Die Stadt Wehlen gibt bekannt, dass gemäß § 76 Absatz 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28.11.2023 (SächsGVBl. S. 870) die Haushaltssatzungen mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in der Zeit
von Montag, den 29. April 2024 bis zum Montag, den 06. Mai 2024
zu den Dienstzeiten in der Touristinformation, Markt 7 in 01829 Stadt Wehlen und zu den Dienstzeiten im Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 in 01847 Lohmen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann ausgelegt sind.
Stadt Wehlen, den 17.04.2024