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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 4/2023
Infos aus Stadtverwaltung und Fachämtern
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Hinweis zur Zahlung der Grundsteuer A 2023, der Grundsteuer B 2023 und der Gewerbesteuer/Gewerbesteuervorauszahlung 2023

Die Stadt Wehlen macht darauf aufmerksam, dass zum 15.05.2023

die Grundsteuer A,

die Grundsteuer B,

Gewerbesteuer/Gewerbesteuervorauszahlung

in der Höhe, wie sie gegenüber dem jeweiligen Abgabenpflichtigen mit dem ihm vorliegenden Abgabenbescheid festgesetzt worden ist, zur Zahlung fällig wird.

Für nicht rechtzeitig gezahlte Abgaben ist gemäß § 240 Abgabenordnung, für jeden angefangenen Monat nach Ablauf des Fälligkeitstages ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Abgabenbetrages zu zahlen.

Sie können Mahnungen vermeiden, indem Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter https://www.wehlen-online.de/formulare/.

Gerne sind wir Ihnen behilflich.

Sachbearbeiter für Grundsteuern, Frau Susan Berthold 03501 - 5810 36

Sachbearbeiter für Gewerbesteuer, Frau Manuela Lindlau 03501 - 5810 33

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