Dienstag, 27.06.2023, 19.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen, Lohmener Str. 3a
1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Mathe begrüßt, neben den Stadträten, seitens der Gemeindeverwaltung Lohmen Frau Ujhelyi, Kämmerei, Frau Hofmann, Hauptamt und Herrn Dr. Händel, Bauamt.
Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 5Stadträten und dem Bürgermeister mit
6 von 9 Stimmen gegeben (Stadtrat Rietzschel fehlt entschuldigt, Stadträte Fröde und Jaensch: Teilnahme ab TOP 4).
Die Tagesordnung wird, mit Ergänzung TOP 7.5, bestätigt wie bekannt gegeben.
2. Protokollkontrolle der 41. öffentlichen Ratssitzung vom 30.05.2023
Beschluss 396-42/2023 — (6 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Sitzungsniederschrift zur 41.öffentlichen Ratssitzung vom 30.05.2023.
3. Information zum nichtöffentlichen Teil der 41. Sitzung
Gegenstand der Beratung im nichtöffentlichen Teil waren Liegenschafts- und Finanzangelegenheiten.
4. Informationen/Fragemöglichkeit
| - | ADAC-Fahrradstation - Einweihung 17.07.23 mit Tourismus-Ministerin Barbara Klepsch |
| - | 26.08.23 Ortswehr Pötzscha (Einweihung neues FW-Fahrzeug – Programm ganztätig) |
| - | Ordnungsamt Schreiben - Aufforderung Grundstückseigentümer zu Grünpflege |
| - | BM-Schreiben zur Unterlassung illegaler Arbeiten an Anlagen auf dem Burggelände |
| - | Widerspruch Dorf Wehlener Anwohner zu Verbleib von Ausweichstellen nach Ende der Umleitung |
| Im Zuge der Straßenbaumaßnahmen in Lohmen | |
| - | Stadtrat Flössel hinterfragt beim HA die Beauftragung der Reparatur Beschädigungen im Bereich Dampfschiff-Anleger (bisher nicht veranlasst) |
| - | Stadträtin Kunzendorf erbittet Auskunft zum Stand der temporären Reparatur Straßenoberfläche Teichweg (Realisierung in Abhängigkeit eines bestätigten Haushaltsplanes) |
| - | Stadtrat Fröde erinnert nachdrücklich an den Pflegenotstandentlang des Wilkebaches (Wildwuchs); angefangen mit Teilabschnitt 2022. Anregung zu erneuter Begehung mit BAL Dr. Händel sowie den Stadträten Fröde, Höhne und Flössel, Handlungsbedarf gilt gleichermaßen für weitere Gewässerbereiche in allen Ortsteilen. |
| Hinweis zu Aufforderung (Schreiben OA) an die Gewässeranlieger (analog Straßenanrainer) zur Verpflichtung Grünpflegemaßnahmen. |
| - | Stadtrat Fuhrmann verweist auf die dringend notendigen Zuarbeiten von Tourismusverein/Touristinfo für die Überarbeitung der Homepage |
5. Finanzangelegenheiten
5.1 Eingang von Spenden – Abstimmung zur Annahmeerklärung
Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden. Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwendung - muss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheiden. Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Stadtrat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
Die aktuelle Übersicht der Spendeneingänge liegt vor.
Beschluss 404-42/2023 — (8 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend vorliegender Übersicht, die Annahme der Spenden unter lfd. Nummer 4 bis 5 über 411,04 EUR.
6. Liegenschaftsangelegenheiten
6.1 Notarurkunden
Der Stadtrat wird über die Notarurkunde D3279/2016 des Notars Ralf Korte, Dresden, informiert.
7. Hauptamtsangelegenheiten
7.1 Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024-2028 – Wahlvorschläge für die Stadt Wehlen
Für die 2024 beginnende Amtsperiode sind die Schöffen und Hilfsschöffen für die Strafkammern des Landgerichtes Dresden und die Amtsgerichte neu zu wählen.
Laut der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahl vom 27.12.1999, zuletzt geändert durch VwV vom 03.01.2023, sind durch die Stadt Stadt Wehlen 2 Personen vorzuschlagen.
