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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf für das Wirtschaftsjahr 2024

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 21.11.2023 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Es betragen

1.

im Erfolgsplan

die Erträge  —  852.693 €

die Aufwendungen  —  895.419 €

der Jahresverlust  —  42.726 €

2.

im Liquiditätsplan

der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit  — 169.511 €

der Cashflow aus der Investitionstätigkeit  —  -1.337.300 €

der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit  —  1.165.777 €

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen  —  - €

und Investitionsförderungsmaßnahmen

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  —  945.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  —  110.000 €

Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf

Mathe
Verbandsvorsitzender

Stadt Wehlen, 19.12.2023

Die Haushaltssatzung 2024 des AZV Wehlen-Naundorf wurde mit Bescheid vom 11.12.2023 durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Abs. 3 SächsGemO unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 einschließlich Wirtschaftsplan für den Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf in der Zeit von

Dienstag, den 30.01.2024 bis einschließlich Freitag, den 09.02.2024

in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 und im Rathaus von Stadt Wehlen, Markt 5 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Hinweis:

Auf die im § 4 Absatz 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird hingewiesen.