Die Stadt Wehlen macht darauf aufmerksam, dass zum 15.05.2023
die Grundsteuer A,
die Grundsteuer B,
Gewerbesteuer/Gewerbesteuervorauszahlung
in der Höhe, wie sie gegenüber dem jeweiligen Abgabenpflichtigen mit dem ihm vorliegenden Abgabenbescheid festgesetzt worden ist, zur Zahlung fällig wird.
Für nicht rechtzeitig gezahlte Abgaben ist gemäß § 240 Abgabenordnung, für jeden angefangenen Monat nach Ablauf des Fälligkeitstages ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Abgabenbetrages zu zahlen.
Sie können Mahnungen vermeiden, indem Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter https://www.wehlen-online.de/formulare/.
Gerne sind wir Ihnen behilflich.
Sachbearbeiter für Grundsteuern, Frau Susan Berthold 03501 - 5810 36
Sachbearbeiter für Gewerbesteuer, Frau Manuela Lindlau 03501 - 5810 33