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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der öffentlichen Sitzung

Dienstag, 14.11.2023, 19.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen, Lohmener Str. 3a

1.

Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Mathe begrüßt, neben den Stadträten, seitens der Gemeindeverwaltung Lohmen Frau Hofmann, Hauptamt und Herrn Dr. Händel, Bauamt, sowie eine zwei Einwohner.

Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 5 Stadträten und dem Bürgermeister mit 6 von 9 Stimmen gegeben (Stadträtin Kunzendorf sowie die Stadträte Fuhrmann und Rietzschel fehlen entschuldigt.

Die Tagesordnung wird ergänzt um drei Entscheidungen zu Hauptamtsangelegenheiten (TOP 6).

2.

Protokollkontrolle der 44. öffentlichen Ratssitzung vom 17.10.2023

Beschluss 418-45/2023

(6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Niederschrift zur 44. öffentlichen Ratssitzung vom 17.10.2023.

3.

Informationen/Fragemöglichkeit

-

Kulturausschuss 13.11.23 – sehr konstruktiv und informativ; nächster Termin 12.01.2024

-

17. Mai 2025 – Besuch Partnergemeinde Wehlen (Mosel) i.V.m. 100 Jahrfeier Pflanzengarten

-

Sonntag, 19.11. – Volkstrauertag (10.00 Uhr)

Herr Rösler zitiert aus Buch „Werte der Heimat“ und verweist auf den zugeschütteten Teich und die

dem Verfall preisgegebenen Brunnenhäuser in Dorf Wehlen, Appell an die Instandsetzung und Pflege als historisches Kleinod des Ortes;

-> Hinweis an Heimatverein zum Versuch einer Restaurierung!

Mit Nachdruck verweist Herr Rösler auf die bedrohliche Situation der Fußgänger entlang der Pirnaer

Straße in Dorf Wehlen und hinterfragt ein mögliches Handeln zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.

BM Mathe schildert die jahrelangen Bemühungen der Stadt Wehlen und des Stadtrates zu dieser Begrenzung. Der Landkreis als Betreiber dieser Kreisstraße sieht keine Notwendigkeit, die Polizei reagiert nur bei „Unfallschwerpunkten“. Die Stadt Wehlen versichert die immer wiederkehrende Antragstellung an die Behörden mit der Hoffnung auf Einsicht.

Frau Karl kritisiert den vermehrten Fahrverkehr im Bereich Borngasse/ Zuwegung Schneiderat (ausgewiesen als „Rundweg“), der als Schulweg dient

-> Zusage zu Ortstermin mit Ordnungsamt, Bauhof und Bürgermeister (Prüfung der Beschilderung).

SR Fröde dringt auf den schnellstmöglichen Beginn der Arbeiten am Wilkebach-Graben!

4.

Finanzangelegenheiten

4.1

Eingang von Spenden – Abstimmung zur Annahmeerklärung

Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden. Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich des Bürgermeisters sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwendung - muss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheiden. Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Stadtrat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Die aktuelle Übersicht der Spendeneingänge liegt vor.

Beschluss 420-45/2023

(6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend vorliegender Übersicht, die Annahme der Spenden unter lfd. Nummer 34 über 90,00 EUR.

5.

Liegenschaftsangelegenheiten

6.

Hauptamtsangelegenheiten

6.1

Verlängerung des Hauptbetriebsplanes für den Steinbruch Kamerun

Da keine Erweiterung des zulässigen Abbaugebietes vorgesehen ist, sich bezüglich der Betriebsunterlagen keine Änderung ergeben hat und es sich bei dem Antrag lediglich um eine Verlängerung des Hauptbetriebsplanes bis zum 31.03.2029 handelt, besehen keine Einwände.

Beschluss 419-45/2023

(6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat bestätigt die Verlängerung des Hauptbetriebsplanes für den Steinbruch Kamerun bis zum 31.03.2029 bei Berücksichtigung aller bisherigen Auflagen.

6.2

Einstellung von Frau Kristin Posthoff für die Touristinformation Stadt Wehlen und Übernahme der Touristinformation Lohmen

Für die Touristinfo Stadt Wehlen besteht ab 2024 dringender Personalbedarf, da Frau Birgit Peter ihren Renteneintritt zum 01.11.2023 angezeigt hat.

Frau Posthoff verfügt über die erforderlichen persönlichen und fachlichen Kompetenzen sowie über langjährige Erfahrungen in beiden Touristinformationen, um die Weiterführung und Leitung der Touristinfo Stadt Wehlen zu gewährleisten. Die Monate Januar bis März werden für den Übergang der Infostelle Lohmen nach Stadt Wehlen genutzt.

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Lohmen als auch Frau Posthoff haben der Übernahme zugestimmt.

