Dienstag, 20.08.2024, 19.00 Uhr, Feuerwehrgerätehaus Stadt Wehlen, Lohmener Str. 3a
1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Mathe begrüßt die anwesenden Stadträte sowie Frau Große, Herrn Hampel und Herrn Hauptmann seitens der GV Lohmen. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 9 Stadträten und dem Bürgermeister mit 10 von 11 Stimmen gegeben, (Stadtrat Rietzschel fehlt entschuldigt).
Die Tagesordnung wird bestätigt.
2. Kenntnisnahme der Niederschrift der 50. öffentlichen Ratssitzung vom 11.06.2024, des nichtöffentlichen Teils der 50. Sitzung sowie der 39. Sitzung des VA/TA vom 09.04.2024
Der Inhalt der Niederschriften wird zur Kenntnis genommen.
Zum aktuellen Sachstand der Abfallentsorgungsproblematik: (Es handelt sich um ein generelles Problem in Straßen mit zu geringer Wendemöglichkeit) - verschärfte Sicherheitsvorschriften bei den Entsorgern bedingen diese eingeschränkte Dienstleistung.
Gegenwärtig wird punktuell ein Einsatz kleiner Fahrzeuge praktiziert.
3. Verabschiedung des bisherigen Stadtrates
Bürgermeister Mathe entlässt die ausscheidenden Stadträte aus ihrem Amt und bedankt sich im Namen aller für ihren, teils Jahrzehnte langen, engagierten Einsatz zum Wohle der Stadt Wehlen und ihrer Bürger.
4. Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Stadtratswahl vom 09.06.2024
Nachdem durch die Rechtsaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Kommunalwahl in Stadt Wehlen vom 09.06.2024 bestätigt wurde, gibt Herr Bürgermeister Mathe das Wahlergebnis der Stadtratswahl bekannt.
5. Verpflichtung der neugewählten Stadträte
Mit Verlesung der „Verpflichtungserklärung als Stadtrat“ durch den Bürgermeister und gemeinsame Wiederholung des Gelöbnisses durch die Stadträte ist die Vereidigung des Stadtrates der Stadt Wehlen für die Legislaturperiode 2024-2029 vollzogen.
Die jeweils unterschriftlich bestätigten Erklärungen zur „Verpflichtung als Stadtrat“ unter Anerkennung der SächsGemO sowie „Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes“ werden dem Bürgermeister übergeben.
6. Bestellung des ersten und Wahl des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters (geheime Wahl)
| Beschluss 01-01/2024 | (10 Ja-Stimmen) |
Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestellt durch geheime / offene Wahl zum Stellvertreter des Bürgermeisters:
1. Stellvertreter: Herrn Horst Flössel
2. Stellvertreter: Herrn Jens-Uwe Höhne
7. Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter im Gemeinschaftsausschuss
| Beschluss 02-01/2024 | (10 Ja-Stimmen) |
Es wird beschlossen, die durch geheime / offene Wahl ermittelten Stadträte zu weiteren Mitgliedern bzw. Stellvertretern im Gemeinschaftsausschuss der Stadt Wehlen / Lohmen zu bestellen.
| Mitglieder: | Stellvertreter: |
| Herrn Uwe Rietzschel | Herrn Horst Flössel |
| Herrn Marko John | Frau Annette Karl |
8. Wahl des Mitgliedes (geheime Wahl) und Bestellung des Stellvertreters für den Trinkwasserzweckverband „Bastei“
| Beschluss 03-01/2024 | (10 Ja-Stimmen) |
Es wird beschlossen, den durch geheime / offene Wahl ermittelten Stadtrat zum weiteren Mitglied und dessen Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Bastei zu bestellen.
| Mitglied: | Stellvertreter: |
| Herrn Sebastian Grahl | Herrn Jens-Uwe Höhne |
9. Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für den Abwasserzweckverband Wehlen-Naundorf
| Beschluss 04-01/2024 | (10 Ja-Stimmen) |
Es wird beschlossen, die durch geheime / offene Wahl ermittelten Stadträte zu weiteren Mitgliedern bzw. Stellvertretern in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf zu bestellen.
| Mitglieder: | Stellvertreter: |
| Herrn Philipp Fabian | Herrn Johannes Eubisch |
| Herrn Sebastian Grahl | Herrn Heiko Jaensch |
| Herrn Horst Flössel | Herrn Marko John |
| Frau Annette Karl | Herrn Uwe Haufe |
| Herrn Jens-Uwe Höhne | Herrn Uwe Rietzschel |
10. Informationen des Bürgermeisters
- Haushaltsvollzug Stadt Wehlen 1. Halbjahr 2024
Die mit der Einladung ausgereichten Unterlagen der Kämmerei zum Haushaltsvollzug des 1.Halbjahres 2024 und der aktuellen Kassenlage werden durch den Bürgermeister zusammenfassend erläutert.
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
- Einführung Easy-Park-App
Die Einführung der APP zur Zahlung auf den öffentlichen Parkplätzen ist angelaufen und wird angenommen; Installation ist Kosten neutral
- Anschaffung Schild „Wilkeaussicht“
Veranlassung Bürgermeister; Kosten 90,00 €
11. Anfragen der Stadträte und Bürger
SR Höhne:
Anfrage zur Grundsteuerreform 2025 – wann gibt es Aussagen zur Hebesatzanpassung?
