TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Frau Großmann begrüßt die Verbandsräte und Gäste. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig. Die Einladung erfolgte form- und fristgerecht auf elektronischem Weg, eine öffentliche Bekanntmachung erfolgte in den jeweiligen Amtsblättern und im Internet. Die Tagesordnung wird von den Verbandsräten bestätigt.
| Tagesordnung der öffentlichen Sitzung: | |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Protokollkontrolle zur Sitzung vom 18.11.2025 |
| 3. | Anfragen der Verbandsräte und Gäste |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung zur Abwassersatzung |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur Abwassergebührensatzung |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung zur Abwasserbeitragssatzung |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über Einwendungen zur Haushaltssatzung und zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung Aufnahme eines Kredites im Rahmen der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen 2026 |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Abschlussprüfers (überörtliche Prüfung) für die Jahresabschlüsse 2025 bis 2027 |
| 12. | Allgemeine Informationen der Verbandsvorsitzenden |
TOP 2: Protokollkontrolle zur Sitzung vom 18.11.2025
Das Protokoll konnte leider nicht rechtzeitig ausgereicht werden, die Kontrolle wird auf die nächste Sitzung verschoben.
TOP 3: Anfragen der Verbandsräte und Gäste
Es gab keine Anfragen.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Abwassersatzung
Mit der Aufnahme der Abwasserentsorgung der Gemeinde Lohmen in den Wasserzweckverband Bastei zum 01.01.2026 sind die satzungsrechtlichen Grundlagen dafür durch die Verbandsversammlung zu beschließen und rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft zu setzen. Die Abwassersatzung wurde zudem an die Mustersatzung bzw. die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst.
Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes „Bastei“ beschließt die als Anlage beigefügte Abwassersatzung ab dem 01.01.2026.
Beschluss 01-01/2026
Beratung und Beschlussfassung zur Abwassersatzung
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |||
| Stimmen: | Lohmen: | 3 | dafür: | 3 |
| Stadt Wehlen: | 2 | dafür: | 2 |
TOP 5: Beratung und Beschlussfassung zur Abwassergebührensatzung
Mit der Aufnahme der Abwasserentsorgung der Gemeinde Lohmen in den Wasserzweckverband Bastei zum 01.01.2026 sind die satzungsrechtlichen Grundlagen dafür durch die Verbandsversammlung zu beschließen und rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft zu setzen. Die Abwassergebührensatzung wurde zudem an die Mustersatzung bzw. die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst.
Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes „Bastei“ beschließt die als Anlage beigefügte Abwassergebührensatzung ab dem 01.01.2026.
Beschluss 01-02/2026
Beratung und Beschlussfassung zur Abwassergebührensatzung
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |||
| Stimmen: | Lohmen: | 3 | dafür: | 3 |
| Stadt Wehlen: | 2 | dafür: | 2 |
TOP 6: Beratung und Beschlussfassung zur Abwasserbeitragssatzung
Mit der Aufnahme der Abwasserentsorgung der Gemeinde Lohmen in den Wasserzweckverband Bastei zum 01.01.2026 sind die satzungsrechtlichen Grundlagen dafür durch die Verbandsversammlung zu beschließen und rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft zu setzen. Dies ist auch im Hinblick auf die Abwasserbeiträge zulässig, da keine Änderung zum Vorjahr vorgenommen wird. Zudem wurde die Gemeinde als Verwaltungshelfer aufgenommen, da die Beitragsveranlagung durch diese weiterhin vorgenommen wird.
Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes „Bastei“ beschließt die als Anlage beigefügte Abwasserbeitragssatzung ab dem 01.01.2026.
Beschluss 01-03/2026
Beratung und Beschluss zur Abwasserbeitragssatzung
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |||
| Stimmen: | Lohmen: | 3 | dafür: | 3 |
| Stadt Wehlen: | 2 | dafür: | 2 |
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über Einwendungen zur Haushaltssatzung und zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2026
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes nebst Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2026 lagen vom 23.12.2025 bis zum 13.01.2026 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus. Einwendungen seitens der Einwohner und Abgabepflichtigen konnten für die Dauer von 14 Arbeitstagen ab dem 23.12.2025, also bis 26.01.2026, eingelegt werden. Auf diese Frist wurde in der öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen. Da keine Einwendungen erhoben wurden, ist eine Beschlussfassung hierzu nicht erforderlich.
TOP 8: Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2026
Die Grundlage für den Erlass der Haushaltssatzung bilden der § 58 SächsKomZG i.V.m. den §§ 74 und 76 der SächsGemO sowie § 16 der SächsEigBVO und § 13 der Verbandssatzung des Zweckverbandes.
