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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergebnisprotokoll

der 2. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen am Dienstag, 17.09.2024, 19:00 Uhr im FWGH Stadt Wehlen, Lohmener Straße 3a

1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Anwesenheit

Bürgermeister Mathe begrüßt die anwesenden Stadträte sowie Herrn Hauptmann und Herrn Hampel seitens der GV Lohmen. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 9 Stadträten und dem Bürgermeister mit 10 von 11 Simmen gegeben. (Stadtrat Fabian fehlt entschuldigt). Der Stadtrat bestimmt Herrn Hauptmann zum Protokollführer der Sitzung.

Die Tagesordnung wird erweitert um die Punkte

7.2 Anfrage Hanno e.V. auf finanziellen Zuschuss

9.1 Kunstprojekt des Herrn Simpson

und bestätigt.

2. Protokollkontrolle 1. öffentlichen Ratssitzung vom 20.08.2024

Beschluss 06-02/2024 (10 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat bestätigt den Inhalt der Niederschrift zur 1. öffentlichen Stadtratssitzung vom 20.08.2024 mit folgenden vom Bauamt Lohmen beigebrachten Änderungen:

12.1, Anstrich Nr. 3: keine Textur, sondern Tektur zum Bauantrag

12.3, Anstrich Nr. 2: Das Bauamt informierte den Planer, dass die Abstandsflächen des Carports zu überprüfen und ggfs. anzupassen sind (diese befinden sich vollständig auf einer Verkehrsfläche). Die Tatsache spielt jedoch bei der Erteilung des Einvernehmens keine Rolle. Die Bauaufsicht erhält eine entsprechende Information im Rahmen der Stellungnahme.

12.3, Anstrich Nr. 3: Sollte eine Nutzung des Kellergeschosses mit Aufenthaltsräumen der Kita Pusteblume angestrebt werden, so ist zu prüfen, ob eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung (bzw. -Erweiterung) erforderlich ist und/oder das Brandschutzkonzept anzupassen ist.

3. Informationen zum nichtöffentlichen Teil der 1. Ratssitzung

Gegenstand der Beratung im nichtöffentlichen Teil waren die Errichtungen einer verkehrsberuhigten Zone auf der Pirnaer Straße im OT Stadt Wehlen und Zeichen, Abstimmungen zum defekten Hochwasserleitsystem, ein Antrag von Bürgern auf Parkmöglichkeiten am Bahnhof Stadt Wehlen sowie die Anschaffung mobile Absperrzäune für den Bauhof.

4. Informationen /Termine

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Vegetationsschnitt der Deutschen Bahn Obervogelgesanger Weg im Spätherbst

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BV TWZV Bastei auf der Basteistraße bis zum 19.10. verlängert - weiterhin kostenloses Parken auf Vorwerkparkplatz für Anwohner möglich

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Pirnaer Straße 101 vom 07.10. bis 14.11. Dacharbeiten – Parkplatz gesperrt

-

Anfrage warum die Fähre nicht fährt: Es waren 7,84 m Pegel Schöna gemeldet, daher musste die Fähre evakuiert werden.

4.1 Impulsvortrag Dipl.-Ing. Architekt Grayer zum Solarpark Dorf Wehlen

Entfällt auf Ersuchen des Antragstellers. Wiedervorlage für den nächsten SR geplant.

5. Finanzangelegenheiten

5.1 Eingang von Spenden Beschluss 08-02/2024 (10 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend Anlage, die Annahme der Spenden unter lfd. Nummer 8-11 über 1.584,97 EUR

6. Liegenschaftsangelegenheiten / Notarurkunden

- Kein Beratungsbedarf

7. Hauptamtsangelegenheiten

7.1 Sitzgemeindeanteil Jugendarbeit 2025 Beschluss 07-02/2024 (10 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, den Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. für die mobile Jugendarbeit im ländlichen Sozialraum 5 sowie die kreisweite Jugendverbandsarbeit einschließlich Ehrenamt mit insgesamt 901 EUR für 2025 zu unterstützen.

