Dienstag, 17.10.2023, 19.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen, Lohmener Str. 3a
1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Mathe begrüßt, neben den Stadträten, seitens der Gemeindeverwaltung Lohmen Frau Ujhelyi, Kämmerei, Frau Hofmann, Hauptamt und Herrn Dr. Händel, Bauamt sowie eine Vertreterin des Elternrates der Grundschule.
Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 4 Stadträten und dem Bürgermeister mit
5 von 9 Stimmen gegeben (Stadträtin Kunzendorf sowie die Stadträte Flössel, Fröde und Fuhrmann fehlen entschuldigt.
Die Tagesordnung wird bestätigt, wie bekannt gegeben.
2. Protokollkontrolle der 43. öffentlichen Ratssitzung vom 22.08.2023
| Beschluss 411-44/2023 | (5 Ja-Stimmen) |
Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Niederschrift zur 43. öffentlichen Sitzung vom 22.08.2023 mit folgender Präzisierung im TOP 4: Bei öffentlicher Widmung von Straßen und Wegen
können Eigentümer eine anteilige Grundsteuerbefreiung beantragen. Diese Antragstellung erfolgt ausschließlich beim Finanzamt. (Hinweis der Kämmerei)
3. Information zum nichtöffentlichen Teil der 43.Sitzung
Gegenstand der Beratung waren Informationen zur perspektivischen Entwicklung der Touristinformation sowie zum Haushaltsplanentwurf.
| 4. Informationen/Fragemöglichkeit | |
| - | 18.11.23: Reißigverkauf der Jugendfeuerwehr |
| - | 17.12.23: Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz SW |
| - | Besuch Partnergemeinde Wehlen/Mosel 2025 (i.V.m. 100-Jahrfeier Pflanzengarten) |
| - | DRK-Kita „Elbkinderand“: zum 01.01.2024 erneuter Leitungswechsel (neu - Frau Fiedler) |
| - | Grundschule: Probealarm ergab einige Mängel (Auswertung und Veranlassung Behebung durch BA) |
| - | touristische Homepage: Freigabe des Heimat- und Tourismusvereins zur freien Gestaltung der TI-Seite, integriert in Internetauftritt der Stadt |
| - | Anfragen der Schulsprecherin zu verfügbaren Haushaltsmitteln noch 2023 für Anschaffung von Tischen und Bestuhlung (nach zwingend weiterer Bereitstellung von 15 T€ für Maßnahmen des Digitalpaktes stehen noch ca. 6 T€ für Anschaffungen (z. B. Möbel) zur Verfügung. |
Die Mittelbereitstellung für 2024 ist Gegenstand der Haushaltsplanung und deren Genehmigung.
Die Raumschutzplanung (Schallschutz Speiseraum) soll durch den Förderverein ermöglicht werden;
Kooperationsangebot des Bauamtes zur Vermittlung entsprechender Fachfirma (ggf. finanziert als
Spende des Fördervereins).
5. Finanzangelegenheiten
5.1 Eingang von Spenden – Abstimmung zur Annahmeerklärung
Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden. Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich des Bürgermeisters sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwendung - muss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheiden. Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Stadtrat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Die aktuelle Übersicht der Spendeneingänge liegt vor.
| Beschluss 417-44/2023 | (5 Ja-Stimmen) |
Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend vorliegender Übersicht, die Annahme der Spenden unter lfd. Nummer 22 bis 33 über 2.442,29 EUR.
5.2 Haushaltsatzungen und Doppelhaushaltsplan 2023 und 2024
5.2.1 Beratung und Beschlussfassung über Einwendungen
Der Stadtrat berät und beschließt nach § 76 Absatz 1 SächsGemO in öffentlicher Sitzung über fristgemäße Einwendungen zum Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan.
| Beschluss 415-44/2023 | (5 Ja-Stimmen) |
Die Auslegung erfolgte vom 26.09.2023 bis 05.10.2023.
Einwendungen konnten erfolgen vom 26.09.2023 bis einschließlich 16.10.2023.
Es liegt eine Einwendung von Frau Sonja Boyn und Herrn Ullrich Boyn vom 16.10.2023 bzgl. eines Antrages zur Aufnahme von finanziellen Mitteln für die Instandsetzung des Querweges in Dorf Wehlen vor.
Der Stadtrat bestätigt die folgende Stellungnahme des Bauamtes:
Die aktuelle Haushaltsplanung sieht für den Querweg in Dorf Wehlen keine umfangreiche Instandsetzung oder einen grundhaften Ausbau vor. Schäden an der Befahrbarkeit des Querweges werden durch die Stadt Wehlen bzw. die Gemeindeverwaltung Lohmen ausgebessert.
Weitere Planungen für einen umfangreichen Ausbau werden aufgrund von den entstehenden Kosten, den dafür notwendigen naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen (aufgrund Lage im Landschaftsschutzgebiet) und der fehlenden Zustimmung der anliegenden Grundstückseigentümer für Teile der Straße und zugehörige bauliche Strukturen, welche auch über das notwendige Regenrückhaltebecken hinausgehen, verworfen.
5.2.2 Beratung und Beschlussfassung zu Haushaltsatzungen /Doppelhaushaltsplan
Frau Ujhelyi erläutert die äußerst angespannte Finanzsituation und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Erstellung des aktuellen Doppelhaushaltsplanes. Die Diskrepanz zwischen stark steigenden Ausgaben (Personalkosten, Energiekosten, Aufwendungen für Dienstleistungen und Material) resultierend aus Tarifänderungen, Mindestlohnerhöhung und insbesondere der Energiekrise und den gleichzeitig nicht adäquat steigenden Zuweisungen nach dem Finanzausgleichgesetz kann trotz der Ausschöpfung aller Einsparpotentiale nicht langfristig kompensiert werden. In den Jahren 2023 und 2024 muss die Stadt Wehlen auf ihre Liquiditätsreserven zurückgreifen.
