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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 8/2024
Infos aus Stadtverwaltung und Fachämtern
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Ordnungsamt Bitte an alle Eigentümer und Mieter - Pflanzenbewuchs an Straße und Gehwegen

Abb.: Das Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen und Gehwegen

Kontrollieren Sie bitte den Pflanzenbewuchs an Straßen und Gehwegen.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen die am Straßenrand beteiligten Personen und Fahrzeuge, die öffentlichen Straßenflächen ungehindert benutzen können. Öffentliche Straßenfläche in diesem Sinne ist nicht nur die Fahrbahn selbst, sondern auch die Geh- und Radwege. Durch hereinragende Anpflanzungen kann eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer eintreten, z. B. dann, wenn ein Fußgänger aus diesem Grund auf die Fahrbahn ausweicht. Im Interesse der Verkehrssicherheit sind die Bepflanzungen auf das notwendige Maß zurückzuschneiden.

Ganzjährig müssen folgende lichte Räume frei bleiben:

4,50 m über der gesamten Fahrbahn

4,00 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen

2,50 m über Radwegen

2,30 m über Gehwegen

Dieses „Lichtraumprofil“ ist im Schaubild nachfolgend dargestellt.

Daneben dürfen auch Verkehrszeichen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass das Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern stets rechtzeitig wahrgenommen werden kann.

An Straßeneinmündungen und -kreuzungen, insbesondere mit Vorfahrtsregelungen „rechts vor links“, sollten Hecken und Sträucher zur Gewährleistung der Verkehrsübersicht nicht höher als 70 cm sein.

Straßenlaternen sind oft durch Äste und Blätter aus Privatgrundstücken derart eingewachsen, dass deren Leuchtkraft beeinträchtigt ist. Auch hier gilt, dass die Baumäste so zurückzuschneiden sind, dass die Straßenlaterne in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt ist.

Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen gegen die verantwortlichen Grundstückseigentümer und deren Besitzer bittet die Gemeindeverwaltung alle Betroffenen, die störenden Anpflanzungen zurückzuschneiden.

Vielen Dank.

Ihr Ordnungsamt