Trinkwasserzweckverband
Bekanntmachung zur 22. Sitzung der Verbandsversammlung vom 24.10.2024
TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Frau Großmann begrüßt die Verbandsräte und Gäste. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig. Die Einladung
erfolgte form- und fristgerecht auf elektronischem Weg, eine öffentliche Bekanntmachung erfolgte in den jeweiligen
Amtsblättern und im Internet. Die Tagesordnung wird geändert, TOP 5 entfällt, da keine Feststellungen getroffen
wurden und die anderen TOP rücken nach. Der neue TOP 11 erhält die Bezeichnung „Beratung und Beschlussfassung
zu außerplan- und überplanmäßigen Auszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2024“.Die geänderte TO wird von den
Verbandsräten bestätigt.
Neue Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Protokollkontrolle zur Versammlung vom 15.11.2023
3. Anfragen der Verbandsräte und Gäste
4. Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Prüfungen für das Wirtschaftsjahr 2023
5. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023
6. Entlastung der Verbandsvorsitzenden
7. Entlastung des Geschäftsführers
8. Beratung und Beschlussfassung zur 3. Änderung der Trinkwassergebührensatzung
9. Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme eines Kredites im Rahmen der Haushaltssatzung mit
Wirtschaftsplan für das Jahr 2025
10. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen 2025
11. Beratung und Beschlussfassung zu außerplan- und überplanmäßigen Auszahlungen für das
Wirtschaftsjahr 2024
12. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der örtlichen Prüfung des Jahresabschlüsse 2024, 2025
und 2026
13. Allgemeine Informationen der Verbandsvorsitzenden
TOP 2: Protokollkontrolle zur Sitzung vom 15.11.2023
Das Protokoll wird bestätigt und von zwei Verbandsräten unterzeichnet.
TOP 3: Anfragen der Verbandsräte und Gäste
Es gab keine Anfragen.
TOP 4: Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Prüfungen für das Wirtschaftsjahr 2023
Die Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Prüfungen werden erläutert, die Erstellung der Prüfungsberichte
erfolgte unter Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Prüfungsdurchführung sowie in Anwendung der für
die Prüfungen geltenden Rechtsvorschriften. Im Ergebnis der Prüfung wurde dem Zweckverband von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt auf der Grundlage der Berichte über
die örtliche und überörtliche Prüfung gemäß § 34 Abs. 1 SächsEigBVO die Feststellung des Jahresabschlusses 2023.
Der Jahresverlust in der Höhe von 79.562,53 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschluss 22-01/2024
Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3
Stadt Wehlen: 2 dafür: 2
Frau Großmann dankt den Mitarbeitern des TZV und auch allen Mitarbeitern der WASS GmbH für die sehr gute
Arbeit und Zusammenarbeit.
TOP 6: Entlastung der Verbandsvorsitzenden
Der Verbandsvorsitzenden des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei" wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung
erteilt.
Beschluss 22-02/2024
Entlastung der Verbandsvorsitzenden
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 2 Befangenheit: 1
Stadt Wehlen: 2 dafür: 2
TOP 7: Entlastung des Geschäftsführers
Dem Geschäftsführer des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“ wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Beschluss 22-03/2024
Entlastung des Geschäftsführers
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3
Stadt Wehlen: 2 dafür: 2
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung zur 3. Änderung der Trinkwassergebührensatzung
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt die als Anlage beigefügte 3.
Änderung der Trinkwassergebührensatzung.
Beschluss 22-04/2024
3. Änderung der Trinkwassergebührensatzung
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3
Stadt Wehlen: 2 dafür: 2
Die Anpassung von Artikel 3 Abs. 3 erfolgt aufgrund der Änderung des SächsKAG §9 Abs. 5 zum 30.12.2023, dies
erfordert eine Änderung der Satzung. Im Rahmen der voraussichtlichen Abgabenschuld müssen deren Anzahl und die
Zeitpunkte ihrer einzelnen Fälligkeiten genau bestimmt sein. Für die Regelung der Fälligkeit ergibt sich die
Notwendigkeit einer Satzungsanpassung.
TOP 9: Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme eines Kredites im Rahmen der
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2025
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt die Aufnahme eines Kredites im
Rahmen des Haushaltes mit Wirtschaftsplan 2024 / 2025 für das Jahr 2025.
