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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenlegung

Gemeinde: Stadt Wehlen

Gemarkung: Pötzscha

Flurstück: 109

Holger Hering (M. Eng.)

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Lohmener Straße 14a

01796 Pirna

Telefon: 03501/442268

eMail: Hering@vermessung-hering.de

Az. 5131

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Holger Hering mit Amtssitz Pirna führte im Zeitraum vom 17.04.2025 bis 13.05.2025 Katastervermessungen zur Grenzbestimmung in der Gemeinde Stadt Wehlen, Gemarkung Pötzscha, im Rahmen des beantragten Flurstückes 108/2 am Flurstück 109 durch. Dabei wurden die Grenzen dieses Flurstückes nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wiederhergestellt/festgestellt und abgemarkt.

Allen betroffenen Eigentümern dieses Flurstückes werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die vermessungstechnischen Unterlagen zu den o. g. Katastervermessungen liegen vom 01.07.2025 bis zum 01.08.2025 in meinen Geschäftsräumen auf der Lohmener Straße 14a in Pirna von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr zur Einsicht aus.

Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO ab dem 09.08.2025 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Holger Hering, Lohmener Straße 14a, 01796 Pirna oder beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, einzulegen.

Pirna, den 01.07.2025
Holger Hering
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur