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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 5/2024
Infos aus Stadtverwaltung und Fachämtern
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Veröffentlichung Geburtstagsjubiläen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

auf Grund gesetzlicher Änderungen müssen wir den Verfahrensweg für die in der „Wehlener Rundschau“ der Stadt Stadt Wehlen veröffentlichten Geburtstagsjubiläen ändern.

Künftig können wir ausschließlich Glückwünsche an diejenigen Jubilarinnen und Jubilare veröffentlichen, die sich mittels eines ausgefüllten Formulars im Vorfeld gemeldet haben.

Möchten Sie ab Ihrem 70. Geburtstag aller 5 Jahre zu Ihrem Ehrentag in der „Wehlener Rundschau“ benannt werden, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular „Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Geburtstagsjubiläen“ aus und lassen es uns zukommen. *

Mit dieser ausgefüllten Einverständniserklärung werden wir Ihren Namen, Geburtsdatum und Alter im entsprechenden Monat in der „Wehlener Rundschau“ veröffentlichen.

Bitte beachten Sie dabei, dass der Redaktionsschluss einzuhalten ist. Die Einverständniserklärung muss mindestens einen Monat vor Ihrem Geburtstagsjubiläum in der Verwaltung eingegangen sein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Einwohnermeldeamt

* Formular auch auf unserer Homepage sowie im Einwohnermeldeamt erhältlich