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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 40. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen

Dienstag, 02.05.2023, 19.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen, Lohmener Str. 3a

1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Mathe begrüßt, neben den Stadträten, seitens der Gemeindeverwaltung Lohmen Frau Ujhelyi, Kämmerei, Frau Hofmann, Hauptamt und Herrn Dr. Händel, Bauamt sowie zahlreiche Einwohner/Elternvertreter.

Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von7 Stadträten und dem Bürgermeister mit 8 von 9 Stimmen gegeben (Stadtrat Jaensch fehlt entschuldigt).

Die Tagesordnung wird, mit geringen Ergänzungen, bestätigt wie bekannt gegeben.

2. Protokollkontrolle der 39. öffentlichen Ratssitzung vom 04.04.2023

Beschluss 384-40/2023  — 8 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Niederschrift zur 39. öffentlichen Ratssitzung.

Offene Sachverhalte:

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Vertreter für Kita-Jubiläum 05. Mai – Stadtrat Flössel

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Pachtvertrag für WC – Erarbeitung durch Hauptamt und Kämmerei

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Bauhof – Arbeitnehmer Kai Adler Arbeitsaufnahme 02.05.23)

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Materialbereitstellung für Renovierungsarbeiten Pirnaer Str. 7 (Lieferung durch Fa. Fröde, Eigenleistung durch Mieter)

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Maskottchen „Burgwächter“ als Diskussionsgrundlage an Touristinfo und Vereine

3. Information zum nichtöffentlichen Teil der 39. Sitzung

Beraten wurde u. a. zu Finanzangelegenheiten bzw. zur Erarbeitung Parkordnung.

4. Informationen/Fragemöglichkeit

Informationen Bürgermeister:

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Buslinie 239 in Betrieb (vorerst nur WE und Feiertage)

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FW- Neufahrzeug (Pö.) steht nach Reparatur eines Defektes inzwischen zur Verfügung

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Elbeparkplatz: zu ausstehender Zahlung (Hochwassersanierung) i.H.v. ca. 800 T€ steht Ende Juni ein neuer Beratungstermin im LASuV an (Beteiligung BM Mathe, BM a.D. Tittel, Bauamt und Herr Richter (IPRO)

Vorsprache Elternrat/Elternvertreter der Grundschule:

Die Elternvertreter hinterfragen nachdrücklich die Aktivitäten der Stadt hinsichtlich bestehender Baumängel (Parkett Turnhalle, Fluchtweg, Feuchtschäden, Zustand der Küche) und kritisieren Sicherheitsmängel den Schulweg betreffend (hier wird auf die fehlende Haltestelle Schöne Aussicht sowie auf die dringend erforderliche Geschwindigkeitsbegrenzung in Dorf Wehlen (Zone 30) verwiesen.

Bürgermeister Mathe erläutert zunächst die grundsätzliche Haushaltssituation und damit zwingende Priorisierung von realisierbaren Maßnahmen. Nach Begehung durch Bauamt und BM/SR wurden die Reparatur des Turnhallenparketts als höchst dringlich eingeschätzt und das Bauamt hat bereits entsprechende Angebote eingeholt.

Das Angebot der Eltern zur Vermittlung von ggf. kostengünstigerer Alternativangeboten ist vergaberechtlich nicht möglich, eine Beauftragung steht bevor (siehe. TOP 8.2).

Ein Schimmelbefall konnte bei der Besichtigung nicht festgestellt werden.

Weitere Erneuerungsmaßnahmen sind abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln.

Stadtrat und Verwaltung erläutern nochmals die schwierige Finanzsituation, die über viele Jahre immer wieder nur schrittweise Modernisierungs- und Reparaturmaßnahmen ermöglicht haben.

Meist war dies nur mittels konsequenter Ausschöpfung bestehender Fördermittelprogramme möglich, wobei bereits die Bereitstellung der nötigen Eigenmittel der Stadt Wehlen oft eine enorme Herausforderung darstellte.

Entgegen der Beurteilung der Eltern wird der bestehend Fluchtweg derzeit als rechtlich zulässig angesehen. Eine Veränderung kann längerfristig vorgesehen werden.