Beschluss 421-45/2023

(6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat Stadt Wehlen stimmt der Übernahme und damit verbundenen Festanstellung von Frau Posthoff als neue Leiterin der Touristinfo Stadt Wehlen ab 01.01.2024 zu.

Frau Posthoff wird entsprechend Ihrer bisherigen Eingruppierung und unter Anrechnung Ihrer Dienstjahre bei der Gemeinde Lohmen unbefristet, mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden eingestellt.

Die Bestandteile des AV mit der Gemeinde Lohmen gehen unbefristet in das Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Wehlen über und bestimmen sich nach dem TVÖD bzw. den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

6.3

Vereinbarung zur Überleitung der Infostelle Lohmen in die Touristinformation Stadt Wehlen einschließlich Personalübergang

Für die Touristinfo Stadt Wehlen besteht ab 2024 dringender Personalbedarf, da Frau Birgit Peter ihren Renteneintritt zum 01.11.2023 angezeigt hat.

Beschluss 422-45/2023

(6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat Stadt Wehlen stimmt der vorliegenden Vereinbarung zur Überleitung der Infostelle Lohmen in die Touristinfo Stadt Wehlen zu.

Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Lohmen.

6.4

Verkauf eines Feuerwehrfahrzeuges Fiat Ducato

Auf Ausschreibung vom 07.-15.10.2023 hat sich 1 Bieter beworben. Das Mindestgebot lag bei 1.690,00 EUR; 2.600 EUR Bieter 1 am 17.10.2023.

Beschluss 424-45/2023

(6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, das Feuerwehrfahrzeug Fiat Ducato, Baujahr 2002, an den Meistbietenden, Fa. Alexander Eidelmann Nutzfahrzeuge aus Burgwedel zum Preis von 2.600,00 EUR zu verkaufen.

6.5

Bestätigung Mehrkosten Umrüstung ELW der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Wehlen

Forderung durch das LRA Pirna in Höhe von

18.900,00 EUR (75%)

Eigenmittel der Stadt Wehlen

6.200,00 EUR

Gesamtkosten Umrüstung ELW F SW

25.100,00 EUR

Beschluss 423-45/2023

(6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt die Umrüstung des FF-Fahrzeuges Ford Transit der FF Stadt Wehlen zum ELW Florian SOE Stadt Wehlen/11/1 und bestätigt die Aufbringung der Eigenmittel in Höhe von 6.200,00 EUR.

7.

Bauangelegenheiten

7.1

Informationen

-

erteilte denkmalschutzrechtliche Genehmigungen (Kirchstraße 6 und Mennickestraße 1)

-

Baugenehmigung Turm Burg Wehlen erteilt (unter denkmalschutzrechtlichen Auflagen)

-

Stallanlagen Minsel – Rücknahme Erweiterungsantrag, da erforderliche Unterlagen nicht beigebracht wurden; Ortsbesichtigung LRA, Ergebnis soll mitgeteilt werden

7.2

Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben

7.2.1

Instandsetzung Brandmeldeanlage in der Kita Dorf Wehlen

-

Prüfung der Reparatur veranlasst, vorerst Schutz mittels Brandmelder in allen Räumen; Anlage erweist sich als kaum noch reparaturfähig; weitere Bearbeitung (vorerst Sicherheit gewährleistet).

7.3

Bauanträge/Bauanfragen

-

Widerspruch Hofewiese 6: nach Einschätzung BA und LRA geringe Erfolgschancen; Abstimmung im SR ergibt Entscheidung zur Rücknahme des Widerspruchs.

7.4

Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden

-

B-Plan Nr.90 „Wohn- und Gewerbegebiet ehem. Getreidetrocknung Zatzschke“ der Stadt Pirna

-

B-Plan Nr. 101 „Dresdner Straße/Glashüttenstraße“ der Stadt Pirna (keine Belange der Stadt Wehlen betroffen, BA kann bestätigen).

-

Sachlicher Teilregionalplan Energieversorgung/Windenergienutzung der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge

(Umsetzung 2% Windkraftnutzung

-> langwierige Recherche des Bauamtes und Stellungnahme

8.

Sonstiges

„Parken Schöne Aussicht“ – Anwohnerbeschwerde zu Fehlverhalten i.Z.m. Wohnmobiltourismus

-

schwieriges Handeln, Beweispflicht;

-

eindeutige Beschilderung

-

Online-Offensive - Widerspruch gegen die illegale Bewerbung (Insidertipps) als günstige Camping- und Wohnmobilplätze auf öffentlichen Parkflächen.

Stadt Wehlen, 17.11.2023

Stützer
Mathe
Schriftführerin
Bürgermeister