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Wehlener Rundschau - Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe des AZV Wehlen-Naundorf

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes nebst Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2027 liegen in der Zeit von

Donnerstag, den 15. Oktober 2026

bis einschließlich

Montag, den 26. Oktober 2026

zur Einsichtnahme für Einwohner und Abgabepflichtige des Verbandsgebietes des Abwasserzweckverbandes Wehlen-Naundorf im Rathaus von Stadt Wehlen, Markt 5 und in der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48, während der Dienstzeiten aus.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.

Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der Auslegung und endet am Freitag, dem 06.11.2026.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in der öffentlichen Sitzung am 09.11.2026.