Zur Verbesserung der Verkehrssituation und des Schulweges werden durch Bürgermeister und Verwaltung wiederholt entsprechende Maßnahmen bei der Verkehrsbehörde beantragt.

Die Erfahrung zeigt, dass dies ein schwieriges Anliegen darstellt, wobei Unterstützungsangebote der Eltern/Bevölkerung sehr zu begrüßen sind, um die Problematik zu verdeutlichen.

5. Finanzangelegenheiten

5.1 Eingang von Spenden – Abstimmung zur Annahmeerklärung

Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden. Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwendung - muss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheiden. Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Stadtrat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Die aktuelle Übersicht der Spendeneingänge liegt vor.

Beschluss 385-40/2023  —  (8 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend vorliegender Übersicht, die Annahme der Spenden unter lfd. Nummer 1-3 über 468,22 EUR.

5.2 Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2008 bis 2021 und Stellungnahme zum Prüfungsbericht

Der Prüfbericht sowie der Entwurf der Stellungnahme wurden dem Stadtrat per Mail zur Kenntnis gegeben. Da die Stellungnahme sich noch in Bearbeitung durch die Fachämter der Verwaltung Lohmen befindet, soll diese nochmals abschließend dem Stadtrat vorgelegt werden zur Beschlussfassung im nächsten Stadtrat (30.05.2023).

Aus diesem Grund wird beim Rechnungsprüfungsamt Löbau um Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis 01.06.2023 gebeten.

Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurden im Verwendungsnachweis für den Ersatzneubau FWGH Stadt Wehlen einige als nicht förderfähig geltende Positionen ermittelt, die an die Förderbehörde zurückzuzahlen sind. Dies betrifft u.a.ca.36 T€ für die Herstellung einer behindertengerechten Außenliftanlage für die Grundschule, da im Zuge der Errichtung des FWGH der bestehende barrierefreie Zugang beseitigt und danach ersetzt werden musste. Dies war aus Platzgründen nur mittels oben genannter Außenliftanlage zu realisieren

Beschluss 388-40/2023  —  (8 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat bestätigt unter Berücksichtigung des vorliegenden Prüfberichtes eine vorsorgliche Selbstanzeige beim Fördermittelgeber.

Die endgültige Prüfung steht noch aus.

6. Liegenschaftsangelegenheiten

6.1 Notarurkunden

- keine -

7. Hauptamtsangelegenheiten

7.1 Wahlen

-

Kommunalwahlen 2024: Terminvorschlag 9. Juni 2024 bestätigt

-

Schöffenwahl 2024: 2 Vorschläge für Stadt Wehlen (Pflicht); bisher keine Bewerber!

8. Bauangelegenheiten

8.1 Informationen

-

verstopfter Straßeneinlauf Pirnaer Straße 33, DW: Ursprung vermutlich verstopfter Regenwasserkanal i.H. Grundstück Pirnaer Str. 35; ggf. Kanalspülung in Absprache mit WASS

-

Herrenleitenweg 4, Eintritt Oberflächenwasser in Grundstück; mögliche Ableitung ist noch zu klären, jedoch endet der öffentlich gewidmete Weg bereits in Höhe des Grundstückes Nr. 4 am Ende der Asphaltierung.

8.2 Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben

8.2.1 Teilnahme Landkreisprojekt Breitbandausbau „Dunkelgraue Flecken“

Der Vorschlag der Verwaltung zur Beteiligung am LK-Projekt (Förderung 100 %) wird vom Stadtrat bestätigt.

8.2.2 Vergabe Planungsleistung zur Fördergeldbeantragung Schäden Starkregen 2021

Die mit dem endgültigen Wiederaufbauplan durch den Freistaat Sachsen bestätigten Maßnahmen werden mit den dort benannten Beträgen zu 100% gefördert. Auch wenn diese Maßnahmen bestätigt sind, müssen sie bis zum 30.06.2023 auf dem Portal der SAB angemeldet werden. Für diese Anmeldung ist die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung erforderlich (LP 3).

