Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 12.05.2026 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:
Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 betragen
| 1. | im Erfolgsplan |
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| die Erträge 1.439.329 € |
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| die Aufwendungen 1.547.179 € |
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| der Jahresgewinn 107.850 € |
| 2. | im Liquiditätsplan |
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| der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 348.557 € |
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| der Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 366.500 € |
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| der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 49.090 € |
Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 74.000 € |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf - € |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 207.000 € |
ausgefertigt:
Lohmen, 08.06.2026
Die Haushaltssatzung 2026 des Wasserzweckverbandes „Bastei“ wurde mit Bescheid vom 04.06.2026 durch das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge in der vorliegenden Form genehmigt.
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 einschließlich Wirtschaftsplan für den Wasserzweckverband „Bastei“ in der Zeit von
Dienstag, den 30. Juni 2026
bis einschließlich Dienstag, den 14. Juli 2026
in der Geschäftsstelle des WZV „Bastei“, Kastanienallee 4, 01847 Lohmen, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.