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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 46. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen

Dienstag, 12.12.2023, 18.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus SW, Lohmener Str. 3a

1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Mathe begrüßt, neben den Stadträten, seitens der Gemeindeverwaltung Lohmen Frau Ujhelyi, Kämmerin, Frau Hofmann, Hauptamt und Herrn Dr. Händel, Bauamt.

Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 7 Stadträten und dem Bürgermeister mit 8 von 9 Stimmen gegeben (Stadtrat Fröde – Teilnahme ab TOP 5.2).

Die Tagesordnung wird ergänzt im TOP 7 (Tourismusbeschlüsse und Wahl gemeinsamer Gemeindewahlausschuss).

2. Protokollkontrolle der 45. öffentlichen Ratssitzung vom 14.11.2023

Beschluss 425-46/2023 (8 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat bestätigt den Inhalt der Niederschrift zur 45. öffentlichen Stadtratssitzung vom 14.11.2023.

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Ortstermin Borngasse DW – Problem gelöst: Einrichtung „Verkehrsberuhigte Zone“

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Teich/Brunnenhäuser DW – Heimatverein macht sich Gedanken; im Frühjahr Freilegung mit Bauhof

3. Informationen zum nichtöffentlichen Teil der 45. Ratssitzung

Gegenstand der Beratung im nichtöffentlichen Teil waren Mietangelegenheiten.

4. Informationen/Fragemöglichkeit

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FWGH SW (W22) – Anfang Dezember Beratung mit LD Sachsen (positives, verständnisvolles Gespräch mit Bearbeiterin)

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Elbeparkplatz – nochmaliges Schreiben des Bauamtes an LASuV mit heutigem Datum; telefonische Auskunft über voraussichtliches Ergebnis Ende Januar.

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Information zum Förderprogramm „Stadtgrün/Lärm/Radon“ – gefördert werden nur Gemeinden ab 2000 Einwohner

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Stadtrat Fuhrmann informiert über Ausfall Straßenbeleuchtung (Pötzscha, mehrere Straßenzüge) zur Reparaturbeauftragung und hinterfragt wiederholt den Sachstand zum Breitbandausbau – dem Bauamt liegt bisher kein Bauzeitenplan vor.

-

Stadtrat Jaensch informiert über Vandalismus in Dorf Wehlen – Beschädigung diverser Verkehrsschilder

5. Finanzangelegenheiten

5.1 Eingang von Spenden – Abstimmung zur Annahmeerklärung

Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden. Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich des Bürgermeisters sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwendung - muss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheiden. Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Stadtrat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Die aktuelle Übersicht der Spendeneingänge liegt vor.

Beschluss 428-46/2023 (8 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend vorliegender Übersicht, die Annahme der Spenden unter lfd. Nummer 36 über 900,00 EUR.

5.2 Beteiligungsbericht der Stadt Wehlen für das Jahr 2022

Der Beteiligungsbericht wurde den Stadträten vorab per Mail übermittelt.

Der Stadtrat nimmt diesen inhaltlich zur Kenntnis.

Frau Ujhelyi informiert außerdem zu den Orientierungsdaten für 2024, allgemeine und investive Schlüsselzuweisungen fallen deutlich geringer aus (aktuell ca. 300 T€).

Zur Grundsteuer ab 2025 erfolgt im Laufe des Jahres 2024 erst die Veranlagung, erst dann sind Erkenntnisse zur Situation in Stadt Wehlen möglich.

6. Liegenschaftsangelegenheiten

6.1 Burg Stadt Wehlen – Turm / Gestaltungs- und Farbkonzept

-

Beratung mit Bauleiter/Architekt Hamann am 11.12.; noch keine Aussage zum Farbkonzept möglich, deshalb entfällt heutige Entscheidung.

7. Hauptamtsangelegenheiten

Information Waldschule

Die Schulleiterin, Frau Rahm, bestätigt auf Nachfrage per Mail die Weiterführung des Waldschulkonzeptes und informiert über aktuelle Abläufe.

7.1 Beschluss zur Absichtserklärung über Gründung einer gemeinsamen Tourismus- Informationsgesellschaft

Der TVSSW engagiert sich gemeinsam mit lokalen Touristinformationen (TI) für die qualitative Entwicklung in der Region der Sächsischen Schweiz. Um die TI zukunftsfähig aufzustellen, braucht es eine gemeinsame strategische Entwicklung, gebündelte Kräfte und eine Kooperation der interkommunalen Zusammenarbeit. Ein Zusammenschluss der TI kann die vorhandenen Ressourcen bündeln, neue Potenziale freilegen und damit eine gemeinsamen Tourismusstrategie und Qualitätsentwicklung ermöglichen. Dabei sollen die Kommunen und TI gestärkt und innovativ aufgestellt werden.

Beschluss 427-46/2023 (1 Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen stimmt gegen die vorliegende Absichtserklärung.

Nach eingehender Abwägung im VA/TA (28.11.), hauptsächlich aufgrund der erheblichen Mehrkosten gegenüber der jetzigen Betreibung, wird eine Beteiligung der TI Stadt Wehlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgelehnt.

7.2 Zusatzvereinbarung zum Vertrag KombiTicket „Mobilitätskarte Sächsische Schweiz“

Die Fortführung des Vertrages „Mobilitätskarte Sächsische Schweiz“ über dessen aktuelle Vertragslaufzeit zum 31.12.2023 wird von allen beteiligten Kommunen, dem TVSSW, dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und dem Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE) unter den gleichen Konditionen wie bisher angestrebt. Die konkreten Auswirkungen des Deutschlandtickets auf die Mobilitätskarte Sächs. Schweiz konnten vom VVO, RVSOE und TVSSW jedoch aufgrund fehlender Kennzahlen noch nicht abschließend betrachtet werden. Weiterhin ist die weitergehende Finanzierung des Deutschlandtickets noch unklar.

Aus diesem Grund vereinbaren die Vertragspartner hiermit für eine Übergangszeit die unveränderte

Fortführung des bestehenden Vertrages.

Beschluss 431-46/2023 (9 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat Stadt Wehlen beschließt der Zusatzvereinbarung zum Vertrag Kombiticket „Mobilitätskarte Sächsische Schweiz“ zuzustimmen.

7.3 Gemeinderatswahl Lohmen und Stadtratswahl Stadt Wehlen 2024

Wahl eines einheitlichen Gemeindewahlausschusses

Gemäß § 9 Absatz 1 KomWG (Kommunalwahlgesetz) i.V.m.§ 39 Absatz 7 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung) wählt der Stadtrat den einheitlichen Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen.

Stadträtin Kunzendorf erklärt hierzu ihre Befangenheit.

Beschluss 432-46/2023 (8 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen

1.

als Vorsitzenden, Herrn Renè Hauptmann

2.

als stv. Vorsitzende, Frau Katrin Hofmann

sowie die Beisitzer/stv. Beisitzer: Silke Großmann, Katja Mähl, Petra Kunzendorf, Jens Große, Sebastian Hübsch in den Gemeindewahlausschuss zu wählen.

8. Bauangelegenheiten

8.1 Informationen

-

Bauvorhaben Minsel: Information des Bauamtsleiters zum Gespräch mit der Bauaufsichtsbehörde;

Eine Abrissverfügung sei dort nicht bekannt und wäre auch voraussichtlich schwer durchsetzbar.

°

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Veranlassung einer rechtlichen Prüfung.

-

Baugenehmigung EFH Teichweg 6, Dorf Wehlen – wurde erteilt.

8.2 Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben

8.2.1 Vergabe Bauleistungen - Sanierung Teilstück Telschgraben

- entfällt, keine aktuellen Angebote -

8.2.2 Vergabe von Instandsetzungsarbeiten an der Brandmeldeanlage in der Kita „Pusteblume“

Schulstraße 6, Dorf Wehlen

Die Auftragserteilung ist notwendig, um den brandschutztechnischen Forderungen in Kindereinrichtungen nachzukommen. Die Angebote basieren auf zwei verschiedenen technischen Konzepten, erfüllen jedoch beide die brandschutztechnischen Forderungen und Richtlinien.

Beschluss 429-46/2023 (8 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Der Stadtrat beschließt, die Instandsetzungsarbeiten an der Brandmeldeanlage in der Kita „Pusteblume“ Schulstraße 6, 01829 Stadt Wehlen, umzusetzen. Beauftragt wird die die Elektrofirma Schubert und Boden, Hauptstraße 25, Pirna-Copitz, zum Angebotswert von 3.923,41 EUR Brutto.

8.2.3 Vergabe Instandsetzungsarbeiten der Fenster und Türen im Kellerbereich in der Kita „Pusteblume“ Schulstraße 6, Dorf Wehlen

Die Auftragserteilung ist notwendig, um die Gebäudesubstanz zu stärken und dem Verfall durch Eindringen von Feuchtigkeit in das Mauerwerk entgegenzuwirken. Die Ausführung ist so geplant, dass die Räume im Zuge der Sanierung einer nachhaltigen Nutzung zugeführt werden können.

Beschluss 430-46/2023 (9 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, die Instandsetzungsarbeiten der Fenster und Türen im Kellerbereich der Kita „Pusteblume“, Dorf Wehlen, umzusetzen.

Beauftragt wird die Tischlerei Hering, Hauptstraße 25 in 01796 Pirna-Copitz zum Angebotswert von 8.753,19 EUR Brutto plus ca. 520,00 EUR für notwendige, zurzeit nicht kalkulierbare Putz- und Maurerarbeiten. Gesamtsumme: 9.273,19 EUR.

8.3 Bauanträge/Bauanfragen

- keine -

8.4 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden

- keine -

Stadt Wehlen, 18.12.2023

Stützer
Mathe
Schriftführerin
Bürgermeister

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Stadtrat
Stadtrat