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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ergebnisprotokoll

der 4. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen am Dienstag, 19.11.2024, 19:00 Uhr im FwGH Stadt Wehlen, Lohmener Straße 3a

1.

Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Anwesenheit

Bürgermeister Mathe begrüßt die anwesenden Stadträte sowie Frau Bürgermeisterin Großmann und Frau Ujhelyi seitens der GV Lohmen. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 9 Stadträten und dem Bürgermeister mit 10 von 11 Simmen gegeben und ab dem Tagesordnungspunkt 4 mit 11 von 11 Stimmen. Der Stadtrat bestimmt Frau Ujhelyi zum Protokollführer der Sitzung. Die Tagesordnung wird um nachfolgenden Punkt erweitert:

8.2

Sitzgemeindeanteil der Stadt Wehlen zur Förderung der Musikschulen

und bestätigt.

2.

Protokollkontrolle 3. öffentlichen Ratssitzung vom 22.10.2024

Beschluss 21-04/2024  —  (10 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat bestätigt den Inhalt der Niederschrift zur 3. öffentlichen Stadtratssitzung vom 22.10.2024.

3.

Informationen zum nichtöffentlichen Teil der 2. Ratssitzung

Gegenstand der Beratung im nichtöffentlichen Teil waren ein notwendiger Sonnenschutz für Mitarbeiter im Freibad im Kassenbereich, die weitere Unterstützung des Landschaf(f)t-Zukunft e.V. sowie ein Meinungsaustausch über die Zustimmung zur Betreibung eines Parkplatzes am Kohlberg durch die Gemeinde Lohmen.

4.

Ansprache Frau Bürgermeisterin Großmann, Verwaltungsgemeinschaft Lohmen/Wehlen

Frau Bürgermeisterin Großmann stellte sich den neuen Stadträten vor und berichtete über die Arbeit der Verwaltungsgemeinschaft. Hierbei stellte sie noch einmal die angespannte Personalsituation in der Verwaltung Lohmen dar, auch im Hinblick auf die immer mehr überbordenden Bürokratieanforderungen von Bund und Land.

5.

Informationen Bürgermeister

-

Zweckverband Gewerbepark Sächsische Schweiz wirft erstmal Ertrag für Stadt Wehlen ab in Höhe von 6,018,80 EUR als Grundsteuerausgleich und 34.265,49 EUR als Gewerbesteuerausgleich

-

Freibad Pötzscha erhält neue wasserrechtliche Erlaubnis um Beckenwasser in die Elbe zu entleeren

5.1

Termine

Der Stadtrat legt den Termin zum Frühjahresputz in Stadt Wehlen auf den 12.04.2025 fest.

6.

Finanzangelegenheiten

6.1

Eingang von Spenden

Beschluss 23-04/2024  —  (11 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend Übersicht, die Annahme der Spende unter lfd. Nummer 13 über 3.772,93 EUR.

6.2

Vergabe von Prüfungsleistungen für die Jahresabschlüsse 2013 – 2017

Beschluss 24-04/2024  —  (11 Ja-Stimmen)

Es wird beschlossen, die Durchführung der Prüfungsleistungen für die Jahresabschlüsse 2013 bis 2017 an Herrn Hans-Joachim Kraatz,Wirtschaftsprüfer in 01326 Dresden, Kügelgenstraße 26 zu vergeben.

6.3

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Wehlen

Beschluss 23-04/2024  —  (11 Ja-Stimmen)

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Wehlen wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

Für die Grundsteuer:

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

auf 375 v. H. der Steuermessbeträge

b)

für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)

auf 405 v. H. der Steuermessbeträge

Für die Gewerbesteuer:

auf 465 v. H. der Steuermessbeträge

6.4

Informationen zur Haushaltsplanung 2025/2026 und Orientierungsdaten

Die Kämmerin, Frau Ujhelyi, informierte über den Stand der Haushaltsplanung. Derzeit fehlen noch Zuarbeiten der Fachämter zur Planung. Die Zuweisungen nach FAZ entwickeln sich negativ und werden gegenüber der Planung von 2024 im Jahre 2025 ca. 216.236 EUR weniger betragen.

7.

Liegenschaftsangelegenheiten / Notarurkunde

- Kein Beratungsbedarf

8.

Hauptamtsangelegenheiten

8.1

Änderung der Parkverordnung für Stadt Wehlen

Beschluss 23-04/2024  —  (11 Ja-Stimmen)

Aufgrund von Änderungen in den Zahlungsmodalitäten (§ 6) und bei der Höhe der Parkgebühren (§ 7) ist eine Änderung der Parkordnung notwendig. Der Stadtrat beschließt, die bestehende Parkordnung wie in der Anlage beigefügt zu ändern.

8.2

Sitzgemeindeanteil der Stadt Wehlen zur Förderung der Musikschule

Der Bürgermeister informiert über die angespannte Finanzsituation der Musikschule. Es besteht für das Jahr 2025 ein Defizit. Es wurde vereinbart, dass verschiedene Modelle durchgerechnet werden. Es wird höchstwahrscheinlich dazu kommen, dass sowohl die Kosten für die Musikschüler angehoben werden als der Sitzgemeindeanteil (also Mitgliedsbeitrag der Gemeinden) verdoppelt wird.

