Dienstag, 07.02.2023, 19.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen, Lohmener Str. 3a
1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Mathe begrüßt, neben den Stadträten, seitens der Gemeindeverwaltung Lohmen Frau Ujhelyi, Kämmerei und Herrn Händel, Bauamt sowie vier Einwohner.
Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 7 Stadträten und dem Bürgermeister mit 8 von 9 Stimmen gegeben (Stadtrat Fröde fehlt entschuldigt).
Die Tagesordnung wird, wie bekannt gegeben, bestätigt.
Bürgeranfragen zur „Gästetaxe-Satzung“ werden zur Erörterung in den TOP 7.1 verwiesen.
2. Protokollkontrolle der 36. öffentlichen Ratssitzung vom 24.01.2023
| Beschluss 368-37/2023 | (8 Ja-Stimmen) |
Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Niederschrift zur 36. öffentlichen Stadtratssitzung vom 24. Januar 2023.
3. Information zum nichtöffentlichen Teil der 36. Sitzung
Gegenstand der Beratung in nichtöffentlicher Sitzung war die Anpassung der Gästetaxe-Satzung.
4. Informationen/Fragemöglichkeit
| - | Kauf Carport, ehemals Mehrtens; Mietvertrag Kurze bis April |
| - | Termin Frühjahrsputz: 25. März 2023 |
| - | Öffentlicher Aufruf zur Schöffenwahl 2024 |
| - | Hangrutsch an Grundstück Mennickestraße 17/18 |
| - | SR Flössel übermittelt Anfrage aus dem Elternabend der Kita DW zur Befestigung des Fußweges zur Kita vom Parkplatz über Festgelände; Bauhof wird beauftragt, durch Aufbringung von Splitt den schlammigen Weg zu befestigen |
| - | Anfrage Stadträtin Kunzendorf zu Prüfung Geländer Wilke (BA bittet um nochmalige Übermittlung von Schriftverkehr bzw. Fotos) |
| - | Herr Weber verweist auf die monatelangen Bemühungen, eine Reparatur defekter Straßenleuchten auf dem Steinrücken zu erwirken, bisher ohne Erfolg. |
Die betreffenden Leuchten sind nunmehr Teil der erteilten Sammelaufträge (s. Information TOP 8.1)
5. Finanzangelegenheiten
5.1 Eingang von Spenden – Abstimmung zur Annahmeerklärung
Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden. Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwendung - muss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheiden. Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Stadtrat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Die aktuelle Übersicht der Spendeneingänge liegt vor.
| Beschluss 369-37/2022 | (8 Ja-Stimmen) |
Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend vorliegender Übersicht, die Annahme der Spenden unter lfd. Nummer 33-34 über 508,87 EUR.
5.2 Doppelhaushaltsplan 2023/2024 Stadt Wehlen
Die Terminkette zum DHH-Plan 2023/24 wird als Tischvorlage ausgereicht; Beschlussfassung Mai 2023.
6. Liegenschaftsangelegenheiten
6.1 Notarurkunden
| - | kein aktueller Beratungsbedarf - |
7. Hauptamtsangelegenheiten
7.1 Gästetaxe-Satzung Stadt Wehlen
Bürgermeister Mathe erläutert eingangs, wie auch in der Vermieterversammlung vom 23.01.2023, die Notwendigkeit der Überarbeitung der Gästetaxe-Satzung, die sich u.a. aus der Einführung der Gästekarte mobil sowie dem enormen Defizit (2022 ca. 150 T€) im Verhältnis von Tourismus relevanten Ausgaben zu den Einnahmen ergibt.
Herr Mathe stellt die Chronologie der Vermieterbefragungen und -beteiligungen, beginnend Ende August 2022 und weiterer Befragung Mitte September (Teilnahme 47%, davon 62 % Zustimmung, 27% Ablehnung und 11 % Enthaltung) bis zu entsprechenden Aktivitäten zum Vertragsentwurf mit dem Tourismusverband und schließlich mit öffentlichem Stadtratsbeschluss zur Gästekarte mobil am 11.10.2022, dar.
Die weiteren Satzungsänderungen dienen einer geringfügigen Entlastung des gravierenden Kostenaufwandes.
Nach Kalkulation der Verwaltung läge der kostendeckende Betrag bei 4,19 EUR.
Im Rahmen der Bürgerfragestunde äußert Herr Heinrich Kritik zur Erhöhung des Tagessatzes auf 3,00 EUR, bei Umfrage lag der Ansatz bei 2,50 EUR. Bei grundsätzlichem Verständnis verweist er auf Sandortnachteile für Dorf Wehlener Vermieter hinsichtlich der Gästekarte-Nutzung (kaum Busverkehr), Entfernung zu Bahn, Fähre und gastronomischen Einrichtungen deutlich größer.
Für ihn wäre ein Kompromiss denkbar, kostenfreies bzw. ermäßigtes Parken in Stadt Wehlen zu gewähren.
BM Mathe verweist auf eine Auswertung der letzten drei Jahre von Gemeinden der Region, die mit der Gästekarte durchaus positiven Einfluss auf OPNV-Taktzeiten erkennen lassen.
Herr Heinrich sieht eher eine Verbesserung des Nahverkehrs als Voraussetzung einer Preiserhöhung.
