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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift 43. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen Dienstag, 22.08.2023, 19.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen, Lohmener Str. 3a

1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Mathe begrüßt, neben den Stadträten, seitens der Gemeindeverwaltung Lohmen Frau Ujhelyi, Kämmerei, Herrn Roy, Bauamt sowie einen Einwohner, Herrn G. Gröger.

Frau Hofmann, Hauptamt, (spätere Teilnahme)

Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 4 Stadträten und dem Bürgermeister mit 5 von 9 Stimmen gegeben (Stadträtin Kunzendorf und die Stadträte Hofmann Rietzschel fehlen entschuldigt, Stadtrat Fröde (Teilnahme ab TOP 4).

Die Tagesordnung wird, mit Ergänzung TOP 5.4 – Gesellschaftsvertrag WASS - bestätigt, wie bekannt gegeben.

2. Protokollkontrolle der 42. öffentlichen Ratssitzung vom 27.06.2023

Beschluss 406-43/2023

(5 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Sitzungsniederschrift zur 42. öffentlichen Ratssitzung vom 27.06.2023.

3. Information zum nichtöffentlichen Teil der 42. Sitzung

Gegenstand der Beratung im nichtöffentlichen Teil waren u.a. Beschlussfassung zu einem Stundungsantrag von Steuern, Personal- und Liegenschaftsangelegenheiten sowie die Überarbeitung des Haushaltsplan-Entwurfes 2023.

4. Informationen/Fragemöglichkeit

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Umsetzung Parkverordnung hat begonnen, Kostenübersicht Parkleitsystem: ca. 3.400 EUR

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Hochwasserleitsystem/Verkehrsleitsystem – Sachstandsermittlung Bauamt Lohmen und Vorschläge zur Ertüchtigung (Einbeziehung Fa. Fröde DLG)

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ab 26.09.2023 Postfiliale im Seifenhaus Stadt Wehlen (Markt 5) - Information für Homepage und Amtsblatt!

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Berufung der Ortswegewarte durch das Hauptamt steht noch aus

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Protokoll zur Bürgeranfrage Fußweg Schöne Aussicht: Ablehnung LRA wegen schwer darzustellender hoher Baukosten; Empfehlung zur Prüfung anderer fußläufiger Verbindung, (ggf. Alte Wehlstraße)

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Sicherheitsbegehung in der GS: völlig gegensätzliche Auffassung der Prüfbehörde zur letzten Begehung (Treppengeländer)

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Einladung SR für Sa. 26.08., ab 10.00 Uhr zur Einweihungsfeier Neufahrzeug FFW ins FWGH Pötzscha

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Feststellung BM Mathe, dass das verkaufsbereite Altfahrzeug FFW noch immer im Bestand ist, obwohl Angebote vorliegen!

Es ergeht die Empfehlung, offene Sachverhalte der Zuständigkeit Hauptamtes nochmals per Mail zu fixieren, da derzeit die Amtsleiterin noch nicht anwesend ist.

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Oldtimer-Rallye: Streckenverlauf mit Durchfahrt Wehlen-Rathen wurde nicht genehmigt!

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Herr Gröger hinterfragt den baldigen Realisierungstermin für die Brücken im Wehlener Grund, da der Verfall akut stark voranschreitet und äußert sein Unverständnis über den ausgesprochen hohen Planungsaufwand. Herr Roy (Bauamt) äußert Bedenken hinsichtlich einer Realisierung noch 2023.

Festlegung: Ortstermin mit Bauamt und Bauhof zur Feststellung des aktuellen Zustandes und ggf. kurzfristige Sofortmaßnahmen BM Mathe erklärt auf Nachfrage die Zuständigkeiten bei öffentlich gewidmeten Straßen und Wegen (Anliegerpflichten bleiben beim Eigentümer, Instandsetzung obliegt der Kommune); die entsprechende Grundsteuer kann anteilig zum Abzug gebracht werden.

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Stadtrat Fuhrmann erkundigt sich nach Neuigkeiten beim Breitbandausbau: Herr Roy erwartet Auskunft der Telekom zum Baubeginn, ursprünglich sollte Baustart Mai 2023 sein!