Die Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes "Bastei" weist folgende Eckdaten auf:
| > | Trinkwasser | Abwasser | ||
| 1. | im Erfolgsplan |
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| - | die Erträge | 719.457 € | 719.872 €
| |
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| - | die Aufwendungen | 779.494 € | 780.081 € | |
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| - | der Jahresverlust | 60.037 € | 60.209 € | |
| 2. | im Liquiditätsplan | ||||
|
| - | der Cashflow aus laufender | |||
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| Geschäftstätigkeit | 182.990 € | 165.567 € | |
|
| - | der Cashflow aus der | |||
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| Investitionstätigkeit | - 329.000 € | - 37.500 € | |
|
| - | der Cashflow aus der | |||
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| Finanzierungstätigkeit | 72.281 € | - 99.120 € | |
| Es werden festgesetzt: | |||||
| 1. | - | der Gesamtbetrag der Kredite | |||
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| für Investitionen und Investitions- | |||
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| förderungsmaßnahmen | 74.000 € | 0 € | |
| 2. | - | der Gesamtbetrag der | |||
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| Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 € | 0 € | |
| 3. | - | der Höchstbetrag der | |||
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| Kassenkredite auf | 109.000 € | 100.000 € | |
Verpflichtungsermächtigungen für jahresübergreifende Investitionsmaßnahmen werden im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 nicht benötigt.
Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes "Bastei" beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung sowie den Wirtschaftsplan des Wasserzweckverbandes "Bastei" für das Wirtschaftsjahr 2026, jeweils bestehend aus den getrennten Abschnitten Trinkwasser und Abwasser.
Beschluss 01-04/2026
Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |||
| Stimmen: | Lohmen: | 3 | dafür: | 3 |
| Stadt Wehlen: | 2 | dafür: | 2 |
TOP 9: Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme eines Kredites im Rahmen der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2026
In der HHS 2026 mit WP ist für den Teil Trinkwasser eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen i.H.v. 74.000 € für das Jahr 2026 vorgesehen. Nach Erhalt des Genehmigungsbescheides vom Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird bei bestehendem Finanzbedarf ein freihändiges Vergabeverfahren ausgeführt. Hierbei ist es erklärtes Ziel, dem zinsgünstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Eine Inanspruchnahme erfolgt nur, wenn dies aufgrund des Investitionsvolumens notwendig wird.
Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, die Aufnahme eines Darlehens im Rahmen der genehmigten Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2026 unter der Einhaltung nachfolgender Bedingungen vorzunehmen:
| TW: | Kreditbetrag: | 74.000 € |
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| Tilgung: | 1.480 € |
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| |
| AW: | Kreditbetrag: | - € |
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| Tilgung: | - € |
Beschluss 01-05/2026
Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme eines Kredites im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2026
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |||
| Stimmen: | Lohmen: | 3 | dafür: | 3 |
| Stadt Wehlen: | 2 | dafür: | 2 |
TOP 10: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen 2026
Die Verbandsversammlung des WZV beschließt die Umsetzung der genannten Maßnahmen im Wirtschaftsjahr 2026.
| TW: Vergabe von Bauleistungen für die Erneuerung von Trinkwasseranlagen | |
| AW: keine | |
| 1. | Erneuerung der Trinkwasserleitung - Pirnaer Straße / DW / BA8 — 45 TEUR |
| 2. | Erweiterung PV-Anlage WW Scheibe — 40 TEUR |
Sofern möglich, erfolgt eine gemeinsame Realisierung mit anderen Medien bzw. Bauherren. Der Zuschlag ist stets dem gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Beschluss 01-06/2026
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Bauleistungen 2026
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |||
| Stimmen: | Lohmen: | 3 | dafür: | 3 |
| Stadt Wehlen: | 2 | dafür: | 2 |
TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Abschlussprüfers (überörtliche Prüfung) für die Jahresabschlüsse 2025 bis 2027
Mit der Durchführung der überörtlichen Prüfung n. den Vorgaben des § 32 SächsEigBVO für die Jahresabschlüsse 2025, 2026 und 2027 des Wasserzweckverbandes "Bastei" wird für das Jahr 2025 die Kanzlei Dr. Zielfleisch & Partner aus Coswig beauftragt. Die Auftragssumme für die Prüfung beträgt 5.020,00 € netto inkl. Auslagen. Die Beauftragung der Folgejahre (2026 und 2027) erfolgt jeweils auf der Grundlage eines aktuellen Angebotes.
Beschluss 01-07/2026
Beratung und Bestellung des Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse 2025, 2026 und 2027 (überörtliche Prüfung)
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig dafür | |||
| Stimmen: | Lohmen: | 3 | dafür: | 3 |
| Stadt Wehlen: | 2 | dafür: | 2 |
TOP 12: Allgemeine Informationen
Eine Zusammenfassung über wesentliche Ereignisse (Bau, Havarien, Statistik, …) wurde vorgestellt.
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Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes wird III. Quartal 2026 stattfinden.