TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Frau Großmann begrüßt die Verbandsräte und Gäste. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig. Die Einladung erfolgte form- und fristgerecht auf elektronischem Weg, eine öffentliche Bekanntmachung erfolgte in den jeweiligen Amtsblättern und im Internet. Die Tagesordnung wird von den Verbandsräten bestätigt.
| Tagesordnung der öffentlichen Sitzung: | |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Protokollkontrolle zur Sitzung vom 12.05.2025 |
| 3. | Anfragen der Verbandsräte und Gäste |
| 4. | Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Prüfungen für das Wirtschaftsjahr 2024 |
| 5. | Stellungnahme des Trinkwasserzweckverbandes zum Prüfbericht der örtlichen Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 |
| 7. | Entlastung der Verbandsvorsitzenden |
| 8. | Entlastung des Geschäftsführers |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Verbandssatzung |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung zum Betriebsführungsvertrag Trinkwasser ab dem 01.01.2026 |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung zum Betriebsführungsvertrag Abwasser ab dem 01.01.2026 |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung zu außerplan- und überplanmäßigen Auszahlungen im Rahmen der Ausführungen des Wirtschaftsplanes 2025 |
| 13. | Allgemeine Informationen |
TOP 2: Protokollkontrolle zur Sitzung vom 12.05.2025
Das Protokoll wird bestätigt und von zwei Verbandsräten unterzeichnet.
TOP 3: Anfragen der Verbandsräte und Gäste
Es gab keine Anfragen.
TOP 4: Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Prüfungen für das Wirtschaftsjahr 2024
Die Ergebnisse der örtlichen und überörtlichen Prüfungen werden erläutert, die Erstellung der Prüfungsberichte erfolgte unter Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Prüfungsdurchführung sowie in Anwendung der für die Prüfungen geltenden Rechtsvorschriften. Im Ergebnis der Prüfung wurde dem Zweckverband von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
TOP 5: Stellungnahme des Trinkwasserzweckverbandes zum Prüfbericht der örtlichen Prüfung für das Wirtschaftsjahr 2024
Im Rahmen der örtlichen Prüfung durch die BHB Treuhand GmbH erfolgte eine Prüfungsfeststellung, eine Stellungnahme wurde erstellt und den Verbandsräten vorgetragen.
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt auf der Grundlage der Berichte über die örtliche und überörtliche Prüfung gemäß § 34 Abs. 1 SächsEigBVO die Feststellung des Jahresabschlusses 2024.
Der Jahresverlust in der Höhe von 43.813,77 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
| Beschluss 24-01/2025 | ||
| Feststellung des Jahresabschlusses 2024 | ||
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |
| Stimmen: | Lohmen: 3 | dafür: 3 |
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| Stadt Wehlen: 2 | dafür: 2 |
Frau Großmann dankt den Mitarbeitern des TZV und auch allen Mitarbeitern der WASS GmbH für die sehr gute Arbeit und Zusammenarbeit.
TOP 7: Entlastung der Verbandsvorsitzenden
Der Verbandsvorsitzenden des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei" wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
| Beschluss 24-02/2025 | ||
| Entlastung der Verbandsvorsitzenden | ||
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |
| Stimmen: | Lohmen: 2 | dafür: 2 |
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| Stadt Wehlen: 2 | dafür: 2 |
Die Verbandsvorsitzende hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.
TOP 8: Entlastung des Geschäftsführers
Dem Geschäftsführer des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“ wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
| Beschluss 24-03/2025 | ||
| Entlastung des Geschäftsführers | ||
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |
| Stimmen: | Lohmen: 3 | dafür: 3 |
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| Stadt Wehlen: 2 | dafür: 2 |
TOP 9: Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Verbandssatzung
Auf der Grundlage von § 61 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 und Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S 815, 1103), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09. Februar 2022 (SächsGVBl. S 134) geändert worden ist, hat die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“ die Neufassung der Verbandssatzung beschlossen. Ab dem 01.01.2026 trägt der Verband den Namen „Wasserzweckverband Bastei“ und übernimmt die Aufgaben der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Lohmen. Diese werden per Betriebsführungsvertrag komplett an die WASS GmbH abgegeben.
