Die seit Jahresbeginn deutschlandweit erfolgte Berichterstattung über „Änderungen bei der Alttextilien-Entsorgung“ hat den Altkleidermarkt in eine tiefe Krise gestürzt - obwohl sich bezüglich der schon vorher etablierten getrennten Sammlung gebrauchter Bekleidung über die Container gewerblicher und gemeinnütziger Sammler nichts geändert hat.
Nach wie vor dürfen nur gebrauchsfähige Kleidung, Schuhe und Haushaltstextilien, wie Handtücher und Bettwäsche, über die Altkleidercontainer entsorgt werden. Verschmutzte oder kaputte Textilien gehören wie gewohnt in den Restabfall.
Die Gründe sind vielfältig:
Preisgünstige, oft qualitativ minderwertige Altkleider führen zu einem Überangebot auf dem Alttextilienmarkt. Zudem sind sie oft so günstig, dass der Neukauf günstiger als gebrauchte Ware sein kann. Dadurch sinken die Nachfrage nach Alttextilien und damit die erzielbaren Erlöse. Deshalb ist die Marktlage für Firmen, die Alttextilien sammeln und wiederverwenden ohnehin gerade sehr angespannt.
Werden nun noch verschmutzte oder kaputte Textilien in die Altkleidercontainer entsorgt, spitzt sich dies weiter zu. Denn die Firmen müssen zusätzlich noch die Entsorgungskosten für den nicht wiederverwendbaren Anteil tragen. Recyclingstrukturen oder einen Markt für schmutzige, verschlissene Textilien gibt es derzeit nicht.
Auch die Entsorgung von Ablagerungen neben den Altkleidercontainern kosten die Sammelfirmen oder gemeinnützigen Einrichtungen Zeit und Geld. Dazu gehören neben Sperrmüll und Restabfällen auch in Säcken abgeladene Textilien. Seitens des Amtes für Abfallwirtschaft wird gebeten, die Altkleider- und im Übrigen auch Glascontainer nicht zur illegalen Entsorgung des Hausrates zu nutzen. Sind die Container voll, können die Abgabemöglichkeiten an den Annahmestellen des Landkreises Zwickau in Anspruch genommen werden. Die Standorte und Öffnungszeiten sind zu finden unter www.landkreis-zwickau.de/annahmestellen.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Alttextilien unter www.landkreis-zwickau.de/alttextilien