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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf für das Wirtschaftsjahr 2026

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 08.12.2025 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Es betragen

1.

im Erfolgsplan

die Erträge  —  860.852 €

die Aufwendungen  —  935.255 €

der Jahresverlust  —  74.403 €

2.

im Liquiditätsplan

der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit  —  130.264 €

der Cashflow aus der Investitionstätigkeit  —  -1.475.000 €

der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit  —  1.291.398 €

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen  —  165.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  —  - €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  —  200.000 €

Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf
Mathe
Verbandsvorsitzender

Stadt Wehlen, 15.01.2026

Die Haushaltssatzung 2026 des AZV Wehlen-Naundorf wurde mit Bescheid vom 08.01.2026 durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Abs. 3 SächsGemO unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 einschließlich Wirtschaftsplan für den Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf in der Zeit von

Montag, den 09.02.2026 bis einschließlich Donnerstag, den 19.02.2026

in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 und im Rathaus von Stadt Wehlen, Markt 5

während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Hinweis:

Auf die im § 4 Absatz 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird hingewiesen.