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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 20. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen

Dienstag, 30.06.2026, 19:00 Uhr im FWGH Stadt Wehlen, Lohmener Straße 3 A

1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Thomas Mathe begrüßt die anwesenden Stadträte sowie Frau Großmann, Frau Ujhelyi und Herrn Weber seitens der GV Lohmen.

Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 10 Stadträten und dem Bürgermeister mit 11 von 11 Stimmen gegeben.

Die aktuelle Tagesordnung wird bestätigt.

SR Höhne und SR Rietzschel erklären sich bereit, die heutige Niederschrift zu unterzeichnen.

2. Protokollkontrolle der 19. öffentlichen Ratssitzung vom 19.05.2026

Beschluss SW/2026/007 (11 Ja- Stimmen)

Die Niederschrift der Sitzung vom 19.05.2026 wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen erhoben.

3. Information zum nichtöffentlichen Teil

- kein aktueller Beratungsbedarf -

4. Informationen und Fragemöglichkeit

BM-Informationen

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Haushaltsplan genehmigt

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Bedingung Erstellung Haushaltsstrukturkonzept ab 2029 und vollständiger Deckung der Fehlbeträge bis 2037

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Treffen mit Nationalparkrat und Landrat zum Thema Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz – LRA soll künftig für LSG Sächs. Schweiz zuständig sein und nicht mehr der Freistaat Sachsen

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Genehmigung der Fördermittel in 1. Instanz zur Umgestaltung des Schulhofes in Höhe von 28.774,78 EUR

SR Flössel berichtet von Schulkonferenz

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Umgestaltung Schulhof

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Änderung der Hausordnung

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Anfrage der Eltern zwecks Parksituation während der Schuleinführung

BM äußert sich bedenklich

SR Fabian

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bedankt sich bei Bauhof für Mäharbeiten in Pötzscha

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erkundigt sich nach Status des Erwerbs der Trommel – bisher noch keine Rückinfo, Verwaltung arbeitet daran

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erkundigt sich über Stand der Jahresabschlüsse 2013 – seit 22. Mai sind Unterlagen in adkomm, zunächst wird der JA Lohmen bearbeitet, danach Stadt Wehlen- Plan Mitte September 2026

SRin Karl

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erkundigt sich, ob Informationen zu Parkplatzerrichtung in Dorf Wehlen im Pfarrgarten der Kirchgemeinde vorliegen – lt. erster Prüfung durch Hr. Weber, liegt kein Bauantrag vor

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beschwert sich über Fahrsituation (rasen, sehr viel Verkehr) in der „Borngasse“

Frage ob öffentlicher Weg ja oder nein, lt. Herrn Weber sind nach erster Prüfung 200m bei Flurstück 98 und 98/1 öffentlich gewidmet

SR John

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fragt nach Stand der Reparatur der Straßenbeleuchtung „Schöne Aussicht“- Auftrag ist ausgelöst

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„Alte Wehlstraße“ kaum passierbar, da sehr stark zugewachsen- Frage ob diese zur Stadt gehört oder privat ist- lt. Herrn Weber ist sie in 3 Abschnitte aufgeteilt und öffentlich gewidmet – Hr. Flössel gibt es als Arbeitsauftrag an Bauhof weiter

SR Haufe

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beschwert sich über Baumaßnahme an der Steinbruchstraße, dort wird eine OF-versiegelung durchgeführt, sodass bei Starkregen das Regenwasser über die anderen Grundstücke läuft und nicht versickert – er fragt ob dort eine Baugenehmigung vorliegt – Hr. Weber prüft, ob eine Baugenehmigung vorliegt bzw. ob eine notwendig ist

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des Weiteren besteht die Frage ob die Steinbruchstraße öffentlich gewidmet ist (Prüfung durch Hr. Weber), da eigentlich gesperrt, da dies die Zufahrt zu einem geplanten Gewerbe ist

5. Finanzangelegenheiten

5.1. Eingang von Spenden

BM Mathe erläutert neue Datenschutzregelung, es gibt 2 Spendenlisten 1x anonym, 1x namentlich im nichtöffentlichen Teil

Abstimmung zur Annahmeerklärung

Beschluss SW 2026/011 (11 Ja- Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend vorliegender Übersicht, die Annahme der Spenden unter lfd. Nummern 6-8 aus 2026 über 182,55 EUR.

6. Liegenschaftsangelegenheiten

- kein aktueller Beratungsbedarf -

7. Hauptamtsangelegenheiten

7.1. Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten

Beschluss SW/2026/009 (10 Ja- Stimmen) (1 Befangenheit)

BM Mathe erklärt sich als befangen.

Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt die Bestellung von Bürgermeister Thomas Mathe zum Eheschließungsstandesbeamten der Stadt Wehlen.

7.2. Ermächtigung des Bürgermeisters zur Wahrnehmung dringender Geschäfte während

der Sommerpause 2026

Beschluss SW/2026/10 (11 Ja- Stimmen)

Der Bürgermeister wird ermächtigt, während der Sommerpause vom 01.07. bis 24.08.2026 in dringenden Angelegenheiten, die einen Aufschub nicht dulden, Entscheidungen im Namen des Stadtrates zu treffen. Dies umfasst insbesondere:

1.

Haushaltsbewirtschaftung: Freigaben von Mitteln, sofern diese im Haushaltsplan 2026 bereits geplant sind, sowie durch Haushaltsermächtigungen und Rückstellungen aus dem Haushaltsjahr 2025 vorhanden sind

2.

Verwaltungsakte: Erlass von Verfügungen, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der Stadtverwaltung oder zur Abwendung von Schäden erforderlich sind.

3.

Vertretung nach außen: Unterzeichnung von Verträgen oder Vereinbarungen mit Dritten, sofern diese zur Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge notwendig sind.

4.

Personalangelegenheiten: Dringende personelle Maßnahmen

Der Bürgermeister informiert den Stadtrat unverzüglich nach Ende der Sommerpause in der nächsten Sitzung (25.08.2026) über alle getroffenen Entscheidungen. Die Unterlagen sind den Stadträten mit der Einladung zu übersenden.

8. Bauangelegenheiten

8.1. Informationen zu Genehmigungsverfahren (Bauaufsicht und Denkmalschutz, Vorkaufsrechtsanfragen und Bauleitplanungen

Informationsvorlage SW/2026/12

Herr Weber erläutert Beschlussvorlage Nr. SW/2026/012

Zwischenfragen der Stadträte:

SR Grahl

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Frage wann Sanierung Dach Markt 7 beginnt – ab Oktober, ebenso Sanierungsmaßnahmen im Freibad

SR Jaensch

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Frage zum Prozedere Vorkaufsrechtsanfragen – BM Mathe erläutert Prozess Vorkaufsrecht – Datenschutz

8.2. Stellungnahme im Beteiligungsverfahren für den Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes Energieversorgung/Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes

Oberes Elbtal/ Osterzgebirge

Beschluss SW/2026/008 (11 Ja- Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen stimmt der Stellungnahme im Beteiligungsverfahren für den Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes zu.

BM Mathe und Herr Weber erläutern den Inhalt der 14- seitigen Stellungnahme.

Der Beschluss SW 2026/008 umfasst nur die Stellungnahme der SW und nicht wie ursprünglich vorgesehen eine gemeinsame Stellungnahme mit der Gemeinde Lohmen.

Stellungnahme der Gemeinde Lohmen wird erst bei der Gemeinderatsitzung am 02.07.2026 beschlossen, da Gemeinderat Änderungswünsche angezeigt hat.

SR Fabian

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fragt, ob es möglich wäre 2 Beschlüsse zu fassen 1x gemeinsam mit Lohmen, 1x nur SW

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fragt, ob Punkt 2.3.1 bei Stellungnahme SW bleiben kann – Antwort ja

SRin Karl

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fragt wann neuer geänderter Beschluss von Stadt Wehlen zur Einsicht vorliegt

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Herr Weber erläutert, dass sich am Inhalt nichts ändert, nur Formulierung wird angepasst

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BM Großmann erläutert, dass bei der Stellungnahme Lohmen Punkt 2.2.1 und 2.2.2 wegfallen

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fragt, ob es ein geologisches Gutachten für die geplante Fläche gibt – Antwort nein

Fazit: Stadt Wehlen gibt eine eigenständige Stellungnahme ab, BM Mathe möchte aufgrund der Kürze der Zeit und Fristende zur Einreichung der Stellungnahme nicht darauf warten, was Gemeinderat Lohmen am 02.07.2026 beschließt, um Rechtssicherheit zu haben.

Die Verwaltung wird beauftragt die Stellungnahme fristgerecht beim Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/ Osterzgebirge einzureichen.

9. Sonstiges

- kein Beratungsbedarf-

Stadt Wehlen, 02. Juli 2026

 

 

gez. Ch. Gröger Th. Mathe
Schriftführerin Bürgermeister