7.2 Antrag Hanno e.V. auf Zuschuss Beschluss 14-02/2024 (10 Nein-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des Hanno e.V. auf einen Zuschuss für das Jahr 2025 für die Jugendarbeit im Los 6. 1 "kreis-weites Präventionsangebot zum Kinder- und Jugendschutz" nicht zuzustimmen.

8. Bauangelegenheiten

8.1 Informationen

- Verlängerung Baugenehmigung Robert Sterl Straße 13

8.2 Kommunale Baumaßnahmen / Vorhaben

8.2.1 Burg – Turmaufbau: Bestätigung 1.Nachtrag Los 3 Metallbauarbeiten

Beschluss 09-02/2024 (10 Ja-Stimmen)

Es wird beschlossen, dem 1. Nachtragsangebot der Firma Metallbau Worsch, Breitenau Nr. 51 in 01816 Bad Gottleuba- Berggießhübel vom 22.08.2024 über -11.722,64 EUR auf der Grundlage des Vermerkes der Architektengemeinschaft MM+Hamann, Pirna zuzustimmen.

8.2.2 Burg – Turmaufbau: Auftrag Los 2.2 Gussasphaltestrich

Beschluss 010-02/2024 (10 Ja-Stimmen)

Es wird beschlossen, die Firma GWR Bau GmbH, Osterlange 14 in 99189 Elxleben mit dem Aufbringen des Gussasphalt-Gefällestrich auf der Decke über EG über 14.935,65 EUR zu beauftragen.

8.2.3 Burg – Turmaufbau: Los 7 Blitzschutz

Beschluss 011-02/2024 (10 Ja-Stimmen)

Es wird beschlossen, die Firma Blitzschutz und Elektroanlagen Ronny Roll, zur Wilke 4 in 01829 Stadt Wehlen mit den Blitzschutzarbeiten am Turm der Burg über 2.844,27 EUR zu beauftragen.

8.2.4 Vergabe Planungsleistungen – Trieschbach nach Starkregen 2021

Bauüberwachung Beschluss 012-02/2024 (10 Ja-Stimmen)

Es wird beschlossen, das Ingenieurbüro für Wasser und Boden GmbH, Wasastraße 15 in 01209 Dresden, mit der örtlicher Bauüberwachung im Rahmen der Fördermittel Starkregen 2021 zu beauftragen. Die Kosten betragen ca. 1.187,03 EUR.

8.2.5 Vergabe Bauleistungen – Modernisierung öffentliche Toilettenanlage

Beschluss 013-02/2024 (10 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, die notwendigen Auftragserteilungen im eigenen Ermessen, jedoch im Rahmen der Kostenplanung zu realisieren. Auftragsumfang ca. 32.000 EUR

8.3 Bauanträge / Bauanfragen

- Kein Beratungsbedarf

8.4 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden

- Kein Beratungsbedarf

9. Sonstiges

9.1 Kunstprojekt des Herrn Simpson Beschluss 015-02/2024 (10-Nein Stimmen)

Der Stadtrat lehnt den Antrag des Herrn Simpson auf Kulturförderung in Höhe von 1.000 EUR ab. Eine Genehmigung des Kunstobjektes „Friedensburg“ in der derzeit vorliegenden Form, lehnt der Stadtrat ebenfalls ab.

Prinzipiell begrüßt der Stadtrat künstlerische Aktivitäten in der Stadt und auch auf der Burg sehr.

Aktuell laufen die Baumaßnahmen zur Errichtung des Turmes einschließlich Plateaus noch. Die geplante Fertigstellung bis Ende des Jahres steht jedoch unter dem Vorbehalt der Witterungsbedingungen. Weitere erforderliche Arbeiten zur Beräumung des Geländes, Herstellen eines sicheren Zuganges zu den Gewölben (Geländer) sowie ausreichende elektrische Installation zur Beleuchtung und Ausstrahlung können seitens der Stadt aus terminlichem und finanziellem Aspekt bis Februar nächsten Jahres nicht realisiert werden.

Außerdem sieht der Stadtrat eine Verlegung des Gedenktages 13./14. Februar aus Dresden aufgrund zu erwartender Nachteile für die Stadt sehr kritisch und lehnt dies deshalb ab.

Stadt Wehlen, 18.09.2024

gez. R. Hauptmann
Schriftführer