Bitte an die rechtzeitige Beantragung der Dokumente denken!
Ab Juni geht es für viele Sachsen wieder in den Jahresurlaub. Vor jeder Reise sollte rechtzeitig überprüft werden, ob der Personalausweis oder Reisepass im Reisezeitraum noch gültig sind. Das neue Personaldokument sollte man so früh wie möglich beantragen – am besten einige Monate vor der Reise.
Wo ist die Beantragung möglich und wie bekomme ich einen Termin?
Die Beantragung ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Lohmen im Bürgeramt (ehemals Einwohnermeldeamt) nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 03501 581029 möglich. Das Bürgeramt befindet sich im Erdgeschoss rechts (früher Touristinfo).
Welche Dokumente muss ich bei der Antragstellung mitbringen?
Bei der Beantragung von Personaldokumenten sind Lichtbilder in Papierformat nicht mehr zulässig. Diese bundesweite Änderung zum 01.08.2025 dient dem besseren Schutz vor Identitätsbetrug. Digitale Passbilder mit QR-Code können bei zertifizierten Fotostudios, Drogerieketten oder im Bürgeramt der Gemeinde Lohmen erstellt werden.
Außerdem wird bei der Antragstellung ein Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) und optional die Geburtsurkunde benötigt.
Wie hoch sind die Kosten für ein neues Dokument?
Für einen Personalausweis zahlen Personen unter 24 Jahren (diese Kosten gelten auch bei Kindern) 27,60 Euro. Ab 24 Jahren werden 46 Euro fällig.
Für einen Reisepass müssen Personen unter 24 Jahren (diese Kosten gelten auch bei Kindern) 37,50 Euro und Personen über 24 Jahren 70 Euro zahlen.
Wie lange dauert es bis zur Abholung?
Die Personaldokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Wie lang die Bearbeitungs- und Herstellungszeit ist, hängt vom aktuellen Bestellaufkommen ab und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen (bei Personalausweisen minimal 3 Wochen, bei Reisepässen mindestens 8 Wochen).
Brauchen Kinder einen Personalausweis oder Reisepass für eine Urlaubsreise?
Für eine Urlaubsreise brauchen Kinder jeden Alters ein eigenes Personaldokument – der Reisepass oder Personalausweis der Eltern ist nicht ausreichend. Da der Kinderreisepass eingestellt wurde, benötigen Kinder für Reisen stattdessen einen herkömmlichen Personalausweis (Gültigkeit EU-weit) oder Reisepass (Gültigkeit weltweit). Zu beachten ist, dass das Kind bei der Beantragung anwesend sein muss. Wenn beide Elternteile zusammenleben und sorgeberechtigt sind, müssen beide Elternteile der Antragstellung zustimmen. Falls ein Elternteil bei der Beantragung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung ausgefüllt vorgelegt werden.