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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 39. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen

Dienstag, 04.04.2023, 19.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen, Lohmener Str. 3a

1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Mathe begrüßt, neben den Stadträten, seitens der Gemeindeverwaltung Lohmen Frau Ujhelyi, Kämmerei, Frau Hofmann, Hauptamt und Herrn Dr. Händel, Bauamt sowie eine Einwohnerin, Frau Schöne.

Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 8 Stadträten und dem Bürgermeister mit 9 von 9 Stimmen gegeben.

Die Tagesordnung wird, mit geringen Ergänzungen, bestätigt wie bekannt gegeben.

2. Protokollkontrolle der 38. öffentlichen Ratssitzung vom 07.03.2023

Beschluss 379-39/2023  — (9 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Niederschrift zur 38. Stadtratssitzung.

3. Information zum nichtöffentlichen Teil der 38. Sitzung

Beratungsgegenstände in nichtöffentlicher Sitzung waren u.a. Liegenschaftsangelegenheiten sowie vorbereitende Informationen zum Haushaltsplanentwurf 2023/24 sowie zum Entwurf einer Parkordnung.

4. Informationen/Fragemöglichkeit

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BM informiert über Errichtung ADAC-Servicestation für Fahrräder in Pötzscha (Mitte Mai)

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Kita Pusteblume DW - Einladung zum 30-jähriges Jubiläum am 05. Mai: Vertreter SR gesucht

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Öffentliches WC: kurzfristiger vorläufiger Pachtvertrag für zwei Wochen (Osterferien); Fortführung ggf. mit formvollem Pachtverhältnis

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Anfrage Frau Schöne, Teichweg-Anwohnerin zu erfolgter Begehung Teichweg wegen Schadstellen-Beseitigung der Straßenoberfläche bzw. Zeitpunkt der dauerhaften Sanierung des Teichweges:

Die Begehung ist erfolgt, vorerst wurde die Verfüllung der Schlaglöcher in Aussicht gestellt; eine grundlegende Sanierung ist abhängig von der Finanzierungsmöglichkeit (Prüfung im Rahmen der Haushaltsplanung).

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Stadträtin Kunzendorf übermittelt nachdrückliche Kritik der Eltern wegen unzureichender Betreuung DRK-Kite/Hort; kurzfristige Einstellung der Hortbetreuung für die Klassen 3 und 4 sind dem dramatischen Personalmangel bzw. Krankenstand geschuldet. Die Verwaltung bestätigt, dass dieses Problem flächendeckend besteht, so dass auch kein Ersatz über andere Kindereinrichtungen möglich ist. Die Lohmener Situation ist vergleichbar.

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Anfrage Stadtrat Fröde wegen Bereitstellung von Material zur malermäßigen Instandsetzung des Hausflures sowie Erneuerung von Lichtschaltern im Grundstück Pirnaer Straße 7, DW (Angebot zur Mitwirkung durch Mieter liegt vor); Zustimmung erteilt

Die Verwaltung (HA) wird beauftragt, die Beschilderung der „Parkregelung“ für die Anwohner des Grundstücks Pirnaer Str. 7 zu klären.

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SR Höhe: positives Fazit zur Frühjahrsputzaktion

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Die Stadträte Fuhrmann und Flössel verweisen auf die dringende Beauftragung von Reparaturen an Straßenbeleuchtungskörpern bzw. einheitlicher Schaltung im Zuge der Zeitumstellung auf Sommerzeit.

5. Finanzangelegenheiten

5.1 Eingang von Spenden - Abstimmung zur Annahmeerklärung

- keine aktuellen Spendeneingänge -

6. Liegenschaftsangelegenheiten

6.1 Notarurkunden

- Notarurkunde Nr. 340/2023 Notar Stefan Schmidt Pirna - Veräußerung Flurstück 259/7 DW (Urban/Zimmermann) - Kenntnisnahme Stadtrat

7. Hauptamtsangelegenheiten

7.1 Kostenlose Verteilung Amtsblatt Wehlener Rundschau ab Juni 2023

Die Entscheidung beruht auf der Einhaltung der Informationspflicht der Stadt Wehlen an alle Einwohner aufgrund § 11 SächsGemO. Annahme des Angebotes vom 06.03.2023, für 15 Seiten, Preis je Ausgabe 499,00 EUR netto. Mehrkosten für Stadt Wehlen: ca. 4.000 EUR.