Frau Große (Kämmerei) verweist auf die laufenden intensiven Vorabreiten der Verwaltung; Ziel ist bis Oktober/November dem Stadtrat mittels Rechenbeispielen Empfehlungen zur Abwägung einer Beibehaltung bzw. Anpassung der Hebesätze an die Hand zu geben. Die Entscheidung über die Höhe der Hebesätze dient als Voraussetzung zur Erstellung der Grundsteuerbescheide 2025, diese wird auch in Abhängigkeit der Haushaltssituation erfolgen. Termin: Januar 2025
SR Fabian erbittet in absehbarer Zeit eine Grobübersicht über das generelle Grundstücksvermögen der Stadt Wehlen einschließlich verwalteter Grundstücke bzw. Leerstand.
Stadträtin Karl hinterfragt die Zuständigkeit der Pflege des Wilkebaches; diese liegt bei der Stadt Wehlen und wird eher sporadisch, bei hoher Dringlichkeit und vorhandenem Finanzbudget vorgenommen.
Frau Karl bittet auch Überlegungen zum Einsatz eines „Gewässermeisters“ in Betracht zu ziehen (Aufnahme in den Haushaltsplanansatz?).
Kurzfristig schlägt sie einen Aufruf zu Anwohner-Initiativen vor, ähnlich dem Frühjahrsputz.
| - | SR Eubisch muss zu diesem Zeitpunkt die Sitzung vorzeitig verlassen. |
| - | Bauantrag „Sanierung und Umbau Fährhaus, in Verbindung mit einer Anbaumaßnahme im historischen Kontext, zu Wohnungen“ (Pirnaer Straße 202) - Zustimmung wurde nach Prüfung des Bauamtes durch den Bürgermeister bereits am 26.07.2024 fristwahrend erteilt. |
| - | Tektur zum Bauantrag „Ersatzneubau eines Einfamilienhauses (Mittelweg 27) - Der Bauantrag wird bestätigt (Entfall des Wintergartens). |
| 12.2 Kommunale Baumaßnahmen/Vorhaben | |
| - | Vergabe Bauleistungen – Instandsetzung Sportplatz nach Starkregen 2021 |
| Beschluss 05-01/2024 | (9 Ja-Stimmen) |
| Es wird beschlossen, die Firma Tief- und Rohrleitungsbau in Pirna GmbH, An der Sandgrube 3, in 01796 Pirna mit den Bauleistungen auf Grundlage des Angebots vom 02.08.2024 zu beauftragen. | ||
| Die Gesamtkosten betragen 62.744,92 € brutto. | ||
| Der Hinweis von Stadtrat Haufe zum laufenden Spielbetrieb, speziell Kinder, während der Bauzeit wird betrachtet. | ||
| - | Sanierung Dachgeschosswohnung Markt 7 – Info zu erfolgten Beauftragungen | |
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| Die Beauftragung erfolgte mit Ermächtigung durch den Bürgermeister in der Sitzungspause. | |
| - | Sanierung Brücken im Wehlener Grund – Info zum Sachstand erzielt werden konnten. | |
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| (Abwägung zu neuer Ausschreibung im Januar, Bau im Herbst 2025 denkbar) | |
| - | Burg-Infos: | |
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| • | Mehrkosten über mehr als 100.000 € bestätigt, Auftrag mittels Bürgermeister-Ermächtigung (3 Lose) |
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| • | Einigung mit der Denkmalschutzbehörde zu waagerechter Putzstruktur konnte erzielt werden. |
| 12.3 Bauanträge/Bauanfragen | |
| - | Ausbau Dachgeschoss und Anbau von Balkonen an ein Mehrfamilienhaus 1. Verlängerung der Baugenehmigung (Robert-Sterl-Straße 13) - Verlängerungsantrag bestätigt |
| - | Umbau und Nutzungsänderung eines Gebäudes in Wohnhaus mit Keramikwerkstatt, Neubau eines Nebengebäudes (Pirnaer Straße 18a) - Das Bauamt informierte den Planer, dass die Abstandsflächen des Carports zu überprüfen und ggfs. Anzupassen sind (diese befinden sich vollständig auf einer Verkehrsfläche).Die Tatsache spielt jedoch bei der Erteilung des Einvernehmens keine Rolle. Die Bauaufsicht erhält eine entsprechende Information im Rahmen der Stellungnahme. |
| - | Zur Problematik der Feuchtschäden im Keller der Kita DW (Anfrage SR Fabian) erfolgt eine Erläuterung der Möglichkeiten – in Abhängigkeit verfügbarer Finanzmittel; nach aktueller Einschätzung des Bauamtes (Kosten einer Entfeuchtung ca. 12 T€), BM Mathe verweist auf die generell eingeschränkte Nutzbarkeit der Kellerräume (als Turnraum ungeeignet), |
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| Sollte eine Nutzung des Kellergeschosses mit Aufenthaltsräumen der Kita Pusteblume angestrebt werden, so ist zu prüfen, ob eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung (bzw. Erweiterung) erforderlich ist und/oder das Brandschutzkonzept anzupassen ist. |
Stadt Wehlen, 26.08.2024
Stützer | Mathe |
Schriftführerin | Bürgermeister |