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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Offenlegung

Bekanntgabe der Ergebnisse von Katastervermessungen und Abmarkungen nach dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138,148), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kaden hat an den Flurstücken 95/a, 96, 96/a, 157/2 und 157/13 in der Gemeinde Stadt Wehlen, Gemarkung Stadt Wehlen Katastervermessungen und Abmarkungen auf der Rechtsgrundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG), in Verbindung mit der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) durchgeführt (Geschäftszeichen 2023K035). Anlass der Grenzbestimmung ist ein Antrag auf Katastervermessung und Abmarkung. Mit der Katastervermessung wurden Flurstücksgrenzen wiederhergestellt. Die Messung fand im Zeitraum vom 14.09. bis 21.09.2023 statt.

Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die Unterlagen liegen vom 31. Januar 2024 bis zum 01. März 2024 in meinen Geschäftsräumen, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 0351/4940944), zur Einsichtnahme bereit. Die Ergebnisse der Katastervermessungen und Abmarkungen gelten gemäß §17 Absatz 1, Satz 5 SächsVermKatGDVO 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Herrn Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kaden, Gambrinusstraße 6, 01159 Dresden, einzulegen.