Der Entwurf der Haushaltssatzungen 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Zeit
vom 29. August bis 6. September 2023
zu den allgemeinen Dienststunden im Gemeindeamt Lohmen, Kämmerei und in der Stadtverwaltung Stadt Wehlen, Sekretariat öffentlich zur Einsichtnahme aus. Auch an den Schließtagen ist die Einsichtnahme in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr im Gemeindeamt Lohmen und in der Stadtverwaltung Stadt Wehlen gewährleistet.
Alle Einwohner und Abgabenpflichtigen der Stadt Wehlen können bis zum Ablauf von 14 Arbeitstagen nach Beginn der Auslegung (vom 29. August bis zum 15. September 2023) Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat der Stadt Wehlen in öffentlicher Sitzung.
Stadt Wehlen, den 08.08.2023
| Ausgehangen am: | 25.08.2023 |
| Abzunehmen am: | 16.09.2023 |
| Abgenommen am: | |