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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 35. Ratssitzung

Dienstag, 13.12.2022, 18.30 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen, Lohmener Str. 3a

1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Mathe begrüßt, neben den Stadträten, seitens der Gemeindeverwaltung Lohmen Frau Ujhelyi, Frau Hofmann und Herrn Roy.

Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 5 Stadträten und dem Bürgermeister mit 6 von 9 Stimmen gegeben (Stadträtin Kunzendorf, Stadtrat Flössel und Stadtrat Fuhrmann fehlen entschuldigt).

Der TOP „Gästetaxe-Satzung“ wird zurückgestellt und diese zuvor noch im Rahmen der Vermieterversammlung am 23.01.2023 erörtert. Die weitere Tagesordnung bleibt, wie bekannt gegeben.

2. Protokollkontrolle der 34. öffentlichen Ratssitzung vom 15.11.2022

Beschluss 352-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Sitzungsniederschrift der 34. öffentlichen Ratssitzung vom 15.11.2022.

3. Informationen zum nichtöffentlichen Teil der 34. Ratssitzung

In nichtöffentlicher Sitzung erfolgte die Bestätigung eines Stundungsantrages.

4. Informationen/Fragemöglichkeit

-

Gartengrundstück Hausberg 9a: Zaunreparatur ist erfolgt, Reststamm wird kurzfristig bis auf Stock abgetragen.

-

Termin Neujahrsempfang 20.01.2023 bestätigt (aus Kostengründen ohne Kulturbeitrag)

5. Finanzangelegenheiten

5.1 Eingang von Spenden – Abstimmung zur Annahmeerklärung

Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden. Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwendung - muss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheiden. Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Stadtrat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Die aktuelle Übersicht der Spendeneingänge liegt vor.

Beschluss 364-35/2022 6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend vorliegender Übersicht, die Annahme der Spenden unter lfd. Nummer 33 über 208,87 EUR.

5.2 Kenntnisnahme Beteiligungsbericht der Stadt Wehlen für die Jahre 2020 und 2021

Die Vorlage an den Stadtrat erfolgt gemäß § 99 SächsGemO.

Beschluss 362-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wehlen für die Jahre 2020 und 2021 zur Kenntnis.

6. Liegenschaftsangelegenheiten

6.1 Erwerb eines Doppelcarports

Die Stadt Wehlen ist Eigentümerin des Flurstückes 117 Gemarkung Dorf Wehlen. Herr Mehrtens war jahrelanger Pächter von Stellplätzen in der Garagengemeinschaft in Verbindung mit der Errichtung eines Doppelcarports. Herr Mehrtens kündigte zum 31.12.2022 seinen Pachtvertrag.

Beschluss 365-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, das Doppelcarport auf dem Flurstück 117, Gemarkung Dorf Wehlen, zu erwerben. Weiterhin wird ein Unterzählerelektroanschluss erworben, sofern dieser nach elektrotechnischer Prüfung keine Mängel aufweist. Die Kosten der elektrotechnischen Prüfung und eventueller Reparaturkosten trägt der Veräußerer.

7. Hauptamtsangelegenheiten

7.1 Satzung Gästetaxe

- Beschlussfassung wird ausgesetzt -

7.2 Bestellung ehrenamtlicher Ortswegewarte

Die Position des ehrenamtlichen Wegewartes für Stadt Wehlen war neu zu besetzen.

Beschluss 361-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, Herrn Klaus Tittel für den rechtselbischen Teil und Herrn Karl-Heinz Fuhrmann für den linkselbischen Teil der Stadt Wehlen als ehrenamtliche Ortswegewarte zu bestellen.

8. Bauangelegenheiten

8.1 Informationen

-

Wetter bedingte Einstellung Bau Podest Pirnaer Straße 7, DW

-

Notreparatur Ofen Pirnaer Straße 7, DW (Wohnung Tinz)

-

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung S. Brinkmann zum Abriss Scheune im Grundstück Teichweg 6, DW

-

Nachträgliche Genehmigung Erdaufschüttung und Erweiterung Lohmener Straße, Flurstück 210/4 SW (Minsel)

8.2 Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben

8.2.1 Burg Wehlen – Neuerrichtung Turm und Plateau

- Vergabe von Planungsleistungen; Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters

Die Stadt Wehlen als Eigentümerin plant eine Maßnahme zur weiteren touristischen Erschließung der denkmalgeschützten Burganlage. Die Stadt Wehlen reichte im Juni 2021 eine Förderanmeldung für PMO-Mittel ein. Das Ministerium und die Sächsische Aufbaubank zeigten die Bereitstellung der Mittel an. Die Antragstellung muss kurzfristig noch im Dezember 2022 erfolgen, auf der Grundlage einer Entwurfsplanung und Teilen der Genehmigungsplanung.

