(Wehlener Rundschau Nr. 9/2023, Rubrik „Bekanntmachungen“, Seite 4)
Im TOP 4 – Informationen/Fragemöglichkeiten – erläutert Bürgermeister Mathe die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit öffentlich gewidmeten Straßen und Wegen privater Eigentümer.
Hierzu verweist die Kämmerei auf folgende Präzisierung:
Die mögliche anteilige Grundsteuerbefreiung ist grundsätzlich nur auf Antrag beim Finanzamt möglich!