Beschluss 386-40/2023  —  (8 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, Planungsaufträge (Leistungsphasen 1-3) für die mit dem endgültigen Wiederaufbauplan vom 15.06.2022 für die Stadt Wehlen bestätigten Maßnahmen zu vergeben, sofern deren Finanzierung gesichert ist.

8.2.3 Ermächtigung des Bürgermeisters zu Turnhalle Grundschule Stadt Wehlen

- Parkettinstandsetzung

Das bestehende Parkett der Turnhalle der Grundschule Stadt Wehlen ist stark sanierungsbedürftig. Im Rahmen der Zustandsbewertung erfolgte eine Begehung durch das Bauamt m mit der Schulleitung am 01.03.2023. Es wurden 4 Fachbetriebe zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Beschluss 387-40/2023  —  (8 Ja-Stimmen)

Der Bürgermeister wird hiermit ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben eine Beauftragung der Parkettinstandsetzung der Turnhalle der Grundschule Stadt Wehlen vorzunehmen.

8.3 Bauanträge/Bauanfragen

8.3.1 Vorbescheid Neubau Doppelcarport (Hofewiese 6)

Eine positive Beurteilung nach § 35 BauGB ist nicht möglich, da hierfür die notwendigen Tatbestandsmerkmale nicht gegeben sind und öffentliche Belange beeinträchtigt werden (Flächennutzungsplan, Hochwasserschutz, Splittersiedlung).

Beschluss 389-40/2023  —  (8 Nein-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen erteilt kein Einvernehmen zur geplanten Errichtung des Doppelcarports.

8.4 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden

- keine Beratungsgrundlagen -

9. Sonstiges

- Stadtrat Fuhrmann informiert über die veraltete touristische Homepage, die derzeit nahezu keinen Zugriff mehr erlaubt, bzw. Einarbeitungen nicht mehr möglich sind.

Kurzfristig soll versucht werden, zumindest den Veranstaltungskalender auf die städtische Homepage zu übertragen.

Für eine langfristige Lösung (Einbettung in die städtische Homepage) soll in Zusammenarbeit von Touristinfo und Tourismusverein ein grundsätzliches Aufgabenpaket erarbeitet werden, anhand dessen Angebote eingeholt und finanzielle Auswirkungen geprüft werden können (Prüfung möglicher Förderung z. B. über Leader). Mit den Vorbereitungen sollte schnellstmöglich begonnen werden, um Realisierung 2024 anzustreben.

- Hochwasserleitsystem: wiederholte Probleme bei der Funktionalität der Anlage; keine klaren Zuständigkeiten, daher wird Zuständigkeit nunmehr dem Bauamt Lohmen zugeordnet.

- Hortproblematik – unbefriedigende Betreuungssituation

Massive Kritik der Elternvertreter wird zum Ausdruck gebracht. Die Verwaltung verweist auf den flächendeckend im Landkreis bestehenden gravierenden Personalmangel.

Die Eltern bekräftigen, als Hauptgrund den Träger DRK zu sehen und sprechen sich ausdrücklich für einen Trägerwechsel aus.

Eine Prüfung, wie ein Wechsel umsetzbar wäre, wird nachdrücklich erbeten und an das Hauptamt zur weiteren Bearbeitung verwiesen.

Verwaltung und Stadtrat erläutern anhand vorliegender Erfahrungen das langwierige und nicht zwingend schnell zum Erfolg führende Verfahren.

Zunächst wird empfohlen, einzelne Fehlleistungen bzw. Kritikpunkte zu Papier zu bringen, wenn Gespräche keine Lösung ergeben.

Die Verwaltung bestätigt, dass eine Reduzierung der Hortbetreuung auf die Klassen 1 und 2 bei akutem Personalmangel rechtmäßig ist.

Die Entscheidung zum Wegfall der Betreuung der Erstklässler in der Kita „Elbkinderland“ und Verlegung in die GS wird beim Träger hinterfragt.

Stadt Wehlen, 17.05.2023.

Stützer
Schriftführerin