Beschluss 397-42/2023 — (8 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat beschließt, folgende Einwohner der Stadt Wehlen als Schöffen vorzuschlagen:
| Johannes Enke, Stadt Wehlen, 44 Jahre |
| Daphne Wade, geb. Tyrell, Stadt Wehlen, 69 Jahre |
| Marc Mildner, Stadt Wehlen, 43 Jahre |
7.2 Parkverordnung für die Stadt Stadt Wehlen mit den Ortsteilen Stadt Wehlen, Dorf Wehlen,
Pötzscha und Zeichen
Eine Anpassung der Parkgebühren und die Festlegung zur Ausstellung von Parkkarten bzw. Bewohnerausweisen war zwingend erforderlich.
Beschluss 398-42/2023 — (8 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt die als Anlage (am Protokollende) beigefügte Parkverordnung für die Stadt Stadt Wehlen.und deren Ortsteile.
7.3 Vereinszuschüsse 2023
Im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung könnten diese Mittel erst im Spätherbst zur Auszahlung gelangen und würden so der Zielführung zur Unterstützung kommunalen Kulturlebens zuwiderlaufen.
Beschluss 401-42/2023 — (8 Ja-Stimmen)
Der Stadtrat beschließt den Bürgermeister zu ermächtigen, gemäß vorliegender Übersicht, die Vereinszuschüsse in Höhe von 4.900 EUR zur Auszahlung freizugeben.
Festlegung: Mit der Auszahlungsbestätigung werden die Vereine aufgefordert, eine Kostenaufstellung sowie einen Verwendungsnachweis der Zuschüsse vorzulegen.
7.4 14. Anpassung der Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren in Kindertageseinrichtungen
Die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen sind aufgrund der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2022 zu 23% in der Kinderkrippe, zu 30% im Kindergarten und Hort als Elternbeiträge umzulegen.
Beschluss 400-42/2023 — (7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Stadtrat beschließt die Abänderung der in der beigefügten Anlage 1 (am Protokollende) zur Satzung über die Erhebung von Gebühren in Kindertageseinrichtungen der Stadt Wehlen vom 07.09.1999 geregelten Elternbeiträge auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2022 zum 01.09.2023.
7.5 Unfallverhütung Grundschule Stadt Wehlen
7.5.1 Vergabe von Bauleistungen
Die aktuelle Befestigung der Oberlichtöffner mittels Dübel in der Wand ist aufgrund des porösen Putzes nicht dauerhaft möglich. Dadurch ist die Sicherheit gefährdet, ebenso besteht die Gefahr, dass der kürzlich sanierte Parkettboden durch herabfallende Putzreste beschädigt wird.
Die Reparaturkosten sind im Verhältnis zu möglichen Folgekosten gering. Bei Beauftragung des Gesamtangebotes der Fa. Strech sind die Kosten geringer als bei einem separaten Angebot Dritter.
Beschluss 402-42/2023 — (7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Der Stadtrat beschließt die Beauftragung der Tischlerei Strech, gemäß Angebot vom 09.05.2023, Positionen 08 bis 09, Gesamtsumme 876,15 EUR zur Reparatur der Oberlichtöffner in der Grundschule Stadt Wehlen.
7.5.2 Vergabe von Bauleistungen
Die aktuellen baulichen Voraussetzungen entsprechen nicht der Vorschrift DGUV 208-005. Mit Erteilung des Auftrages werden deren Festlegungen umgesetzt (ausführliche Erläuterung des Bauamtes liegt vor).
Beschluss 403-42/2023 — (7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Der Stadtrat beschließt die Beauftragung der Fa. Strech gemäß Angebot vom 09.05.2023, Positionen 01 bis 07, Gesamtsumme 2.815,30 EUR, zur Herstellung der Konformität mit den Forderungen der DGUV Information 208-005 und somit auch der Gewährleistung der Sicherheit der Kinder in der Grundschule.
