In den Einrichtungen der Gemeinde Lohmen ist ab sofort die Stelle eines
zu besetzen. Die Stellenbesetzung erfolgt vorerst befristet und in Teilzeit (ca. 25 Stunden pro Woche).
| Ihr Profil /Ihre Aufgaben | |
| - | Sie sollten über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie Vorkenntnisse im Reinigungs- und Küchenbereich verfügen. |
| - | die Reinigung aller Räume der Kindereinrichtungen, |
| - | Tätigkeiten im Wirtschaftsbereich, |
| - | Arbeiten im Küchenbereich, dazu gehört auch die Zubereitung von Frühstück und Vesper |
| - | Wahrnehmung der Reinigungsarbeiten auch in allen anderen Einrichtungen der Gemeinde Lohmen. |
|
|
|
| * | Allergien gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel dürfen nicht bestehen. |
| * | Aufgrund der kindernahen Beschäftigung ist bei Einstellung die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erforderlich. |
| * | Für die Tätigkeit ist ein aktuelles Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich. Im Vertretungsfall ist auch der Einsatz in anderen Einrichtungen der Gemeinde Lohmen sowie im Gemeindeamt möglich. |
|
|
|
| Was erwarten wir von Ihnen: | |
| - | ein freundliches Auftreten, |
| - | selbständiges Arbeiten, |
| - | Flexibilität im Einsatz sowie |
| - | empathisches Verhalten insbesondere in den Kindereinrichtungen. |
|
|
|
| Wir bieten: | |
| - | eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in den Einrichtungen der Gemeinde Lohmen |
| - | Teilzeitbeschäftigung mit 25 Std./Woche. Bei Eignung und Bedarf besteht im Anschluss die Möglichkeit der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis |
| - | eine Vergütung nach TVÖD/VKA, i. V. m. den gültigen Betriebsvereinbarungen der Gemeinde Lohmen, unter Berücksichtigung ihrer Berufserfahrung, Eignung und Leistung |
| - | attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (wie z. B. 30 Tage Urlaub, der 24. und 31. Dezember sind arbeitsfreie Tage, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistung) |
| - | eine Einarbeitung in das Aufgabengebiet ist seitens des Arbeitsgebers vorgesehen. |
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 15. April 2023 an das Gemeindeamt Lohmen, Hauptamt, Schloß Lohmen 1, in 01847 Lohmen (Tel.: 03501 581020) oder per E-Mail an gemeindeamt@lohmen-sachsen.de.
Die Gemeinde Lohmen fördert die Einstellung von Frauen gemäß Gleichstellungsgesetz. Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wenn eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, bitten wir Sie, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen. Kosten, die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens anfallen, werden nicht erstattet.
Aus Kostengründen erfolgt kein Versand von Zwischenbescheiden.
Mit der Zusendung der Unterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Angaben für den Zeitraum des Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden dürfen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.