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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung und Information 50. GA

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

17:35 Uhr

Anwesend:

Frau Großmann

Gemeinschaftsvorsitzende, BMin Gem. Lohmen

Herr Mathe

BM Stadt Wehlen

Herr Hoppe

Gemeinderat Lohmen

Herr Andrä

Gemeinderat Lohmen

Herr Markert

Gemeinderat Lohmen

Herr Flössel

Stadtrat Wehlen

Entschuldigt:

Herr Fröde

Stadtrat Wehlen

Herr Höhne

Stadtrat Wehlen

Verwaltung:

Herr Schwedes, stellv. Hauptamtsleiter

Frau Ujhelyi, Kämmerin

Frau Bürgermeisterin Großmann eröffnet die 50. öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses und begrüßt die Gemeinde- bzw. Stadträte sowie die Verwaltungsangestellte. Die Einladung mit Tagesordnung wurde form- und fristgerecht ausgegeben. Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Anfragen der Gäste und Vertreter des Gemeinschaftsausschusses

2.

Bestätigung des Protokolls der 49. Sitzung vom 13.12.2022

3.

Allgemeine Informationen

TOP 1

Anfragen der Gäste und Vertreter des Gemeinschaftsausschusses

- keine

TOP 2

49-01/2022 - Bestätigung des Protokolls der 49. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses vom 13.12.2022

__________________________________________________________________________

Das Protokoll lag zur Beschlussfassung vor. Das Protokoll wurde handschriftlich von Herrn Gemeinderat Hoppe und Herrn Bürgermeister Mathe bestätigt.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen (einstimmig)

TOP 3

50-02/2023

Beratung und Beschlussfassung zur Verwaltungskostenumlage für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

___________________________________________________________________________

Frau Bürgermeisterin Großmann trägt die Schwerpunkte der Kalkulation vor.

In einer Verwaltungsgemeinschaft ist der Gemeinschaftsausschuss für die Bestimmung der Höhe der Umlage zuständig. Die Festsetzung der Verwaltungskostenumlage ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Haushaltssatzung der erfüllenden Gemeinde Lohmen.

Beschluss

Die Verwaltungskostenumlage gemäß § 9 der Verwaltungsgemeinschaftsvereinbarung zwischen der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen zur Festsetzung in der Haushaltssatzung der erfüllenden Gemeinde für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird in Höhe von jeweils 330.000 EUR bestimmt als Vorauszahlung in monatlich gleichen Abschlägen mit Fälligkeit 20. des laufenden Monats.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen (einstimmig)

TOP 4

Allgemeine Informationen

erfolgten zu Interkommunale Zusammenarbeit Touristinformation

► Gemeinsame TI Stadt Wehlen/Lohmen mit Standort Stadt Wehlen

Haushaltsplanung 2023/2024

► Noch in Abstimmung der Ämter sowie permanente Überarbeitung aufgrund Tarifänderungen, Informationen zu Strom- und Gaspreisbremsen usw.

Silke Großmann
Gemeinschaftsvorsitzende