Beschluss 363-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, die Architektengemeinschaft MM+H in 01796 Pirna, Obere Burgstraße 5, mit den Planungsleistungen entsprechend dem Angebot vom 07.11.2022 zur Maßnahme „Burg Wehlen Neuerrichtung Turm und Plateau „ zu beauftragen. Das Angebot umfasst die Leistungsbilder Gebäude, Bauwerk-technische Anlagen, Außenanlagen und Tragwerksplanung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise zur Fördermittelbeantragung und in Folge nach Vorlage des Zuwendungsbescheides bzw. Bestätigung des förderunschädlichen Vorhabenbeginns. Der Stadtrat bestätigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 30.11.202.

8.2.2 Vergabe von Bauleistungen Pirnaer Straße 117

Die Auftragserteilung war notwendig, um die Bewohnbarkeit der Wohnung schnellstmöglich wieder herzustellen.

Beschluss 353-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Beauftragung der Instandsetzung der Heizungsanlage in der Wohnung EG links Pirnaer Straße 117 zu bestätigen.

Beauftragt wurden:

Fa. Mike Hoffmann 4.035,23 EUR (Erneuerung Heizungsleitungen) und

Fa. Jäkel 1.086,14 EUR (Kernbohrung/Betonaufbruch)

8.2.3 Brücken im Wehlener Grund – Bestätigung Entwurfsplanung

Die Festlegungen aus dem Stadtratsbeschluss vom 06.07.2021 zur Ausführung nach Variante 1 als „Betonbrücke“ wurden umgesetzt.

Beschluss 354-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, die vorliegende Vorplanung für die Brücken zu bestätigen und die weiteren Planungsschritte zu beauftragen.

8.2.4 Aufnahme von Straßen, Wegen, Plätzen in das Straßenverzeichnis – Eilentscheidung BM:

- Burggässchen Stadt Wehlen

Gemäß § 54 Sächsisches Straßengesetz sind alle vorhandenen Straßen, Wege und Plätze in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen, für die zum Stichtag 16.02.1993 eine öffentliche Nutzung bestand.

Beschluss 355-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, den Weg „Burggässchen“ im Ortsteil Stadt Wehlen, als beschränkt-öffentlichen Weg in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Wehlen aufzunehmen.

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 29.11.2022 wird bestätigt.

- Promenadenweg Pötzscha

Gemäß § 54 Sächsisches Straßengesetz sind alle vorhandenen Straßen, Wege und Plätze in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen, für die zum Stichtag 16.02.1993 eine öffentliche Nutzung bestand.

Beschluss 356-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, den Weg „Promenadenweg“ im Ortsteil Pötzscha, als beschränkt-öffentlichen Weg in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Wehlen aufzunehmen.

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 29.11.2022 wird bestätigt.

- Weg von Lohmener Str. zur ehem. Gärtnerei Stadt Wehlen

Gemäß § 54 Sächsisches Straßengesetz sind alle vorhandenen Straßen, Wege und Plätze in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen, für die zum Stichtag 16.02.1993 eine öffentliche Nutzung bestand.

Beschluss 357-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, den Weg „Weg von Lohmener Straße zur ehemaligen Gärtnerei“ im Ortsteil Stadt Wehlen, als beschränkt-öffentlichen Weg in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Wehlen aufzunehmen.

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 29.11.2022 wird bestätigt.

- Weg bei Pirnaer Str. 75/77/77a, Dorf Wehlen

Gemäß § 54 Sächsisches Straßengesetz sind alle vorhandenen Straßen, Wege und Plätze in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen, für die zum Stichtag 16.02.1993 eine öffentliche Nutzung bestand.

Beschluss 358-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, den Weg „Weg bei Pirnaer Straße 75/ 77 / 77a“ im Ortsteil Dorf Wehlen, als beschränkt-öffentlichen Weg in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Wehlen aufzunehmen.

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 29.11.2022 wird bestätigt.

- Weg zwischen Mennickestraße 5 und 7 Stadt Wehlen

Gemäß § 54 Sächsisches Straßengesetz sind alle vorhandenen Straßen, Wege und Plätze in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen, für die zum Stichtag 16.02.1993 eine öffentliche Nutzung bestand.

Beschluss 359-35/2022 (6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, den Weg „Weg zwischen Mennickestraße 5 und 7“ im Ortsteil Stadt Wehlen, als beschränkt-öffentlichen Weg in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Wehlen aufzunehmen.

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 29.11.2022 wird bestätigt.

8.3 Bauanträge/Bauanfragen

- Grundschule – Heizungsproblem durch Fa. Klòo behoben

8.4 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden

- kein aktueller Beratungsbedarf -

Stadt Wehlen, 20.12.2022

Stützer
Mathe
Schriftführerin
Bürgermeister