Die Stadt Wildenfels möchte alle Grundstückseigentümer daran erinnern, ihre Pflichten zur Straßen- und Gehwegreinigung gewissenhaft zu erfüllen. Dabei geht es nicht nur um das „saubere“ optische Erscheinungsbild – sondern vor allem um die Sicherheit.
Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht geht es vorrangig um die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Auch zählt der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern, die in den öffentlichen Bereich hineinragen, zur Verkehrssicherungspflicht.
Maßgeblich dafür ist die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege der Stadt Wildenfels. Als Grundstücks- oder Hauseigentümer ist man für den Teil des Gehwegs verantwortlich, an den das eigene Grundstück grenzt. Bei einem Eckgrundstück ist der Gehweg auf beiden über Eck liegenden Seiten zu räumen und von Laub und Unkraut zu befreien.
Im Sinne eines gepflegten und ansprechenden Stadtbildes nach außen sowie einer uneingeschränkten Nutzung öffentlicher Verkehrs- und Gehwegflächen appelliert die Stadtverwaltung Wildenfels hiermit an alle Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter, ihre Reinigungspflicht wahrzunehmen.