Für die stattfindenden Wahlen im Jahr 2024 werden in der Gemeinde Lohmen und der Stadt Stadt Wehlen wieder ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
09. Juni 2024
Wahl des Europäischen Parlaments und auf kommunaler Ebene der Gemeinderat und der Stadtrat sowie der Kreistag.
01. September 2024
Wahl des Sächsischen Landtages
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden im Allgemeinen durch die Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher über den Wahltag (8:00 bis 18:00 Uhr) in zwei Schichten eingeteilt. Zur Auszählung ab 18:00 Uhr müssen alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Wahlbezirk bis zur Feststellung der Wahlergebnisse anwesend sein.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lohmen und der Stadt Stadt Wehlen, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich bei keiner Wahl als Kandidatin oder Kandidat haben aufstellen lassen und nicht Vertrauensperson eines Wahlvorschlages sind. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die Wahlhelfertätigkeit muss mit großer Sorgfalt durchgeführt werden und setzt ein hohes Maß an Konzentrationsvermögen bei der Auszählung voraus. Zu beachten ist, dass bei der Europa- und Kommunalwahl eine lange Wahlnacht einzuplanen ist.
Für jedes Wahllokal gibt es einen Wahlvorstand. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher
Diese nehmen u. a. folgende Aufgaben wahr:
| * | Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit |
| * | Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung |
| * | Aufsicht über Wahlkabine und Wahlurne |
| * | Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlamtes) |
| * | Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung |
| * | Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie des Wahlergebnisses |
| * | Auszahlung der Aufwandsentschädigung |
| * | Nach Feststellung der Wahlergebnisse, Abgabe der Wahlunterlagen im Amt |
Schriftführerin/Schriftführer
Aufgaben u. a.:
| * | Führung des Wählerverzeichnisses |
| * | Ausfüllen der Wahlniederschrift, Erfassen der Ergebnisse |
| * | Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und Auszählung |
Stellvertreterin/Stellvertreter
Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während der Abwesenheit der Vorgenannten die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Aufgaben des Beisetzenden.
Beisitzerin/Beisitzer
Während des Wahltages führen die Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlvorstandes folgende Aufgaben aus:
| * | Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen und Ausweisdokumente |
| * | Ausgabe der Stimmzettel |
| * | Ordnen des Zutritts zum Wahlraum und Wahlkabinen |
| * | Sortieren der Stimmzettel und Auszählen der Stimmen |
Wie erfolgt die Berufung?
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten rechtzeitig ein formales Berufungsschreiben. Darin sind alle wichtigen Informationen enthalten. Außerdem gibt es vor der Wahl noch eine Schulung.
Für die genannten Aufgaben benötigen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer!
Die ehrenamtliche Tätigkeit wird nach geltender Satzung entschädigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bitte:
per E-Mail unter wahlamt@lohmen-sachsen.de oder
per Telefon unter 03501 58100 in der Gemeindeverwaltung Lohmen oder
schriftlich an Gemeinde Lohmen; Wahlbüro; Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen.