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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur 17. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen

Dienstag, 17.03.2026, 19:00 Uhr im FWGH Stadt Wehlen, Lohmener Straße 3 A

1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Mathe begrüßt die anwesenden Stadträte sowie Frau Ujhelyi, Frau Schubert und Herrn Weber seitens der GV Lohmen.

Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 7 Stadträten und dem Bürgermeister mit 8 von 11 Simmen gegeben (die Stadträte Eubisch, Fabian und Höhne fehlen entschuldigt).

Die Tagesordnung wird bestätigt, wie bekannt gegeben.

2. Protokollkontrolle der 16. öffentlichen Ratssitzung vom 10.02.2026  

Beschluss 106-17/2026

(8 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Sitzungsniederschrift der 16.öffentlichen Ratssitzung vom 10.02.2026.

3. Information zum nichtöffentlichen Teil der 16. Sitzung

Gegenstand der Beratung in nichtöffentlicher Sitzung waren eine Beschlussfassung und Informationen zu Finanzangelegenheiten.

4. Informationen und Fragemöglichkeit

Stadtrat Grahl: teilweise Probleme mit Hausanschluss Glasfaserkabel im OT Pötzscha; (Klärung durch Bauamt)

Stadtrat Haufe: Wohnmobil auf Parkplatz Schöne Aussicht (verfügt über befristete Sonderparkkarte, die zum Monatsende ausläuft – keine Verlängerung! Künftig auf ausgewiesenen Parkflächen mit Tagesgebühr möglich ⇒ notwendige Klärung der „Umweltverstöße")

Stadtrat Jaensch: Besichtigung der Schäden an Pflanzungen Unterlohmener Straße (Begehungstermin mit Verwaltung und Bauhof in der nächsten Woche)

5. Finanzangelegenheiten

5.1

Annahme von Spenden

 

- keine aktuellen Spendeneingänge -

5.2

Kenntnisnahme Bericht Haushaltsvollzug 2. Halbjahr 2025

 

Die Übersicht zum Haushaltsvollzug wurde dem Stadtrat per Mail übermittelt und zur Kenntnis genommen.

5.3

Kenntnisnahme Beteiligungsbericht für das Jahr 2024

 

Der Beteiligungsbericht wurde dem Stadtrat per Mail übermittelt und zur Kenntnis genommen.

6. Liegenschaftsangelegenheiten / Notarurkunden

6.1 Erwerb Flurstück 108 c der Gemarkung Stadt Wehlen

Beschluss 111-17/2026

(5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

Der Stadtrat beschließt, das Eigentum am Flurstück 108c der Gemarkung Stadt Wehlen, bebaut mit einem ehemaligen Wehrturm, im Zuge des Aufgebotsverfahrens gemäß § 927 des BGB in das Eigentum der Stadt Stadt Wehlen übertragen zu lassen. Die Verwaltung wird zur Durchführung beauftragt und ermächtigt.

7. Hauptamtsangelegenheiten

- kein aktueller Beratungsbedarf -

8. Bauangelegenheiten

8.1

Informationen

 

- Grundsatzbeschluss zur Anwendung des sogenannten Bau-Turbo (Wohnungsbau) nach BauGB

 

notwendig - Vorlage Bauamt zum nächsten VTA/SR

8.2

Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben

8.2.1

Vergabe von Bauleistungen – HWSB21 Straßenentwässerung in Dorf Wehlen

 

Beschluss 107-17/2026 (7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

 

Es wird beschlossen, die Firma Tief- und Ökobau GmbH, Frankenthaler Straße 1 in 01877 Bischofswerda, OT Goldbach, mit der Bauleistung Straßenentwässerung Dorf Wehlen zu beauftragen.

 

Die Auftragssumme beträgt 87.650,77 EUR (brutto).

8.2.2

Vergabe von Bauleistungen – Instandsetzung Dach im Freibad Stadt Wehlen

 

Beschluss 110-17/2026 (8 Ja-Stimmen)

 

Es wird beschlossen, die Firma Bredner GmbH, An der Elbe 6, 01814 Bad Schandau, mit den Bauleistungen der Dachinstandsetzung im Freibad Pötzscha, Stadt Wehlen, zu beauftragen.

Die Auftragssumme beträgt 55.345,79 EUR (brutto).

8.2.3

Vergabe von Bauleistungen – Instandsetzung Dach Markt 7 in Stadt Wehlen

 

Beschluss 108-17/2026 (8 Ja-Stimmen)

 

Es wird beschlossen, die Firma Bredner GmbH, An der Elbe 6, 01814 Bad Schandau, mit den Bauleistungen der Dachinstandsetzung Markt 7 in Stadt Wehlen zu beauftragen.

 

Die Auftragssumme beträgt 110.048,93 EUR (brutto).

8.2.4

Verwendung der Finanzmittel aus dem Sachsenfond für Stadt Wehlen

 

Beschluss 109-17/2026 (8 Ja-Stimmen)

 

Der Stadtrat beschließt, dass die aus dem Sachsenfondzugewiesenen Mittel in Höhe von 453.914,05 EUR zur Sanierung des Sport- und Gemeindehauses Lohmener Straße 45 in Stadt Wehlen zu verwenden sind.

 

Der Stadtrat beschließt weiterhin, dass für das Haushaltsjahr 2028 weitere Mittel in Höhe von 146.085,95 EUR für dieses Bauvorhaben einzustellen sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Vorbereitungen sowie das Einreichen der notwendigen Unterlagen und Anträge fristgerecht bis zum 28.05.2026 durchzuführen.

 

Die Verwaltung informiert den Stadtrat hierzu im 14-tägigen Rhythmus über den Bearbeitungsstand.

8.3

Bauanträge/Bauanfragen

8.3.1

Antrag auf Vorbescheid – Errichtung Tiny-House als Ersatzbau (Wehlener Grund;

 

Flurstücke 115/1 und 115/2 der Gemarkung Stadt Wehlen)

 

Stellungnahme Bauamt wurde ausgereicht – Erläuterung Herr Weber:

 

keine Erschließung, keine Zuwegung; Empfehlung zur Versagung des kommunalen Einvernehmens wird bestätigt (schriftliche Beantwortung durch Bauamt)

8.4

Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden

8.4.1

B-Plan Nr. 103 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage an der Kiesgrube Bonnewitz"  der Stadt Pirna

 

Zustimmung – keine Belange de Stadt Wehlen berührt!

 

 

9. Sonstiges

9.1

Terminfindung für Strategiebesprechung Stadtrat

 

Erläuterung BM Mathe: Voraussetzung für Städtebauförderung ist die Aufstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes. Termin: voraussichtlich 28. September 2026.

 

⇒ Aufgabenstellung an Stadtrat: Ideenfindung, schriftliche Einreichung Vorschläge

Stadt Wehlen, 02.04.2026

 

 

 

 

C. Stützer
Th. Mathe
Schriftführerin
Bürgermeister