8. Bauangelegenheiten
8.1 Informationen
| - | Anfrage zur Vorziehung von Wohnungsrenovierung (Markt 7) wegen Leerstand:(nicht möglich ohne gültigen HH-Plan). |
| - | Information BAL zu DB-Offensive „Bike und Ride“ (Plätze in Bahnhofsnähe, Förderung 70%, |
| - | Errichtung Fundament und Oberfläche durch Kommune); Interessenbekundung müsste zeitnah erfolgen (Gespräche Bauamt) |
| Stadtrat bestätigt eine Anhörung, jedoch vorerst keine Entscheidung | |
| Klärung zu variabler Größengestaltung oder Standard-Container (zu überdimensioniert) |
| - | Grundstück Robert-Sterl-Straße 9 – Baugenehmigung erteilt mit Forderung zum Nachweis Zufahrtsmöglichkeit |
| - | Nachtragsgenehmigung zum Bauantrag Schanzenweg 4 erteilt |
8.2 Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben
8.2.1 Vergabe Planungsleistungen – Naturschutzfachbeitrag für Brücken – und
Straßensanierung im Wehlener Grund
Der Naturschutzfachbeitrag wird von der Oberen Naturschutzbehörde gefordert und ist Voraussetzung/Grundlage für die erforderliche Genehmigung zur Durchführung der Baumaßnahme im Nationalpark. Festlegungen der Oberen Naturschutzbehörde aus der Genehmigung sind in den folgenden Planungsschritten zu berücksichtigen.
Beschluss 399-42/2023 — (7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Der Stadtrat beschließt, das Büro Schulz UmweltPlanung aus Pirna, Schössergasse 10, mit der Erstellung des Naturschutzfachbeitrages bis zum Höchstbetrag von 7.122,15 EUR brutto zu beauftragen.
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt.
8.2.2 Aufbau und beabsichtigter kontinuierlicher Betrieb eines Energiemanagements
Die Bewirtschaftung kommunaler Liegenschaften und der damit verbundene Verbrauch von Wärme, Strom und Wasser stehen für einen erheblichen Teil der kommunalen Ausgaben und CO2-Emissionen. Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Reduzierung der Kosten, Verbräuche und CO2-Emissionen ist die Einführung eines kommunalen Energiemanagements.
Unter Energiemanagements versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und Kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen.
Die Energieeinsparungen liegen nach Aussage der SAENA bei 10-17%.
Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement. Ein Fördersatz von 70% für 36 Monate und die Antragstellung bis 31.08.2023 sind möglich.
Entsprechend der beispielhaften Schätzung der SAENA zu zu beantragenden Mitteln entfällt auf die Stadt Stadt Wehlen anteilig ein Eigenanteil von insgesamt ca. *19.000 EUR über 36 Monate.
Bezogen auf die erfassten Kosten für Strom- und Wärme der Stadt Wehlen im Jahr 2021 und bei Annahme von 5% Strom- und Wärmeersparnis, ergibt sich potenziell eine Kostenersparnis über 36 Monate von ca. 16.000 EUR, bei Annahme von 10% Strom- und Wärmeersparnis von ca. 32.000 EUR.
* Der konkret Eigenanteil ergibt sich aus der amtlichen Einwohnerzahl zum 30.06.2024.
Beschluss 405-42/2023 — (5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
Die Stadt Stadt Wehlen beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements. Die Gemeindeverwaltung Lohmen wird beauftragt, einen Förderantrag für die Gemeinde Lohmen und die Stadt Stadt Wehlen als kommunalen Zusammenschluss zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, den Aufbau/die Erweiterung des Energiemanagements zu organisieren und den beabsichtigten, kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.
Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Rat regelmäßig zu unterrichten.
Die Eigenmittelbeteiligung der Stadt Wehlen ergibt sich aus der amtlichen Einwohnerzahl zum 30.06.2024.
8.3 Bauanträge/Bauanfragen
- kein Beratungsbedarf -
8.4 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden
- kein Beratungsbedarf -
9. Sonstiges
Betreiberin „Seifenhaus“ Markt 5 plant im Objekt die zusätzliche Einrichtung einer Postfiliale.
Der Stadtrat befürwortet das Anliegen ausdrücklich.
- Abstimmung der technischen Ausstattung (Kabelverlegung) zwischen DP und Verwaltung Lohmen.
Stadt Wehlen, 29.06.2023