Herr Fuhrmann erhält auf seine Anfrage die Zusage des Bauhofes zur kurzfristigen Grünschnittaktion

Im Ortseingangsbereich Pötzscha / Robert-Sterl-Straße

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Stadtrat Höhne übermittelt die Aufforderung an das Ordnungsamt zur Veranlassung Freischnitt von Teilen der Basteistraße in Dorf Wehlen (FW-Zufahrt, Hydrant usw.) eine Anregung, am Parkplatz Gemeindezentrum DW mit einem Hinweisschild analog“ Lustige 7 Pötzscha“ auf die Einhaltung der Hygienevorschriften zu verweisen, wird aufgegriffen.

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Frau Ujhelyi regt die Legitimierung der Feuerwehrkräfte zur Ahndung von Falschparkern, die die FW-Einsätze und Durchfahrten behindern, an; Umsetzung obliegt jedoch dem Hauptamt!

5. Finanzangelegenheiten

5.1 Eingang von Spenden – Abstimmung zur Annahmeerklärung

Seit dem 01.01.2014 gilt für das Bundesland Sachsen eine neue gesetzliche Regelung über die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Spenden. Laut § 73 Abs. 5 i. V. m. § 28 Abs. 2 Nr. 11 der Sächsischen Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung ausschließlich des Bürgermeisters sowie den Abgeordneten. Über die Annahme und Vermittlung - unabhängig von der Höhe der Zuwendung - muss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung entscheiden. Erst nach der verbindlichen Annahmeerklärung durch den Stadtrat kann dem Spender eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Die aktuelle Übersicht der Spendeneingänge liegt vor.

Beschluss 407-42/2023

(6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, entsprechend vorliegender Übersicht, die Annahme der Spenden unter lfd. Nummer 6 bis 21 über 2.131,40 EUR.

5.2 Burg Stadt Wehlen – Umrüstung des Fahnenmastes

Die Umrüstung des Fahnenmastes auf der Burg Stadt Wehlen erfolgt als dreh- und hissbare Ausführung für eine Fahne im Hochformat. Die aktuelle Lösung führte leider zu starkem Verschleiß an Fahnen und lautem Geräuschpegel. Die Finanzierung erfolgt aus zweckgebundenen Spenden in Höhe von 850 EUR und weiteren Spenden für die Burg Stadt Wehlen.

Beschluss 408-43/2023

(6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, die A. & R. Adam e.V. Verlag + Agentur auf der Grundlage des Angebotes vom 31.05.2023 über 905,53 EUR mit der Umrüstung des Fahnenmastes und der Lieferung einer Fahne für die Burg Stadt Wehlen zu beauftragen.

5.3 Sicherung und Instandsetzung von Teilen der Burgruine in Stadt Wehlen – 3. BA

Los 2023 Imagefilm

Für die geplante Maßnahme zur Sanierung und Instandsetzung von Teilen der Burganlage im 3.Bauabschgnitt wurde bei Leader ein Zuwendungsantrag gestellt. Der Zuwendungsbescheid liegt vor.

Das Gesamtkostenbudget wird nicht überschritten.

Beschluss 409-43/2023

(6 Ja-Stimmen)

Der Stadtrat beschließt, die Firma 7o7 Marketing GmbH, Dresden, mit der Erstellung eines Imagefilmes zur Burg Stadt Wehlen zum Kostenangebot von 3.808,00 EUR zu beauftragen.

5.4 Änderung Gesellschaftsvertrag der WASS GmbH

Die Stadt Wehlen ist aktuell mit 0,85 v.H. am Stammkapital der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH (WASS GmbH) beteiligt. Für die Genehmigung der Änderung des Gesellschaftsvertrages durch das Kommunalamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist die Zustimmung des Stadtrates erforderlich.

Mit Änderung des Gesellschaftsvertrages wird der Aufsichtsrat der WASS GmbH um einen Platz erweitert. Des Weiteren war auf Grund der geraden Zahl von Aufsichtsräten eine Regelung zum Verfahren bei Stimmengleichheit aufzunehmen,

Üblicherweise wird in derartigen Situationen dem Aufsichtsratsvorsitzenden doppeltes Stimmrecht zugesprochen.

