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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf für das Wirtschaftsjahr 2025

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 25.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Es betragen

1.

im Erfolgsplan

die Erträge  —  858.908 €

die Aufwendungen  —  919.224 €

der Jahresverlust  —  60.316 €

2.

im Liquiditätsplan

der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit  —  149.788 €

der Cashflow aus der Investitionstätigkeit  —  -1.359.500 €

der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit  —  1.149.485 €

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen  —  320.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  —  - €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  —  200.000 €

Stadt Wehlen, 09.12.2024

Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf

Th. Mathe
Verbandsvorsitzender

Die Haushaltssatzung 2025 des AZV Wehlen-Naundorf wurde mit Bescheid vom 06.12.2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Abs. 3 SächsGemO unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 einschließlich Wirtschaftsplan für den Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf in der Zeit von

Donnerstag, den 02.01.2025 bis einschließlich Freitag, den 17.01.2025

in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 und im Rathaus von Stadt Wehlen, Markt 5 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Hinweis:

Auf die im § 4 Absatz 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird hingewiesen.