Die mittelfristige Finanzplanung weist eine weitere Zuspitzung der Finanzsituation aus.
Gemäß § 74 i.V.m. § 75 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) ist die Stadt Wehlen verpflichtet für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan zu erlassen.
Nach § 76 Absatz 2 SächsGemO ist vom Stadtrat in öffentlicher Sitzung über die Haushaltssatzung zu beraten und zu beschließen.
Der Haushaltsplan ist gem. § 76 SächsGemO Bestandteil der Haushaltssatzung.
Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzungen einschließlich Doppelhaushaltsplan und Anlagen erfolgte im Zeitraum vom 26.09.2023 bis 05.10.2023.
Es erfolgten keine Einsichtnahmen. Es wurde eine Einwendung erhoben.
| Seitens der Verwaltung wurden folgende Änderungen benannt und in den Entwurf aufgenommen: | |
| 1. | Die Aufnahme der Maßnahme 419 (Straßen KSTB-B) für die Folgejahre ab 2024 bis 2028 mit jährlich 45.600 EUR Einzahlungen und Auszahlungen. |
| 2. | Die Aufnahme der Maßnahme 456 (Burg- Turm) im Jahr 2024 mit 364.000 EUR Einzahlungen und Auszahlungen. |
| 3. | In der Maßnahme 65 (Liegenschaften-Wohngebäude) erfolgt eine Verschiebung der Finanzmittel innerhalb der gelisteten Vorhaben. Tausch der Vorhaben Markt 5 in 2023 mit Pirnaer Straße 154 in 2025 in Höhe von 15.000 EUR (Maßnahmeplan). |
| Beschluss 416-44/2023 | (5 Ja-Stimmen) |
Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt die Haushaltssatzungen der Stadt Wehlen für die Jahre 2023 und 2024 einschließlich des Doppelhaushaltsplanes und dessen Anlagen.
6. Liegenschaftsangelegenheiten
6.1 Entscheidungen über Vorkaufsrechte
Bürgermeister Mathe informiert über die Vorlage von 4 Notarurkunden. Die Prüfung der Verwaltung ergab, dass keine gesetzlichen Vorkaufsrechte für die Stadt Wehlen bestehen.
7. Hauptamtsangelegenheiten
7.1 Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen, Volks- und
Bürgerentscheiden (Entschädigungssatzung Wahlhelfer)
Die Überarbeitung der Satzung erfolgt zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements der Wahlhelfer.
| Beschluss 414-44/2023 | (5 Ja-Stimmen) |
Der Stadtrat beschließt, der Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden zuzustimmen.
Die Satzung wird als Anlage beigefügt und ist Beschlussbestandteil.
| 8. Bauangelegenheiten | |
| 8.1 Informationen | |
| - | Widerspruch zu Vorbescheid Doppel-Carport Hofewiese 6 eingeleitet (zwischenzeitliche Rücknahme erfolgt) |
| - | Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiung für Baumaßnahme Brücken Wehlener Grund |
| - | Baubeginn Sonnenschutz im Freibad |
| - | positiver Bauvorbescheid für Maßnahme „Fährhaus Zeichen“ |
| - | Hausberg: Entwurfsplanung noch 2023/24 (10 T€ verfügbar); Versuch Förderung zur Realisierung 2025 |
8.2 Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben
8.2.1 Vergabe Gewässerinstandsetzung am „Wilkebach“ in 01829 Stadt Wehlen
Die Auftragserteilung ist notwendig, um den Auflagen der Gewässerunterhaltung nachzukommen und gerecht zu werden, bzw. Schäden an umliegenden und angrenzenden Grundstücken durch Hochwasser entgegen zu wirken.
| Beschluss 412-44/2023 | (5 Ja-Stimmen) |
Der Stadtrat beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 15.09.2023 zur Gewässerunterhaltung am Wilkebach umzusetzen. Der Leistungsinhalt wird nach vorliegendem Angebot erbracht. Beauftragt ist die Firma Grünwerk-Welde zum Angebotspreis von 9.687,79 EUR Brutto.
8.2.2 Teilnahme Landkreisprojekt Gigabitausbau „Dunkelgraue Flecken“
Die weitere geförderte Breitbanderschließung nach er Gigabit-richtlinie 2.0 des Bundes soll für die Stadt Stadt Wehlen im Rahmen des Landkreisprojektes realisiert werden. Dazu wird die Landkreisverwaltung als erste Schritte den Branchenkatalog mit den interessierten Telekommunikationsunternehmen führen und das notwendige Markerkundungsverfahren einleiten.
| Beschluss 413-44/2023 | (5 Ja-Stimmen) |
Der Stadtrat beschließt, die Aufgabe des geförderten Gigabitausbaus sogenannter „Dunkelgrauer Flecken“ (Internetversorgung weniger als 200 Mbit/s symmetrisch oder 500 Mbit/s im Download) auf die Landkreisverwaltung zu übertragen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderliche Vereinbarung zu unterzeichnen.
8.3 Bauanträge/Bauanfragen
- keine -
8.4 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden
- keine -
| 9. Sonstiges | |
| - | Touristinformation: Überlegung zu leichter Reduzierung der Öffnungszeiten (Entwurf Mitarbeiter, dann Diskussion im Stadtrat) |
| - | aktuelle Kleinkriminalität: Anträge von Anwohnern zur Verlängerung bzw. nachts durchgehender Straßenbeleuchtung für mehr Sicherheit (wegen Nichtfinanzierbarkeit leider nicht umsetzbar). |
Stadt Wehlen, 26.10.2023
Stützer | Mathe |
Schriftführerin | Bürgermeister |