Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf fasste in der öffentlichen Sitzung am 23.09.2024 den einstimmigen Beschluss Nr. 440 – 97 / 24 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf und den einstimmigen Beschluss Nr. 441 – 97 / 24 zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden. Diese Beschlüsse werden nachfolgend auf der Grundlage des
§ 34 Abs. 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in vollem Wortlaut veröffentlicht:
Beschluss Nr. 440– 97 / 24
Die Verbandsversammlung des AZV Wehlen-Naundorf beschließt auf der Grundlage der Berichte über die
die örtliche Prüfung und die Jahresabschlussprüfung den Jahresabschluss zum 31.12.2023, nachdem diesem und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 mit Datum vom 19.07.2024 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner mbH erteilt worden ist.
| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses 2023 | |
| 1.1 | Bilanzsumme — 14.525.160,51 € | |
| 1.1.1 | Davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
| - | das Anlagevermögen — 14.170.783,95 € |
| - | das Umlaufvermögen — 354.376,56 € |
| 1.1.2 | Davon entfallen auf der Passivseite auf | |
| - | das Eigenkapital — 4.635.086,82 € |
| - | den Sonderposten für Fördermittel und Zuschüsse — 7.401.220,63 € |
| - | die Rückstellungen — 32.900,00 € |
| - | die Verbindlichkeiten — 2.455.953,06 € |
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| 1.2 | Jahresverlust — 122.561,95 € | |
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| 1.2.1 | Summe der Erträge — 732.228,40 € | |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen — 854.790,35 € | |
2. Behandlung des Jahresverlusts
Der Jahresverlust in Höhe von 122.561,95 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch den Gewinnvortrag ausgeglichen.
Beschluss Nr. 441 – 97 / 24
Entlastung des Verbandsvorsitzenden
Dem Verbandsvorsitzenden des AZV Wehlen-Naundorf wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Durch die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch und Partner mbH wurde mit Datum 19. Juli 2024 ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt. Dessen vollständiger Wortlaut und der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jahres 2023 des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf werden gemäß § 34 Abs. 2 SächsEigBVO in der Zeit vom 03.12.2024 bis 13.12.2024 im Rathaus der Stadt Wehlen und in der Gemeindeverwaltung Struppen während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.