Dienstag, 21.10.2025, 19:00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen, Lohmener Str.3A
1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Mathe begrüßt die anwesenden Stadträte, Frau Bürgermeisterin Großmann, Frau Ujhelyi, Frau Schubert, Frau Lein und Herrn Weber seitens der GV Lohmen sowie als Gast
Herrn Fuhrmann von der Planungsgruppe BIT.
Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 8 Stadträten und dem Bürgermeister mit 9 von 11 Stimmen gegeben, die Stadträte John und Eubisch fehlen entschuldigt.
Die Tagesordnung wird bestätigt, wie bekannt gegeben.
2. Protokollkontrolle der 12. öffentlichen Ratssitzung vom 30.09.2025
Beschluss 84-13/2025 — (9 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Niederschrift zur 12. öffentlichen Stadtratssitzung.
Eine inhaltliche Präzisierung im TOP 7.1 erfolgte auf Hinweis des Bauamtes und wurde in den Veröffentlichungen (Homepage und Wehlener Rundschau) bereits berücksichtigt.
3. Informationen und Fragemöglichkeit
| - | BM Mathe verliest Schreiben des Bauamtsleiters zu Antworten aus der Bürgerfragestunde vom 30.09.25. |
| - | Stadtrat Höhne: positives Resümee zur Fahrbahnerneuerung in DW (Abschnitt bis „Säge“); |
| Nachfrage zum Stand der Erarbeitung Jahresrechnungen ergab noch kein abschließendes Ergebnis, da sehr arbeitsintensiv (speziell HOWA-Aufarbeitung). Herr Höhne verweist auf die Verwaltungskostenumlage und die damit verbundenen Erwartungen an den zügigen Abschluss. |
| - | Stadtrat Haufe: Nach Kostenermittlung für zwei Verkehrsschilder zur Geschwindigkeitsregulierung in DW (nicht Bestandteil HHPlan) ergeht Anfrage, wie weiter? - Klärung Bürgermeister |
| - | Stadtrat Fabian: Entsorgung Gelbe Tonne am Obervogelgesanger Weg nicht erfolgt – Grünschnitt wurde bereits veranlasst |
| - | Stadtrat Grahl: Anfrage zur Anschaffung Tablets für GS - bisher keine Anschaffung, da Budget für digitale Tafel und Anzeigesystem aufgebraucht sein soll |
4. Finanzangelegenheiten
4.1 Eingang von Spenden – Abstimmung zur Annahmeerklärung
Stadtrat Höhne scheidet wegen Befangenheit bei der Beschlussfassung aus.
Beschluss 86-13/2025 (8 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend der vorliegenden aktuellen Übersicht, die Annahme der Bargeld- und Sachspenden unter lfd. Nummern 20-21 aus 2025 über 82,87 EUR.
5. Liegenschaftsangelegenheiten / Notarurkunden
| - | kein aktueller Beratungsbedarf - |
6. Hauptamtsangelegenheiten
6.1 Änderung der Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes „Bastei“
Einleitend verweist BM Mathe auf den Grundsatz der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung.
Anliegen der Gemeinde Lohmen ist nach über 20 Jahren als Eigenbetrieb, mit großer Belastung der Verwaltung hinsichtlich des Arbeitsaufwandes, die Abwasserangelegenheiten komplett an die WASS GmbH Neustadt zu übertragen. Ein Zusammenschluss mit dem AZV Wehlen-Naundorf wird durch die WASS nicht empfohlen, jedoch die Erweiterung des TWZV „Bastei“ wäre denkbar.
Ein ebenfalls geprüfter Anschluss an Pirna oder Dresden wurde als zu kostenintensiv verworfen und somit das Angebot der WASS angenommen. Die gesamte Betriebsführung übernähme damit zum 01.01.2026 die WASS GmbH, wobei eine strikte Trennung zwischen Trinkwasserangelegenheiten (Lohmen+ Wehlen) und Abwasserangelegenheiten ausschließlich Lohmen erfolgt, was die Verbandssatzung eindeutig festschreibt.
Frau Bürgermeisterin Großmann möchte hierzu persönlich um Vertrauen der Stadträte und deren Zustimmung werben.
Es wird eingeräumt, dass die Beschlussfassung zur Entwurfssatzung am 30.09.2025 etwas kurzfristig war, um dem Stadtrat eine eingehende Vorbereitung und Beurteilung der Inhalte zu ermöglichen, sodass folglich eine Vertagung gefordert wurde.
Die Verbandssatzung wurde inhaltlich entsprechend der Einwendungen präzisiert und Frau Großmann beantwortet weitere Fragen der Stadträte.
Es ergeht der Appell zur Akzeptanz, um letztlich den Satzungsbeschluss in der Verbandsver-sammlung im November zu ermöglich.
Die ausführliche Diskussion konnte jedoch nicht alle Vorbehalte restlos ausräumen, es bleibt bei einigen Räten die Forderung zum noch strikteren Ausschluss von Haftungsansprüchen bei Abwasserbelangen Lohmens gegenüber Stadt Wehlen.
Beschluss 87-13/2025 — (5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)
Der Stadtrat beschließt, der Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes „Bastei“ in der aktualisierten Form zuzustimmen.
7. Bauangelegenheiten
7.1 Informationen
- keine -
7.2 Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben
7.2.1 Vergabe von Bauleistungen – Instandsetzung Straße „Wehlener Grund“
Herr Weber erläutert die anstehende Vergabeentscheidung; Finanzierung aus Zuweisung über FAG 2025, muss bis Jahresende ausgegeben werden.
Stadtrat Haufe hinterfragt die konkrete Ausführung, da seinerseits Bedenken hinsichtlich der Haltbarkeit bestehen. Diese wurden von Herrn Weber fachlich ausgeräumt und auch
Herr Fuhrmann vom Planungsbüro erklärt, dass die Entscheidung, nach Abwägung des vertretbaren Kostenaufwandes sowie nach tiefgründiger Prüfung des Untergrundes zur vorgesehenen Deckschicht, als ausreichend angesehen wird.
Beschluss 85-13/2025 — (8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Der Stadtrat beschließt, die Firma Fuchs Bau Ost aus Hainichen mit der Instandsetzung der Straße „Wehlener Grund“ in Höhe von 83.436,16 EUR brutto zu beauftragen.
7.3 Bauanträge/Bauanfragen
7.3.1 Errichtung von zwei Terrassenüberdachungen (Markt 8)
Beschluss 88-13/2025 — (9 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat bestätigt, wie vom Bauamt empfohlen, den nachträglichen Bauantrag zur Terrassenüberdachung am Objekt Markt 8.
7.4 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden
- kein aktueller Beratungsbedarf –
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Stadt Wehlen 05.11.2025