Beschluss 410-43/2023

(6 Ja-Stimmen)

Durch den Stadtrat der Stadt Wehlen werden nachfolgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH bestätigt:

1. Im § 8 – Aufsichtsrat – werden folgende Absätze neu gefasst:

(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie drei weiteren Mitgliedern. Die Gesellschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Aufsichtsrates und bestimmt den Vorsitzenden.

(3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrates sowie mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend sind. Weitere Einzelheiten der inneren Ordnung des Aufsichtsrates können in einer Gesellschaftsordnung geregelt werden, welche die Vorgaben dieses Gesellschaftsvertrages zu berücksichtigen hat und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf.

2. Im § 8 wird der Absatz 4 wie folgt ergänzt:

Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende doppeltes Stimmrecht.

6. Liegenschaftsangelegenheiten

- keine -

7. Hauptamtsangelegenheiten

- keine -

8. Bauangelegenheiten

8.1 Informationen

- keine -

8.2 Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben

8.2.1 Vergabe Gewässerunterhaltung Wilkebach in Dorf Wehlen

- entfällt, Verweis in nächste Ratssitzung am 05.09.2023

8.2.2 Vorschlagsliste Straßeninstandsetzung

Die Vorschlagsliste des Bauamtes wurde mit der Einladung ausgereicht und von Herrn Roy erläutert.

Der Stadtrat bestätigt diese Vorschläge und erteilt dem Bauamt die Freigabe zu agieren.

8.2.3 Balkonsanierung Markt 7

- entfällt, Beschlussfassung im Stadtrat 05.09.2023

8.3 Bauanträge/Bauanfragen

- Hofewiese 6 – Versagung Errichtung Doppelcarport

Das Bauamt empfiehlt das Festhalten am abschlägigen Beschluss des Stadtrates (Verweis auf kürzlich geführten Rechtsstreit).

Stadtrat Höhne sucht das Gespräch mit dem Antragsteller zur Begründung der Entscheidung.

8.4 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen übergeordneter Behörden

8.4.1 IndustriePark Oberelbe (IPO) – Teil 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ und Verkehrsanlagen

Es werden keine Belanger der Stadt Wehlen berührt. Das Bauamt kann das Vorhaben so bestätigen.

9. Perspektiven Sportheim Stadt Wehlen

Im Auftrag des Stadtrates hat das Bauamt (Herr Hampel) ein Finanzkonzept für die energetische Ertüchtigung des Sportheimes erstellt, da eine Sperrung der bestehenden Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger droht.

Der Mindestansatz liegt bei ca. 670 T€ (für Heizung, Dämmung Fassade, Fenster/Türen und Medienanschlüsse);

-

aktuell kaum ergiebige Förderprogramme

-

Versuch der Errichtung eines Heizungsprovisoriums stünde bei optimistischer Schätzung und umfangreichen Eigenleistungen mit ca. 155 T€ zu Buche

Die extrem angespannte Finanzsituation in allen Bereichen zwingt zunächst zu einer generellen Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einer derartigen Sanierungsmaßnahme.

Die anschließende, sehr ausführliche Diskussion mit Abwägung verschiedenster perspektivischer Lösungsvorschläge, ergibt zunächst folgendes Resümee:

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Unter Betrachtung der Kostenentwicklung in den nächsten Jahren, ist angezeigt, alle vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen;

-

Stadt Wehlen spricht sich ausdrücklich für den Erhalt eines Kultur- und Sportzentrums an zentraler Stelle aus;

-

Zunächst sollte das Sportheim solange nur möglich genutzt werden! Klärung durch BA, wie lange die Heizungsanlage tatsächlich noch betrieben werden darf.

anschließend Gespräche mit den Sektionen der TUS

10. Sonstiges

- Fahrradständer für Grundschule: Sponsoring durch Fa. Elektro-Fröde;

Beauftragung Hauptamt zur schnellstmöglichen rechtl./technischen Prüfung für eine zügige Umsetzung!

Stadt Wehlen, 24.08.2023

Stützer
Schriftführerin