1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Mathe begrüßt, neben den Stadträten, seitens der Gemeindeverwaltung Lohmen Frau Ujhelyi, Kämmerei, Herrn Schwedes, Hauptamt und Herrn Händel, Bauamt sowie ein Bürger (Herr Beckert, Fa. Elbe Adventure).
Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 7 Stadträten und dem Bürgermeister mit 8 von 9 Stimmen gegeben (Stadtrat Fröde fehlt entschuldigt).
Die Tagesordnung wird, wie bekannt gegeben, bestätigt.
2. Protokollkontrolle der 37. öffentlichen Ratssitzung vom 07.02.2023
Beschluss 375-38/2023 (8 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen betätigt die Niederschrift zur 37. öffentlichen Stadtratssitzung.
3. Information zum nichtöffentlichen Teil der 37. Sitzung
Gegenstand der Beratung im nichtöffentlichen Teil waren u.a. Finanz- und Liegenschaftsangelegenheiten.
| 4. Informationen/Fragemöglichkeit | |
| - | Herr Mathe informiert über aktuellen Sachstand der Baumspende Kleihböhmer - Treffen im Mai |
| - | Im Ergebnis der Stellenausschreibungen (Frist bis 20.03.) liegen Bewerbungen für Bad und Bauhof vor, zum WC bisher keine |
| - | Mauersturz über Mennickestraße 17 - Anliegen zu Standfestigkeitsprüfung an BA Lohmen |
| zuständigkeitshalber an LRA, Bauaufsichtsbehörde verwiesen (zivilrechtliche Angelegenheit) | |
| - | Stadträtin Kunzendorf hinterfragt im Namen des Elternrates Aktivitäten bezüglich erheblicher Schäden (Fußboden) in der Turnhalle der Grundschule; Mängelfeststellung erfolgte durch BA bei Begehung am 01.03.23 (derzeit Einholung von Angeboten zwecks Reparatur) |
| - | SR Jaensch und SR Höhne verweisen auf die geplante Straßenbaumaßnahme Lohmen mit Vollsperrung im Sommer 2023, Umleitung stellt für Dorf Wehlener Ortsdurchfahrt eine viel zu hohe Belastung dar; Straßenschäden der letzten Umleitungs-Maßnahme wurden bis jetzt nicht behoben; kritikwürdig ist auch, dass es außer einer Information der Regionalpresse bisher keinerlei Absprachen gab - BM Mathe kündigt Aussprache zur nächsten BM-Dienstberatung in Lohmen an. |
| 5. Finanzangelegenheiten | |
| - | Information zum vorliegenden offiziellen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Löbau |
| Auswertung folgt | |
5.1 Eingang von Spenden - Abstimmung zur Annahmeerklärung
- keine aktuellen Spendeneingänge -
6. Liegenschaftsangelegenheiten
6.1 Notarurkunden
- keine -
7. Hauptamtsangelegenheiten
7.1 Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe in der Stadt Stadt Wehlen
Aufgrund der Einführung einer Mobilitätskarte, welche den Übernachtungsgästen die unentgeltliche Nutzung der Nahverkehrsmittel der Partner der VVO ermöglicht, ist die Neufassung der Gästetaxesatzung ab 01.04.2023 erforderlich.
Beschluss 376-38/2023 (7Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Stadtrat beschließt, der als Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe in der Stadt Stadt Wehlen - Gästetaxe-Satzung - ab dem 01.04.2023 zuzustimmen. Alle bisherigen Satzungen über die Erhebung einer Gästetaxe treten außer Kraft.
(HA: Ausfertigung Satzung zur Veröffentlichung)
| 8. Bauangelegenheiten | |
| 8.1 Informationen | |
| - | Begehung Freibad (Prüfung besserer Nutzung Wärmepumpe (Ergebnis nächster VA/TA) |
| - | Baugenehmigung Wehlmann - Errichtung EFH mit 2 Stellplätzen und Befreiung von Vorschriften B-Plangebiet „Alte Wehlstraße“ erteilt |
| - | Mittelweg 33, DW - Aufnahme des Gebäudes in Denkmalliste |
8.2 Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben
8.2.1 Vergabe von Planungsleistungen - Instandsetzung Straße Wehlener Grund
Das Ingenieurbüro Schäfer ist fachlich geeignet, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und hat zur Vorbereitung des Bauvorhabens bereits die Straßenschäden erfasst und ein Sanierungskonzept erstellt.
Beschluss 374-38/2023 (8 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat beschließt, die Planung der Straßeninstandsetzung mit der Bauoberleitung, gemäß Angebot vom 03.01.2023, an das Ingenieurbüro Schäfer zu vergeben.
