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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 11/2024
Infos aus Stadtverwaltung und Fachämtern
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Widerspruchsrecht

gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Auf Grund der Bestimmungen des § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes wird die Meldebehörde der Gemeinde Lohmen gebeten, bis zum 31. März 2025 Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.

Nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes ist eine Datenübermittlung der Meldebehörde an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung ist spätestens

bis zum 28. Februar 2025

schriftlich dem

Einwohnermeldeamt Lohmen

Schloß Lohmen 1

01847 Lohmen

zu erklären.