Titel Logo
Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information des AZV Wehlen-Naundorf für dezentrale Anlagen

Für die Gebührenerhebung für die Abwasserentsorgung bei dezentralen Anlagen wurden durch die Verbandsversammlung am 11.03.2024 folgende Gebührensätze ab 01.04.2024 bestätigt:

1.

Entsorgungsgebühr

Entsorgung von Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen

entnommen, abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird

für den ersten m³

90,77 € / m³

für jeden weiteren m³

68,07 € / m³

2.

Verwaltungsgebühr

Überwachung der Selbstüberwachung und Überwachung der Wartung der

dezentralen Anlage

jährliche Kosten pro Anlage

25,68 €

3.

Verwaltungsaufwand Kleineinleiterabgabe

Kosten der Erfüllung der Abgabepflicht für Kleineinleitungen und der Abwälzung der

Kleineinleiterabgabe

jährliche Kosten pro Grundstück

64,72 €