Herr Mathe weist darauf hin, dass Modifikationen innerhalb der Kalkulation nicht möglich sind. Die Anregung zur Regulierung über Parkmöglichkeiten wurde zur Kenntnis genommen, ist jedoch nicht Gegenstand dieser Beratung.
Herr Pusch (Heimat- und Tourismusverein) vertritt ebenfalls die Anregung zu Anpassungen.
Kritikpunkte sind u. a. die Tarifzonengrenze Heidenau und die nur mittels Pkw erreichbare Gastronomie von Dorf Wehlen.
Er verweist auf die Bemühungen zur Einführung eines „Bürgerbusses“, Linie seit über zwei Jahren
Beantragt, leider ergebnislos.
Anregung zu Absenkung der Gästetaxe im Winter (ggf. nur Anteil für Karte mobil).
Stadträtin Kunzendorf spricht sich für eine Entlastung über Parkgebührenregelung aus.
Stadtrat Fuhrmann widerspricht der Erhebung über den Winter, aufgrund fehlender Angebote.
Vorliegender Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Einführung einer Mobilitätskarte, welche den Übernachtungsgästen die unentgeltliche Nutzung der Nahverkehrsmittel der Partner der VVO ermöglicht, ist die Neufassung der Gästetaxe-Satzung ab 01.04.2023 erforderlich.
| Beschluss 370-37/2023 | (1 Ja-Stimme, 1 Nein-Stimme, 6 Stimmenthaltungen) |
Der Stadtrat der Stadt Wehlen hat entsprechend dem Abstimmungsergebnis die Gästetaxe-Satzung
in der vorliegenden Fassung abgelehnt. Nach einer Modifizierung ist eine aktuelle Beschlussvorlage zum Stadtrat 07. März 2023 vorzulegen. Hierzu bedarf es einer nochmaligen internen Beratung.
7.2 Entgeltordnung Freibad Stadt Wehlen
Durch die Kämmerei wurde eine ausführliche Kalkulation zur Darstellung der Einnahmen- und Ausgabensituation erstellt und als Tischvorlage ausgereicht. Frau Ujhelyi erläutert nachdrücklich das absolute Zuschussgeschäft (Beleg anhand der Ergebnisse mehrerer Jahre. Am Beispiel von 2022 mit den alten Preisen wurde eine Kostendeckung von 32% erreicht, zur Deckung der Kosten wäre rechnerisch eine Eintrittsgebühr von 15,07 EUR /Erwachsener notwendig.
Unter Berücksichtigung aktuell steigender Personal- und Betriebskosten ergibt sich die überarbeitete Entgeltordnung, die etwa 31 % Kostendeckungsgrad erzielt.
Grundlage der Beschlussfassung bildet die im Verwaltungsausschuss vorberatene Entgeltordnung mit den dort angeregten Änderungen zur Kleingruppenkarte.
| Beschluss 371-37/2023 | (8 Ja-Stimmen) |
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Entgeltordnung für das Freibad Stadt Wehlen/OT Pötzscha.
(Anlage zum Protokoll)
Bürgermeister und Stadtrat würdigen anerkennend die umfangreiche Erarbeitung der Kalkulationsunterlagen seitens der Kämmerei .
7.3 Haus- und Badeordnung Freibad Stadt Wehlen
Grundlage der Beschlussfassung bildet die im Verwaltungsausschuss vorberatene Haus- und Badeordnung. Die Anpassung an aktuell gültige Vorschriften ist dringend erforderlich.
| Beschluss 372-37/2023 | (7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) |
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Haus- und Badeordnung für das Freibad Stadt Wehlen/OT Pötzscha.
(Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Wehlen)
8. Bauangelegenheiten
8.1 Informationen
| - | Beauftragung Reparatur Straßenbeleuchtung erteilt – Information zu detaillierten Abschnitten (alle Ortsteile betreffend) |
8.2 Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben
| - | Bauamt informiert über Begehung Teichweg, DW; Festlegung zu aktueller Verfüllung der vorhandenen Schlaglöcher mit der Maßgabe zur künftigen dauerhaften Oberflächenbefestigung (Fräsgutschicht), im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. |
8.3 Bauanträge/Bauanfragen
8.3.1 Errichtung einer Balkonanlage (Grundstück Elbufer 1, SW)
Das Bauamt informiert über eine geringfügige Überschreitung der vorgeschriebenen Abstandsfläche, die jedoch keine Beeinträchtigung darstellt – Empfehlung zur Bestätigung des Antrages.
| Beschluss 373-37/2023 | (8 Ja-Stimmen) |
Der Stadtrat bestätigt den Antrag zur Errichtung einer Balkonanlage am Grundstück Elbufer 1, Stadt Wehlen, in der beantragten Form.
8.4 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden
| - | B-Plan Nr. 62 „Rottwerndorf Süd“ der Stadt Pirna (Entwurf) |
| - | B-Plan Nr. 98 „Sondergebiet Hotel Liebethal“ der Stadt Pirna (Vorentwurf) |
Beide Entwürfe berühren keine Belange der Stadt Wehlen, Bestätigung durch Bauamt kann erfolgen.
Stadt Wehlen, 10.02.2023