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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Trinkwasserzweckverband

Bekanntmachung zur 22. Sitzung der Verbandsversammlung vom 24.10.2024

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Frau Großmann begrüßt die Verbandsräte und Gäste. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig. Die Einladung

erfolgte form- und fristgerecht auf elektronischem Weg, eine öffentliche Bekanntmachung erfolgte in den jeweiligen

Amtsblättern und im Internet. Die Tagesordnung wird geändert, TOP 5 entfällt, da keine Feststellungen getroffen

wurden und die anderen TOP rücken nach. Der neue TOP 11 erhält die Bezeichnung „Beratung und Beschlussfassung

zu außerplan- und überplanmäßigen Auszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2024“.Die geänderte TO wird von den

Verbandsräten bestätigt.

Neue Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Protokollkontrolle zur Versammlung vom 15.11.2023

3. Anfragen der Verbandsräte und Gäste

4. Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Prüfungen für das Wirtschaftsjahr 2023

5. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023

6. Entlastung der Verbandsvorsitzenden

7. Entlastung des Geschäftsführers

8. Beratung und Beschlussfassung zur 3. Änderung der Trinkwassergebührensatzung

9. Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme eines Kredites im Rahmen der Haushaltssatzung mit

Wirtschaftsplan für das Jahr 2025

10. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen 2025

11. Beratung und Beschlussfassung zu außerplan- und überplanmäßigen Auszahlungen für das

Wirtschaftsjahr 2024

12. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der örtlichen Prüfung des Jahresabschlüsse 2024, 2025

und 2026

13. Allgemeine Informationen der Verbandsvorsitzenden

TOP 2: Protokollkontrolle zur Sitzung vom 15.11.2023

Das Protokoll wird bestätigt und von zwei Verbandsräten unterzeichnet.

TOP 3: Anfragen der Verbandsräte und Gäste

Es gab keine Anfragen.

TOP 4: Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Prüfungen für das Wirtschaftsjahr 2023

Die Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Prüfungen werden erläutert, die Erstellung der Prüfungsberichte

erfolgte unter Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Prüfungsdurchführung sowie in Anwendung der für

die Prüfungen geltenden Rechtsvorschriften. Im Ergebnis der Prüfung wurde dem Zweckverband von der

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt auf der Grundlage der Berichte über

die örtliche und überörtliche Prüfung gemäß § 34 Abs. 1 SächsEigBVO die Feststellung des Jahresabschlusses 2023.

Der Jahresverlust in der Höhe von 79.562,53 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 22-01/2024

Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3

Stadt Wehlen: 2 dafür: 2

Frau Großmann dankt den Mitarbeitern des TZV und auch allen Mitarbeitern der WASS GmbH für die sehr gute

Arbeit und Zusammenarbeit.

TOP 6: Entlastung der Verbandsvorsitzenden

Der Verbandsvorsitzenden des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei" wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung

erteilt.

Beschluss 22-02/2024

Entlastung der Verbandsvorsitzenden

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 2 Befangenheit: 1

Stadt Wehlen: 2 dafür: 2

TOP 7: Entlastung des Geschäftsführers

Dem Geschäftsführer des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“ wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Beschluss 22-03/2024

Entlastung des Geschäftsführers

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3

Stadt Wehlen: 2 dafür: 2

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung zur 3. Änderung der Trinkwassergebührensatzung

Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt die als Anlage beigefügte 3.

Änderung der Trinkwassergebührensatzung.

Beschluss 22-04/2024

3. Änderung der Trinkwassergebührensatzung

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3

Stadt Wehlen: 2 dafür: 2

Die Anpassung von Artikel 3 Abs. 3 erfolgt aufgrund der Änderung des SächsKAG §9 Abs. 5 zum 30.12.2023, dies

erfordert eine Änderung der Satzung. Im Rahmen der voraussichtlichen Abgabenschuld müssen deren Anzahl und die

Zeitpunkte ihrer einzelnen Fälligkeiten genau bestimmt sein. Für die Regelung der Fälligkeit ergibt sich die

Notwendigkeit einer Satzungsanpassung.

TOP 9: Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme eines Kredites im Rahmen der

Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2025

Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt die Aufnahme eines Kredites im

Rahmen des Haushaltes mit Wirtschaftsplan 2024 / 2025 für das Jahr 2025.