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Bastei" beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Verbandssatzung.
| Beschluss 24-04/2025 | ||
| Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Verbandssatzung | ||
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |
| Stimmen: | Lohmen: 3 | dafür: 3 |
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| Stadt Wehlen: 2 | dafür: 2 |
TOP 10: Beratung und Beschlussfassung zum 7. Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag Trinkwasser ab dem 01.01.2026
Im 7. Nachtrag wurde der Teil „Gebührenabrechnung Abwasser – Inkasso für Dritte“ gestrichen, da dieser Teil eines separaten Vertrages wird. Zudem erfolgten eine Anpassung des Stundensatzes sowie die Kosten pro abzurechnenden Kunden.
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“ beschließt den als Anlage beigefügten 7. Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag zwischen dem TZV und der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH ab dem 01.01.2026.
| Beschluss 24-05/2025 | ||
| Beratung und Beschlussfassung zum 7. Nachtrag zum Betriebsführungsvertrag | ||
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |
| Stimmen: | Lohmen: 3 | dafür: 3 |
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| Stadt Wehlen: 2 | dafür: 2 |
TOP 11: Beratung und Beschlussfassung zum Betriebsführungsvertrag für die Einzelleistung Abwasser im Entsorgungsgebiet Lohmen mit Kläranlage, Kanalnetz und 8 Abwasserpumpwerken ab dem 01.01.2026
Dieser Vertrag umfasst die komplette Betriebsführung für den Abwasserbereich der Gemeinde Lohmen. Für diesen Aufgabenbereich erfolgt eine vollständig getrennte, separate Buchführung.
Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“ beschließt den als Anlage beigefügten Betriebsführungsvertrag „Betriebsführung Abwasser – Entsorgungsgebiet Lohmen mit Kläranlage (5.500 EW), Kanalnetz und 8 Abwasserpumpwerken“.
| Beschluss 24-06/2025 | ||
| Beratung und Beschlussfassung zum Betriebsführungsvertrag für die Einzelleistung Abwasser im Entsorgungsgebiet Lohmen ab dem 01.01.2026 | ||
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |
| Stimmen: | Lohmen: 3 | dafür: 3 |
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| Stadt Wehlen: 2 | dafür: 2 |
TOP 12: Beratung und Beschlussfassung zu außerplan- und überplanmäßigen Auszahlungen im Rahmen der Ausführungen des Wirtschaftsplanes 2025
Zur Finanzierung des Mehrbedarfs für die Fertigstellung der Baumaßnahme „Basteistraße in Dorf Wehlen (Baubeginn 2024) werden folgende für 2025 geplante Investmaßnahmen nicht (Pirnaer Straße, Dorf Wehlen BA8, eingestellt: 46 TEUR) oder nur anteilig (HB Heine bis Schreiberberg-Zubringerleitung, geplant: 50 TEUR, Realisierung ca. 8 TEUR) umgesetzt. Zudem wurden die erhöhten Aufwendungen für die Herstellung der Neuanschlüsse weiterberechnet, so dass dieser Ausgabe erhöhte Einnahmen (Ertragszuschüsse) gegenüberstehen. Die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“ beschließt die Finanzierung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen im Rahmen des WP 2025. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gem. Anlage.
| Beschluss 24-07/2025 | ||
| Beratung und Beschlussfassung zu außerplan- und überplanmäßigen Auszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2025 | ||
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |
| Stimmen: | Lohmen: 3 | dafür: 3 |
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| Stadt Wehlen: 2 | dafür: 2 |
TOP 13: Allgemeine Informationen
Eine Zusammenfassung über wesentliche Ereignisse (Bau, Havarien, Statistik, …) wurde als Tischvorlage ausgegeben.
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Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes wird am 27.01.2026 stattfinden.