Beschluss 380-39/2023  —  (9 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes Wehlener Rundschau ab Juni 2023 an alle Haushalte im Gemeindegebiet der Stadt Wehlen.

7.2 Einstellung Mitarbeiter Bauhof Stadt Wehlen

Es erfolgt die Einstellung von Herrn Kai Adler, Lohmen. (Kenntnisnahme Stadtrat)

8. Bauangelegenheiten

8.1 Informationen

- HOWA-Maßnahme Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen Beanstandung durch Rechnungsprüfungsamt; juristische Prüfung zum Versuch, die Rückzahlungsforderung (ca. 100 T€) über anteilige Rückführung durch die Ausführungsfirmen zu minimieren.

8.2 Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben

8.2.1 Brücken im Wehlener Grund - Sanierung und Umbau (Weiterbeauftragung Planung)

Die BIT hat bereits Planungsphasen 1-4 Objektplanung sowie 1-3 Tragwerksplanung ausgeführt und hat damit detaillierte Kenntnis des Vorhabens. Zusätzliche Zeit und Kosten für die Einarbeitung in das Projekt fallen nicht an. Die Leistungen können ohne Verzögerung fortgesetzt werden.

Beschluss 381-39/2023  — (9 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, die Planungsgruppe Brücken-, Ingenieur- und Tiefbau Part GmbH (BIT), 01723 Kesselsdorf, mit den weiteren Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5-9 Objektplanung und 4-6 Tragwerksplanung sowie der Bauüberwachung und Bauoberleitung zu beauftragen; Gesamtkosten 46.287,54 EUR.

8.2.2 Vergabe von Bauleistungen Markt 7 in 01829 Stadt Wehlen

Die Auftragserteilung ist notwendig, um Schäden an der Bausubstanz und die Bewohnbarkeit des Hauses incl. Der Wohnung Markt 7 sicherzustellen. Die Mietwohnungen weisen Nässe und Schimmelschäden auf, die auf ein undichtes Dach bzw. Kältebrücken infolge einer nicht fachgerechten Wärmeisolierung im Dachbereich zurückzuführen sind. Die Situation verschlechterte sich in zunehmendem Maße in den letzten Wochen.

Beschluss 382-39/2023  — (9 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, die Dachreparatur am Dach Markt 7 zur Abwehr von Durchfeuchtungen und Kältebrücken sowie Verhinderung von Folgeschäden an der Bausubstanz im Sinne einer Dringlichkeitsentscheidung umzusetzen.

Beauftragt wird: Fa. Dachdeckermeister Ralf Heine zum Angebotswert von 4.959,55 EUR brutto.

8.3 Bauanträge/Bauanfragen

8.3.1 Neubau Einfamilienhaus (Robert-Sterl-Straße 9)

Nach Prüfung der vorgelegten Antragsunterlagen empfiehlt das Bauamt keine positive Stellungnahme

Durch den Stadtrat. Es fehlt der Nachweis einer rechtlich gesicherten Zufahrt zum Grundstück.

Bauherr und Entwurfsverfasser haben die Möglichkeit, entsprechend überarbeitete Antragsunterlagen

bei der Bauaufsichtsbehörde erneut einzureichen

Beschluss 383-39/2023  —  (8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen folgt der Empfehlung des Bauamtes und versagt die positive Stellungnahme der Gemeinde zum Bauvorhaben aufgrund fehlender gesicherter Grundstückszufahrt.

8.4 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden

- kein Beratungsbedarf, Zustimmung erfolgte bereits im VA/TA -

9. Sonstiges

Der Burgwächter:

Bürgermeister Mathe stellt (in Absprache mit Tourismus- und Heimatverein) eine Idee zur besseren Vermarktung / Wiedererkennungsmerkmal der Stadt Wehlen mittels Maskottchen o.ä. vor (Beispiel Burgwächter aus der Keramikwerkstatt);

Der Vorschlag findet grundsätzliche Zustimmung, mit der Empfehlung zu einer Beteiligung der Bevölkerung; (Ideensammlung/Entwürfe Aufruf an Stadträte zu Kontaktaufnahme Bürger),

Stadt Wehlen, 14. April 2023.

Stützer  — Mathe