Beschluss 22-05/2024

Aufnahme eines Kredites im Rahmen des Haushaltes mit Wirtschaftsplan 2024 / 2025 für das Jahr 2025

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3

Stadt Wehlen: 2 dafür: 2

In der genehmigten HHS 2024 / 2025 mit WP ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und

Investitionsfördermaßnahmen i.H.v. 310.000 € für das Jahr 2025 vorgesehen. Es wird bei bestehendem Finanzbedarf

ein freihändiges Vergabeverfahren ausgeführt. Hierbei ist es erklärtes Ziel, dem zinsgünstigsten Bieter den Zuschlag

zu erteilen. Eine Inanspruchnahme erfolgt nur, wenn dies aufgrund des Investitionsvolumens notwendig wird.

TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen 2025

Die Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, für folgende im Wirtschaftsplan 2025 eingestellte Baumaßnahmen das

Vergabeverfahren und die Auftragserteilung vorzunehmen:

1. Erneuerung Trinkwasserleitung Pirnaer Straße BA8 in Dorf Wehlen

2. B-Plangebiet Lomatech/Bahnhofstr.

3. Zubringerleitung HB Heine bis Schreiberberg

4. WW Scheibe - Erweiterung

Beschluss 22-06/2024

Vergabe von Bauleistungen für die Erneuerung von Trinkwasseranlagen 2025

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3

Stadt Wehlen: 2 dafür: 2

Wenn möglich, erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung mit anderen Medienträger (Abwasser, Strom, ggfs. Gas). Der

Zuschlag ist stets dem gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

TOP 11: Beratung und Beschlussfassung zu außerplan- und überplanmäßigen Auszahlungen für das

Wirtschaftsjahr 2024

Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt die Finanzierung der nachfolgend

aufgeführten Maßnahmen im Rahmen des WP 2024. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen

Deckungsfähigkeit gemäß Anlage. Der Mehrbedarf i.H.v. 16.000 € wird durch eine Entnahme aus dem

Finanzmittelbestand gedeckt. Dieser erhöht sich gegenüber der Planung durch überplanmäßige Einnahmen aus

Umsatzerlösen sowie sonstigen betrieblichen Erlösen.

1. NEU: Neuverlegung Trinkwasserleitung "Unterlohmener Str., DW"

2. NEU: Verstärkung und Umverlegung Trinkwasserleitung "Bahnhofstr. Lohmen, BA 3"

3. Erhöhung: Basteistraße Dorf Wehlen, BA 2 um 4 TEUR

4. Erhöhung: WZ-Anlagen um 3,5 TEUR

4. Erhöhung: EMSR um 3,8 TEUR

Beschluss 22-07/2024

Beschluss zu außer- und. überplanmäßigen Auszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2024

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3

Stadt Wehlen: 2 dafür: 2

Zur Finanzierung des Mehrbedarfs werden einige Investmaßnahmen nicht oder nur anteilig im Jahr 2024 umgesetzt.

Der darüber hinaus gehende Bedarf kann durch eine Entnahme aus dem Finanzmittelbestand, der durch zu

erwartenden Mehreinnahmen bei den Gesamterlösen gedeckt werden ==> derzeitiger Erfüllungsstand (21.10.24):

94,9%.

TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der örtlichen Prüfung des Jahresabschlüsse

2024, 2025 und 2026

Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt die Bestellung eines

Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse 2024, 2025 und 2026.

Beschluss 22-08/2024

Bestellung des Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse 2024, 2025 und 2026 (örtliche Prüfung)

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3

Stadt Wehlen: 2 dafür: 2

Mit der Durchführung der örtlichen Prüfung n. den Vorgaben der §§ 105 und 106 SächsGemO i.V.m. § 12

KomPrüfVO für die Jahresabschlüsse 2024, 2025 und 2026 des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" wird die BHB

Treuhand GmbH beauftragt. Die Auftragssumme für die Prüfung beträgt: 1.700,00 € / 2024; 1.750,00 € / 2025 und

1.800,00 € / 2026 netto inkl. Auslagen. Der Prüfungsumfang beinhaltet auch die jährliche Kassenprüfung.

TOP 13: Allgemeine Informationen

Eine Zusammenfassung über wesentliche Ereignisse (Bau, Havarien, Statistik, …) wird als PowerPoint Präsentation

vorgeführt.

* * *

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes wird im III. Quartal 2025 stattfinden.