Wehlen – Die Stadt Wehlen informiert die Bürgerinnen und Bürger über die bevorstehenden Baumaßnahmen im Wehlener Grund. Die Arbeiten beginnen am 18. August und umfassen zunächst die Herstellung einer Umleitungsstrecke. Ab dem 26. August 2025 ist mit einer Vollsperrung des Wehlener Grundes zu rechnen. Während dieser Zeit wird für die Anwohner des Steinrückens eine Umleitungsstrecke hergerichtet.
Wichtige Hinweise zur Nutzung der Umleitungsstrecken
Die Umleitungsstrecke ist keine öffentliche Straße und das Befahren sollte auf ein Minimum beschränkt bleiben.
Es erfolgt keine offizielle Beschilderung der Umleitungsstrecke.
Das Befahren ist lediglich Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen erlaubt.
Die Geschwindigkeit bei der Befahrung ist auf 15 km/h zu begrenzen.
Bitte informieren Sie Ihre Gäste entsprechend.
Verkehrsregelung
Die Umleitungsstrecke wird durch eine Ampelschaltung geregelt.
Die Ampelschaltung erfolgt alle 15 Minuten, sodass jede Richtung jeweils eine grüne Phase von 30 Minuten hat.
Ausführende Firma
Die Arbeiten werden von der Firma Fuchsbau aus Hainichen durchgeführt.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an das Bauamt in Lohmen.
Die Stadt Wehlen bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit während der Bauphase.