Titel Logo
Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntgabe des AZV Wehlen-Naundorf

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes nebst Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2025 liegen in der Zeit von

Dienstag, den 29. Oktober 2024

bis einschließlich

Montag, den 11. November 2024

zur Einsichtnahme für Einwohner und Abgabepflichtige des Verbandsgebietes des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf im Rathaus von Stadt Wehlen, Markt 5 und in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48, während der Dienstzeiten aus.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.

Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der Auslegung und endet am Freitag, dem 22.11.2024.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in der öffentlichen Sitzung am 25.11.2024.

Mathe
Verbandsvorsitzender