Kosten: 7.840,86 EUR inkl. MwSt.
Die Auftragserteilung erfolgt nur, wenn die beantragten Fördermittel bewilligt wurden.
8.2.2 Vergabe Lieferleistungen - Erneuerung Kamera für Freibad Stadt Wehlen
Die Auftragserteilung war notwendig, um einen sicheren Badebetrieb im Freibad Stadt Wehlen für die kommende Saison herzustellen.
Beschluss 378-38/2023 (8 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat beschließt, die Firma EDV Organisation & Kommunikation, Daubaer Straße 14 in 01847 Lohmen, zur Erneuerung der Kamera für das Freibad Stadt Wehlen zu beauftragen; Summe rein Brutto von 1.969,52 EUR.
8.2.3 Burg Wehlen - Neuerrichtung Turm und Plateau
Bestätigung der Planungsunterlagen
Die Stadt Wehlen als Eigentümerin plant eine Maßnahme zur weiteren touristischen Erschließung der denkmalgeschützten Burganlage. Die Stadt Wehlen beauftragte im Dezember 2022 auf der Grundlage des Beschlusses der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022 das Architekturbüro MM + Hamann in Pirna mit er Erarbeitung der Planungsunterlagen.
Beschluss 377-38/2023 (8 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat beschließt, die vorliegenden Planungsunterlagen zum Vorhaben „Burg Wehlen Neuerrichtung Turm und Plateau“ zu bestätigen.
Auf dieser Grundlage werden der Zuwendungsantrag bei der Sächsischen Aufbaubank und die Anträge auf Baugenehmigung sowie denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingereicht.
8.3 Bauanträge/Bauanfragen
- keine -
8.4 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden
- keine -
9.1 Temporäre Nutzung Wiese Saarstraße 5 zwischen Freibad und Kleingartenverein
Vorsprache Herr Frank Beckert:
Die Firma Elbe Adventure beantragt eine Nutzung der Wiese zur Ausrichtung größerer Veranstaltungen (Errichtung mobiles Zelt in der Größenordnung analog OT-Feste Pötzscha), geplante Nutzung regelmäßig (ca. 1x pro Monat in der Saison); Personenaufkommen mehrere hundert Leute mehr, als reguläre Veranstaltungen (i.d.R. Firmen-Events)
| ⇒ | diente einer Entlastung der Parkfläche (bisher Veranstaltungsort); |
| Aussage: keine Medienanschlüsse des Bades erforderlich | |
| - | konkreter Anlass: vorliegende Reservierungsanfrage für den 01.09.23 |
Im Rahmen der Diskussion mit Stadtrat und den Fachämtern der Verwaltung werden aufgrund der nicht unproblematischen Größenordnung der geplanten Veranstaltungen
(Verkehrsaufkommen, Lärm, Toilettenkapazität) zunächst Eckdaten einer möglichen Vereinbarung bzw. Handlungsempfehlungen für den Veranstalter erörtert.
Ergebnis:
Vor einer längerfristigen Vereinbarung ergeht vorerst die Genehmigung zur Durchführung der beantragten Veranstaltung am 01.09. (als „Probelauf“) mit folgenden Auflagen:
| - | Einsatz mobiler WC |
| - | Vorklärung mit Kleingartenverein und Anwohnern |
| - | nach 22.00 Uhr - Sondererlaubnis beantragen |
| ⇒ | Empfehlung des Bauamtes zur Prüfung bei der Bauaufsichtsbehörde im LRA (Zelterrichtung) |
Nach positivem Verlauf der Veranstaltung ist ab 2024 regelmäßige Nutzungsvereinbarung denkbar.
9.2 Bürgeranfrage Änderung von Hausnummern auf Robert-Sterl-Straße
Aufgrund der Straßennamen-Änderung im OT Pötzscha, in Robert-Sterl-Straße, (bei gleichbleibenden Hausnummern) kam es zu Dopplungen in den Anschriften von Naundorf und Pötzscha.
Aufgrund Kritik eines Naundorfer Bürgers wegen Verwechslung von Postsendungen beantragt dieser eine Änderung der Pötzschaer Hausnummern.
Da es sich hierbei um einen erheblichen bürokratischen Aufwand handeln würde und eine eindeutige Trennung durch die verschiedenen Postleitzahlen und Ortsnamen gegeben ist, sieht der Stadtrat keine Veranlassung einer entsprechenden Änderung.
Stadt Wehlen, 16. März 2023
Stützer | Mathe |
Schriftführerin | Bürgermeister |