Sehr geehrte Vermieter,
wir bitten Sie nochmals, Ihre manuellen Meldescheine bis zum 10. des auf die Abreise folgenden Monats zur Abrechnung in den Touristinformationen vorzulegen.
Diese Angaben benötigen wir pünktlich für die Weiterberechnung an den VVO.
Gern unterstützen wir Sie auch beim Umstieg auf die elektronische Meldung und die damit verbundene Handhabung des AVS-Systems.
Vielen Dank!