Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
wie Ihnen aus der Historie unserer Stadt bekannt ist, stellt die Stadt Königstein seit vielen Jahrhunderten einen wichtigen und bedeutenden Standort für Handwerk, Produktion und Mobilität dar.
Was ursprünglich mit der Flößerei, einem ausgeprägten Mühlenwesen sowie der Papierherstellung begann, setzte sich mit dem Einzug der Industrialisierung konsequent fort. Durch die Erschließung der Sächsischen Schweiz, über den Wasser- und Landweg, wuchsen die Mobilität und damit die Bedeutung der Region und damit unserer Stadt stetig an.
Am Anfang des 20. Jahrhunderts sowie zu DDR Zeiten dominierten Produktionsbetriebe für Fahrzeugsitze, Kunstharz, Knöpfe, Kunststoffprodukte sowie eine Schiffswerft das Stadtbild. Die politische Wende 1990 sorgte wie vielerorts für eine Zäsur und das Ende vieler traditioneller Produktionsstätten und Industriebetriebe war besiegelt.
Deshalb wurde im Jahr 1993 durch die Stadt Königstein beschlossen auf dem gegenüberliegenden Gelände der Wismut GmbH ein neues Gewerbegebiet zu erschließen und damit Gewerbeansiedlungen zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Gemeinden Leupoldishain (heute ein OT von Königstein), Cunnersdorf (heute ein OT von Gohrisch), Stadt Wehlen und Langenhennersdorf (heute ein OT von Bad Gottleuba-Berggießhübel) wurde der „Zweckverband Gewerbepark Sächsische Schweiz“ gegründet.
Gut zwanzig Jahre später, im Jahr 2016, wurden die letzten freien Flächen an Unternehmen aus der Region veräußert, um die Entwicklung der Betriebe zu unterstützen und die Wertschöpfung in der Region zu halten.
Bereits zu diesem Zeitpunkt reifte die Überlegung, die durch Rückbau frei werdenden und damit baulich vorbelasteten Flächen der Wismut GmbH zukünftig nachhaltig, vor den Grenzen des Nationalparks Sächsische Schweiz, für neue Gewerbeansiedlungen zu entwickeln.
Machbarkeitsstudie untersucht Flächenpotentiale
Eine entsprechende Machbarkeitsstudie untersuchte eine mögliche planerische Neuordnung des Gebietes. Mit dem Ergebnis, dass sich der nördliche Teil des Standortes mittel- bis langfristig für eine touristische Entwicklung, z.B. als Mobilitätsdrehscheibe eignet, im zentralen bzw. südlichen Bereich günstige Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe- bzw. Industriebetrieben bestehen und auf den östlichen Flächen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Vordergrund stehen sollten.
Am 15. April 2019 beschloss der Stadtrat der Stadt Königstein die Aufstellung des Bebauungsplanes „Leupoldishain II“. Dieser sieht nun konkret die Nachnutzung der sanierten Uranbergbaufläche der Wismut GmbH als Gewerbegebiet vor. Mittlerweile wurde ein Teil der sanierten Betriebsflächen, auf Grundlage des bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanes der Abbaustätte, aus dem Bergrecht entlassen.
Entwicklungspotential als Chance für die Region nutzen
Für die Sächsische Schweiz hat eine Brachen-Revitalisierung mit einer gewerblichen Nachnutzung eine besondere Bedeutung, da großflächige Gewerbeflächen in der Region rar sind. Dies haben auch die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes „Gewerbepark Sächsische Schweiz“ erkannt und unterstützen das Vorhaben. Durch die Ansiedlung von mittelständischen Betrieben sehen die beteiligten Kommunen in dem interkommunalen Projekt die Chance, Umsiedlungs- und Erweiterungspotentiale für Betriebe aus der Region aktivieren zu können, Neuansiedlungen zu ermöglichen und attraktive Industriearbeitsplätze zu schaffen. Die erwarteten Gewerbeansiedlungen werden die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes mittel- bis langfristig, durch die damit verbundenen Steuereinnahmen, wirtschaftlich besserstellen und als Wohnorte mit guten Arbeitsplatzangeboten attraktiver gestalten. Auch die künftige Anbindung der Region über die Südumfahrung Pirna an die Autobahn A17, ist ein großer Standortvorteil.
Rechtliche Rahmenbedingungen schaffen
Demzufolge hat der Zweckverband bereits im Jahr 2024 die entsprechenden Fördermittel bei der Landesdirektion Sachsen aus dem Förderprogramm GRWinfra beantragt. Das Projekt hat höchste Priorität bei der Landedirektion Sachsen. Nach aktueller Richtlinie können die förderfähigen Kosten mit bis zu 85% kofinanziert werden. Parallel wurde der Bebauungsplan, sowie der Flächennutzungsplan gemeinsam mit dem Planungsbüro Schubert aus Radeberg erstellt und mit den Trägern öffentlicher Belange beraten und abgestimmt. Aktuell befinden sich beide Pläne in der Endabstimmung. Neben der Flächenentwicklung wird im Zuge der Erschließung auch die Sanierung der Kläranlage Struppen-Siedlung, die Erweiterung des Trinkwassernetzes, sowie die Umverlegung der Kreisstraße erfolgen. Vorbehaltlich den Ratsbeschlüssen in den entsprechenden Gremien und dem Übertrag des Eigentums ist mit einem positiven Zuwendungsbescheid der Fördermittel bis Ende dieses Jahres zu rechnen.
Ausblick 2026
Anschließend wird zu Beginn des neuen Jahres eine öffentliche Ausschreibung zur Projektsteuerung erfolgen. Nach erfolgreicher Ausschreibung ist ein Baubeginn in der 1. Jahreshälfte 2026 möglich. Hoffen wir das alle eingebundenen Institutionen weiterhin positiv und konstruktiv dem Projekt gegenüber stehen.
Herzlichst