Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Zeit
vom 16. April bis 28. April 2025
zu den allgemeinen Dienststunden in der Stadtverwaltung Stadt Wehlen, Sekretariat bzw. in der Touristinformation öffentlich zur Einsichtnahme aus. Auch an den Schließtagen ist die Einsichtnahme in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gewährleistet.
Zusätzlich besteht im Gemeindeamt Lohmen, Kämmerei die öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienstzeiten.
Alle Einwohner und Abgabenpflichtigen der Stadt Wehlen können bis zum Ablauf von 14 Arbeitstagen nach Beginn der Auslegung (vom 16. April bis zum 09. Mai 2025) Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat der Stadt Wehlen in öffentlicher Sitzung.
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Stadt Wehlen, den 19.03.2025