Die Bescheide zur Grundsteuer 2025 werden aus organisatorischen Gründen voraussichtlich erst Ende Februar 2025 versandt. Damit verschiebt sich der erste Fälligkeitstermin im Jahr 2025. Wir bitten alle Steuerpflichtigen um Verständnis.
Hinweis für Steuerpflichtige mit Daueraufträgen:
Wir bitten alle Steuerpflichtigen, ihre Daueraufträge aus den Vorjahren dringend zu löschen. Die neuen Bescheide enthalten die aktuellen Zahlungsbeträge und Fälligkeiten, die für das Jahr 2025 und die Folgejahre gültig sind.
Fälligkeit der Zahlungen bei SEPA-Lastschriftmandat:
Für Steuerpflichtige, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, besteht dieses auch ab 2025 fort. Der Einzug der ersten Rate für das Jahr 2025 erfolgt zur ersten Fälligkeit gemäß dem neuen Bescheid. Es ist keine gesonderte Handlung erforderlich.
Fälligkeit bei manuellen Überweisungen:
Wenn Sie die Zahlungen per Überweisung vornehmen, bitten wir Sie, diese ebenfalls erst nach Erhalt des neuen Steuerbescheides zu leisten. Die neuen Bescheide enthalten die aktuellen Zahlungsbeträge und Fälligkeiten, die für das Jahr 2025 und die Folgejahre gültig sind.
Wir bieten allen Steuerpflichtigen die Möglichkeit das SEPA-Basislastschriftmandat in Anspruch zu nehmen. Dieses ermöglicht Ihnen bargeldlose und pünktliche Zahlung, spart Zeit und ist sicher.
Wir möchten Ihnen Ihre Vorteile bei der SEPA-Nutzung kurz erläutern:
Für Überweisungen und Daueraufträge fallen regelmäßig Abwicklungsgebühren zwischen 1 € und 2,45 € an. Die Abbuchung mittels SEPA-Lastschriftmandat ist für Sie völlig kostenfrei.
Zusätzliche Wege zum Kreditinstitut zwecks Überweisung entfallen, da fällige Steuerzahlungen zum Fälligkeitsdatum direkt von Ihrem Konto abgebucht werden.
Mahngebühren, Säumniszuschläge und sonstige Verwaltungskosten können nicht mehr entstehen, da die Zahlung durch Abbuchung pünktlich zum Fälligkeitsdatum auf das korrekte Konto und auf den Cent genau eingezogen wird. Sie können den Zahlfluss an uns jederzeit auf Ihrem Konto überprüfen.
Was können Sie tun, wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen?
Sie können jederzeit mit uns in Kontakt treten. Außerdem können Sie, falls es aus Ihrer Sicht erforderlich ist, das Geld innerhalb von acht Wochen auf Ihr Konto zurückholen, da Sie ein sogenanntes „Recht auf bedingungslose Rückerstattung“ haben. Die Rückbuchung ist für Sie kostenfrei. Natürlich können Sie jederzeit Ihre erteilte Einzugsermächtigung schriftlich oder persönlich widerrufen.
Wir werden allen Steuerpflichtigen einen Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat mit dem neuen Grundsteuerbescheid versenden, sofern Sie bisher noch kein Mandat erteilt haben.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter Telefon 03501 581036 Frau Dana Große und 03501 581030 Frau Kerstin Ujhelyi gerne zur Verfügung.