Beschluss 22-05/2024
Aufnahme eines Kredites im Rahmen des Haushaltes mit Wirtschaftsplan 2024 / 2025 für das Jahr 2025
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3
Stadt Wehlen: 2 dafür: 2
In der genehmigten HHS 2024 / 2025 mit WP ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen i.H.v. 310.000 € für das Jahr 2025 vorgesehen. Es wird bei bestehendem Finanzbedarf
ein freihändiges Vergabeverfahren ausgeführt. Hierbei ist es erklärtes Ziel, dem zinsgünstigsten Bieter den Zuschlag
zu erteilen. Eine Inanspruchnahme erfolgt nur, wenn dies aufgrund des Investitionsvolumens notwendig wird.
TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen 2025
Die Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, für folgende im Wirtschaftsplan 2025 eingestellte Baumaßnahmen das
Vergabeverfahren und die Auftragserteilung vorzunehmen:
1. Erneuerung Trinkwasserleitung Pirnaer Straße BA8 in Dorf Wehlen
2. B-Plangebiet Lomatech/Bahnhofstr.
3. Zubringerleitung HB Heine bis Schreiberberg
4. WW Scheibe - Erweiterung
Beschluss 22-06/2024
Vergabe von Bauleistungen für die Erneuerung von Trinkwasseranlagen 2025
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3
Stadt Wehlen: 2 dafür: 2
Wenn möglich, erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung mit anderen Medienträger (Abwasser, Strom, ggfs. Gas). Der
Zuschlag ist stets dem gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
TOP 11: Beratung und Beschlussfassung zu außerplan- und überplanmäßigen Auszahlungen für das
Wirtschaftsjahr 2024
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt die Finanzierung der nachfolgend
aufgeführten Maßnahmen im Rahmen des WP 2024. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit gemäß Anlage. Der Mehrbedarf i.H.v. 16.000 € wird durch eine Entnahme aus dem
Finanzmittelbestand gedeckt. Dieser erhöht sich gegenüber der Planung durch überplanmäßige Einnahmen aus
Umsatzerlösen sowie sonstigen betrieblichen Erlösen.
1. NEU: Neuverlegung Trinkwasserleitung "Unterlohmener Str., DW"
2. NEU: Verstärkung und Umverlegung Trinkwasserleitung "Bahnhofstr. Lohmen, BA 3"
3. Erhöhung: Basteistraße Dorf Wehlen, BA 2 um 4 TEUR
4. Erhöhung: WZ-Anlagen um 3,5 TEUR
4. Erhöhung: EMSR um 3,8 TEUR
Beschluss 22-07/2024
Beschluss zu außer- und. überplanmäßigen Auszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2024
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3
Stadt Wehlen: 2 dafür: 2
Zur Finanzierung des Mehrbedarfs werden einige Investmaßnahmen nicht oder nur anteilig im Jahr 2024 umgesetzt.
Der darüber hinaus gehende Bedarf kann durch eine Entnahme aus dem Finanzmittelbestand, der durch zu
erwartenden Mehreinnahmen bei den Gesamterlösen gedeckt werden ==> derzeitiger Erfüllungsstand (21.10.24):
94,9%.
TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der örtlichen Prüfung des Jahresabschlüsse
2024, 2025 und 2026
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt die Bestellung eines
Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse 2024, 2025 und 2026.
Beschluss 22-08/2024
Bestellung des Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse 2024, 2025 und 2026 (örtliche Prüfung)
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Stimmen: Lohmen: 3 dafür: 3
Stadt Wehlen: 2 dafür: 2
Mit der Durchführung der örtlichen Prüfung n. den Vorgaben der §§ 105 und 106 SächsGemO i.V.m. § 12
KomPrüfVO für die Jahresabschlüsse 2024, 2025 und 2026 des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" wird die BHB
Treuhand GmbH beauftragt. Die Auftragssumme für die Prüfung beträgt: 1.700,00 € / 2024; 1.750,00 € / 2025 und
1.800,00 € / 2026 netto inkl. Auslagen. Der Prüfungsumfang beinhaltet auch die jährliche Kassenprüfung.
TOP 13: Allgemeine Informationen
Eine Zusammenfassung über wesentliche Ereignisse (Bau, Havarien, Statistik, …) wird als PowerPoint Präsentation
vorgeführt.
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Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes wird im III. Quartal 2025 stattfinden.