor

donnerstags 19.30 Uhr im Pfarrhaus

Kindertreff

Findet in Absprache statt. Die betreffenden Eltern erhalten eine Information.

Der Kindertreff findet jeweils im Pfarrhaus in Schönau statt.

Frauendienst

  Dienstag, 11.08.2026,14.30 Uhr mit Elena Münch

Männerwerk

Im August findet kein Männerwerk statt.

Kirchenvorstand

Montag, 03.08.2026, 19.30 Uhr im Pfarrhaus

Bastelkreis

Montag, 03.08.2026, 16.00 Uhr im Pfarrhaus

Unsere Kanzleiöffnungszeiten:

Mo geschlossen

Die 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Mi 08.00 – 13.00 Uhr

Do geschlossen

Fr 08.00 – 11.00 Uhr

 — 

Im Zeitraum vom 13.07.2026 bis 31.07.2026  bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.

Im Trauerfall melden Sie sich bitte unter folgender Rufnummer: 015206542397

Für alle weiteren Anliegen ist die Gemeindeverwaltung regulär ab 04.08.2026 wieder erreichbar.

 

Information der Friedhofsverwaltung

Leider ist auch der Friedhof von den gestiegenen Material- und Nebenkosten betroffen, sodass wir eine Anpassung der Friedhofsgebühren zum 01.06.2026 vornehmen mussten. Die bisherige Gebührenordnung aus dem Jahr 2022 verliert somit ihre Gültigkeit.

Im Folgenden stellen wir euch die neuen Gebühren der jeweiligen Grabanlagen dar.

Zur Einsichtnahme der kompletten Gebührenordnung wendet ihr euch bitte an die Friedhofsverwaltung im Pfarramt.

Neue Gebührenverordnung gültig ab 01.06.2026

§ 7

Gebührentarif

A. Benutzungsgebühren

I.

Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten (Nutzungsgebühr)

1.

Reihengrabstätten

1.1

für Verstorbene vor Vollendung des 5. Lebensjahres

(Ruhezeit 10 Jahre)  —  300,00 €

1.2

für Verstorbene ab Vollendung des 5. Lebensjahres

(Ruhezeit 20 Jahre)  —  700,00 €

2.

Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)

2.1

für Sargbestattungen

2.1.1

Einzelstelle  —  700,00 €

2.1.2

Doppelstelle  —  1.400,00 €

2.2

für Urnenbeisetzungen

2.2.1

Einzelstelle (je 2 Urnen)  —  700,00 €

2.2.2

Doppelstelle (je 4 Urnen)  —  1.400,00 €

2.3.

Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

pro Jahr und Grablager  —  35,00 €

II.

Bestattungs- und Beisetzungsgebühr

(Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)

1.

Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre)  —  300,00 €

2.

Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre)  —  700,00 €

3.

Urnenbeisetzung  —  397,00 €

4.

Gebühr für Träger bei Sargbestattungen, pro Träger  — 20,00 €

III.

Umbettungen, Ausbettungen

Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 verfahren.

IV.

Friedhofsunterhaltungsgebühr

1.

Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechts eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 25,00 € pro Grablager.

V.

Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle und Friedhofskapelle/Friedhofshalle

2.

Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle pro Benutzung  —  139,69 €

IV.

Gebühren für Gemeinschaftsanlagen

Die Gebühren enthalten die Kosten für Erstgestaltung, Grabmal, die Bestattung bzw. Beisetzung, die Nutzungs- und Friedhofsunterhaltungsgebühr sowie die laufende Pflege für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre).

1.

Gemeinschaftseinzelgräber

1.1

für Sargbestattungen  —  4.687,40 €

1.2

für Urnenbeisetzungen  —  3.428,56 €

B.

Verwaltungsgebühren

Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen)  —  20,00 €

§ 8

Besondere zusätzliche Leistungen

Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.