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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 9/2023
Infos aus Stadtverwaltung und Fachämtern
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Hinweise zur Antragstellung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in letzter Zeit kam es häufig zu Anfragen, aus welchem Grund die Ausstellung von Führungszeugnissen mit sehr langen Wartezeiten verbunden ist. Wir erhielten vom Bundesamt für Justiz folgenden wichtigen Hinweis:

Aktuell verlängerte Zeiten bei der Ausstellung von Führungszeugnissen

Bitte beachten Sie, dass es bei der Erteilung von Führungszeugnissen aufgrund vorübergehender Schwierigkeiten bei der Datenübermittlung aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Wir bitten um Beachtung und zeigen Ihnen nachfolgend verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung von Führungszeugnissen auf:

Das Führungszeugnis können Sie auf verschiedenen Wegen beantragen:

Über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ):

www.fuehrungszeugnis.bund.de

Persönlich oder schriftlich (per E-Mail: meldeamt@lohmen-sachsen.de) beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lohmen. Informieren Sie sich bitte direkt beim Einwohnermeldeamt (03501581029), welche Unterlagen Sie bei Ihrer schriftlichen Antragstellung einreichen müssen.

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses persönlich oder per Post unmittelbar beim BfJ stellen.

Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit ist nur die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretung hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.