Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 21.11.2023 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
| Es betragen | |
| 1. | im Erfolgsplan |
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| die Erträge — 852.693 € |
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| die Aufwendungen — 895.419 € |
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| der Jahresverlust — 42.726 € |
| 2. | im Liquiditätsplan |
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| der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit — 169.511 € |
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| der Cashflow aus der Investitionstätigkeit — -1.337.300 € |
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| der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit — 1.165.777 € |
| Es werden festgesetzt: | |
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen — - € |
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| und Investitionsförderungsmaßnahmen |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen — 945.000 € |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf — 110.000 € |
Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf
Stadt Wehlen, 19.12.2023
Die Haushaltssatzung 2024 des AZV Wehlen-Naundorf wurde mit Bescheid vom 11.12.2023 durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Abs. 3 SächsGemO unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 einschließlich Wirtschaftsplan für den Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf in der Zeit von
Dienstag, den 30.01.2024 bis einschließlich Freitag, den 09.02.2024
in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 und im Rathaus von Stadt Wehlen, Markt 5 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Hinweis:
Auf die im § 4 Absatz 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird hingewiesen.