Titel Logo
Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Bastei für des Wirtschaftsjahr 2026

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit dem § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 12.05.2026 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 betragen

1.

im Erfolgsplan

 

die Erträge 1.439.329 €

 

die Aufwendungen 1.547.179 €

 

der Jahresgewinn 107.850 €

2.

im Liquiditätsplan

 

der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 348.557 €

 

der Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 366.500 €

 

der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - 49.090 €

§ 2

Im Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen  74.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf - €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 207.000 €

ausgefertigt:

Lohmen, 08.06.2026

Wasserzweckverband „Bastei“
Silke Großmann
Verbandsvorsitzende

Die Haushaltssatzung 2026 des Wasserzweckverbandes „Bastei“ wurde mit Bescheid vom 04.06.2026 durch das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge in der vorliegenden Form genehmigt.

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2026 einschließlich Wirtschaftsplan für den Wasserzweckverband „Bastei“ in der Zeit von

Dienstag, den 30. Juni 2026

bis einschließlich Dienstag, den 14. Juli 2026

in der Geschäftsstelle des WZV „Bastei“, Kastanienallee 4, 01847 Lohmen, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.