Zu zahlen wäre dabei die erste Hälfte bereits Anfang Februar 2025, die zweite dann wohl Anfang des zweiten Halbjahres.

Alternativ bliebe eine auskömmliche Finanzierung der Musikschule durch den Landkreis mit Erhöhung der Kreisumlage. Die Kosten dabei lägen für die Stadt Wehlen erheblich über dem doppelten Sitzgemeindeanteil.

Um eine Zahlungsfähigkeit der Musikschule zu vermeiden, wird es wahrscheinlich Anfang Januar 2025 eine weitere Mitgliederversammlung geben, in der ggf. eine Satzungsänderung und/oder eine Änderung der Finanzierung beschlossen wird.

In der Haushaltplanung der Stadt Wehlen sollte aber vorsichtshalber der doppelte aktuelle Betrag, dann 5.711,76 €, geplant werden.

Sofern die Stadt Wehlen ihren Mitgliedsbeitrag nicht zahlen kann (oder will), bliebe die Kündigung der Mitgliedschaft. Dies würde aber bedeuten, dass für Wehlener ab 01.01.2025 kein Musikschulbesuch mehr möglich sein wird.

Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis.

9.

Bauangelegenheiten

9.1

Informationen

Der Bürgermeister hat die Verwaltung in Lohmen aufgefordert zum Thema Brücken im Wehlener Grund zu prüfen, ob ein vorzeitiger Baubeginn in Absprache mit dem Nationalpark auch in der Saison möglich ist, um Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer schnellstmöglich zu erreichen

9.2

Kommunale Baumaßnahmen / Vorhaben

9.2.1

Burg Wehlen Los 3 2. Nachtragsvereinbarung

Beschluss 27-04/2024  —  (11 Ja-Stimmen)

Es wird beschlossen, dem 2. Nachtragsangebot der Firma Metallbau Worsch, Breitenau Nr. 51 in 01816 Bad Gottleuba- Berggießhübel vom 13.09.2024 über 2.864,14 EUR auf der Grundlage des Vermerkes der Architektengemeinschaft MM+Hamann, Pirna zuzustimmen. Die Gesamtausgaben zum Los 3 erhöhen sich auf 178.910,36 EUR.

9.2.2

Burg Wehlen Los 3 3. Nachtragsvereinbarung

Beschluss 28-04/2024  —  (11 Ja-Stimmen)

Es wird beschlossen, dem 3. Nachtragsangebot der Firma Metallbau Worsch, Breitenau Nr. 51 in 01816 Bad Gottleuba- Berggießhübel vom 13.09.2024 über 6.881,85 EUR auf der Grundlage des Vermerkes der Architektengemeinschaft MM+Hamann, Pirna zuzustimmen. Die Gesamtausgaben zum Los 3 erhöhen sich auf 185.792,21 EUR.

9.2.3

Burg Wehlen Los 1 6. Nachtrag

Beschluss 29-04/2024  —  (11 Ja-Stimmen)

Es wird beschlossen, die Nachtragsangebote Nr. 09 bis 12 im Zeitraum 08.08. bis 14.11.2024 der Firma Raue Bauunternehmen GmbH, Leutewitz Nr. 1 01665 Käbschütztal zu den Rohbauarbeiten zum Turmaufbau auf der Burg Stadt Wehlen über 14.822,37 EUR abzgl. der Summe der entfallenen Leistungen von 5.801,25 EUR zu bestätigen. Die Gesamtausgaben zum Los 2 erhöhen sich auf 192.287,31 EUR.

9.2.4

Instandsetzung Trieschbach (Starkregen 2021) – Vergabe Bauleistungen

Beschluss 22-04/2024  —  (11 Ja-Stimmen)

Es wird beschlossen, die Firma Tief- und Ökobau GmbH, Frankenthaler Straße 1 in 01877 Bischofswerda mit den Bauleistungen, auf Grundlage des Angebotes vom 18.10.2024 zu beauftragen. Die Auftragssumme beträgt 36.287,94 EUR.

9.3

Bauanträge / Bauanfragen

9.3.1

Ersatzneubau eines Balkons Wehlener Grund 5

Der Stadtrat stimmt der beantragten Baugenehmigung zu.

9.4

Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden

9.4.1

B-Plan Nr. 102 „Wohngebiet am Naherholungszentrum“ der Stadt Pirna

Aus Sicht der Verwaltung bestehen hier keine Bedenken bzw. Hinderungsgründe.

9.4.2

B-Plan „Wohn- und Gewerbegebiet Am Borsberg“ (3. Änderung) der Stadt Pirna

Aus Sicht der Verwaltung bestehen hier keine Bedenken bzw. Hinderungsgründe.

10.

Sonstiges

- Kein Beratungsbedarf

Stadt Wehlen, 27.11.2024

Th. Mathe

gez. K. Ujhelyi

Bürgermeister

Schriftführerin