1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Mathe begrüßt die anwesenden Stadträte sowie Frau Große und Herrn Protze seitens der GV Lohmen.
Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 7 Stadträten und dem Bürgermeister mit 8 von 11 Simmen gegeben (die Stadträte Eubisch, Flössel und Rietzschel fehlen entschuldigt).
Die aktuelle Tagesordnung wird bestätigt.
2. Information zum nichtöffentlichen Teil der 18. Sitzung
- kein nichtöffentlicher Teil -
| 3. Informationen und Fragemöglichkeit | ||
| ° BM-Informationen: | ||
| - | Einbruch in öffentliches WC – starke Beschädigung Reparatur vor Pfingsten | |
| - | Löschhilfevereinbarung mit Königstein unterzeichnet | |
| - | Baderöffnung noch nicht möglich (defekte Wasserumwälzpumpensteuerung) | |
| - | gemeindeübergreifendes Energiemanagement (Lohmen/Dürrr.-Dittersb./Stadt Wehlen) hat Arbeit aufgenommen (Tischvorlage: Objektübersicht/Kostenübersicht Stadt Wehlen) | |
| ° Stadtrat Grahl: | ||
| - | Anfrage zu Spielplatzsperrung Grundschule (Fallschutzmatteneinbau: Kostenangebot zu hoch – FÖMI-Antrag gestellt (Bauamt); | |
| Entscheidung der SL zur Sperrung aus Sicherheitsgründen muss akzeptiert werden. | |
° Anfrage Bürger:
Windenergie – Entwurf Regionalplan: Auslegung erfolgt, derzeit Möglichkeit der Anhörung (Bürger und Kommunen), spätere Auswertung und Entscheidung.
Stadtrat und Bürgermeister werden schriftlich und formvoll widersprechen.
(Anregung zu Einbeziehung der Bürger als „breite Front“)
4. Finanzangelegenheiten
4.1 Eingang von Spenden
Abstimmung zur Annahmeerklärung
Stadtrat Höhne erklärt hierzu seine Befangenheit.
Beschluss: SW/2026/006 (7 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend vorliegender Übersicht, die Annahme der Spenden unter lfd. Nummer 4-5 aus 2026 über 181,32 EUR.
5. Liegenschaftsangelegenheiten / Notarurkunden
- kein aktueller Beratungsbedarf -
6. Hauptamtsangelegenheiten
6.1 Grundsatzbeschluss zur gemeinsamen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
| Beschluss: SW/2026/004 (8 Ja-Stimmen) | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 1. | Die Stadt Stadt Wehlen wird die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit den Gemeinden Lohmen sowie Dürrröhrsdorf-Dittersbach durchführen. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den beteiligten Kommunen eine Kooperationsvereinbarung zu erarbeiten, in welcher die Aufgaben- und Kostenverteilung geregelt wird. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den beteiligten Kommunen, die Ausschreibung zur Vergabe an ein geeignetes Fachbüro bzw. einen geeigneten Dienstleister vorzubereiten und alle weiteren notwendigen Schritte für die Erstellung der Wärmeplanung innerhalb der gesetzlichen Fristen zu treffen. |
| 4. | Die Mittel für die Erstellung der Wärmeplanung sind im erforderlichen Umfang in den Haushalten der jeweiligen Jahre einzuplanen. |
7. Bauangelegenheiten
7.1 Bauantrag
– Neubau Carport (Schöne Aussicht, Flurstück 257/4 der Gemarkung Stadt Wehlen
Beschluss: SW/2026/00 (8 Ja-Stimmen)
Das kommunale Einvernehmen gemäß § 36 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt.
Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln.
7.2 Bestätigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vergabe einer Planungsleistung im Zuge der Fördermaßnahme „Instandsetzung/Modernisierung Stadtbad in Stadt Wehlen“
Beschluss: SW/2026/003 (8 Ja-Stimmen)
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Beauftragung von Planungsleistungen im Zuge der Fördermaßnahme “Instandsetzung/Modernisierung Stadtbad in Stadt Wehlen“ i.H.v. 4.359,41 EUR (brutto) wird bestätigt.
7.3 Vergabe von Bauleistungen HWSB21
- Beräumung und Wiederherstellung Gewässersohle Wilkebach
Beschluss: SW/2026/005 (8 Ja-Stimmen)
Die Firma OCS-Kubisch GmbH, Dorfstraße 44, 02991 Lauta, wird mit der Bauleistung Beräumung und Wiederherstellung Gewässerprofil Wilkebach beauftragt.
Die Auftragssumme beträgt 64.767,61 EUR (brutto).
7.4 Beauftragung von Planungsleistungen „Brandschutz Sportheim Stadt Wehlen“
| Beschluss: SW/2026/007 (8 Ja-Stimmen) | |
| Der Stadtrat beschließt: | |
| 1. | Das Architekturbüro Torsten Pelz, Kastanienallee 29a, 01847 Lohmen, wird mit der Planungsleistung zur Zuarbeit der Grobkostenkalkulation für die Beantragung der Mittel aus dem Sachsenfonds für die Baumaßnahme „Brandschutz Sportheim Stadt Wehlen“ beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 2.380 EUR (brutto). |
| 2. | Auf den Haushalt 2026 wird in Höhe der Beauftragung vorgegriffen. |
8. Sonstiges
- kein aktueller Beratungsbedarf -
Stadt Wehlen, 15.06.2026
C. Stützer | Th. Mathe |
Schriftführerin | Bürgermeister |